Für Verwirrung sorgte ein Brief der norwegischen Ausländerbehörde an Jason Roberts, australischer Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz in Longyearbyen. Roberts betreibt schon lange eine Firma zur Filmproduktionsassistenz und steht regelmäßig für die lokale Logistik großer Filmproduktionen (BBC, …).
Da Roberts aus seiner Firma 2009 eine Aktiengesellschaft machte, für die andere Regeln gelten, wurde anschließend sein Antrag auf Arbeitserlaubnis in Norwegen abgelehnt. Für Svalbard, wo aufgrund des Spitzbergen-Vertrages andere Regelungen gelten als in Norwegen, benötigt Roberts eine solche Erlaubnis jedoch gar nicht. Dennoch erhielt er neulich einen Brief von der Ausländerbehörde, in dem mitgeteilt wurde, er »müsse Norwegen freiwillig verlassen« und solle zwecks Regelung der Abreise mit dem Sysselmannen Kontakt aufnehmen. Dort bestanden von vornherein keine Zweifel an der Fehlerhaftigkeit des Schreibens. Auf Svalbard hat Roberts, wie alle Passinhaber der Unterzeichnerstaaten des Spitzbergen-Vertrages, uneingeschränktes Aufenthalts- und Arbeitsrecht. Aus der Ausländerbehörde war zu hören, der Brief sei »etwas missverständlich« gewesen. Jason Roberts war nicht amüsiert und wurde in seinen Kommentaren deutlicher als die Absender des Schreibens.
Der japanische Zoo Nihondaira hat bei der Behörde für Naturverwaltung in Oslo die Lieferung einer Eisbärin von Spitzbergen beantragt, um diese zusammen mit einem bereits vorhandenen männlichen Bären im Rahmen einer Ausstellung zur Klimaänderung zu zeigen und möglichst Nachwuchs zu produzieren.
Die Reaktionen beim Sysselmannen in Longyearbyen waren zurückhaltend: Man könne keinen guten Grund erkennen, in Spitzbergen einen Eisbären zu fangen und diesen an einen japanischen Zoo zu liefern, und betrachte die Sache als nicht aktuell. In Spitzbergen sind Eisbären seit 1973 vollständig geschützt.
Bleibt gerne, wo sie ist: Eisbärin in Svalbard