Vor wenigen Tagen hat die Walfangsaison für Norwegens Walfangflotte begonnen. 20 Schiffe haben eine Quote insgesamt 1286 Zwergwalen, die trotz ihres Namens fast zehn Meter groß werden können. 2011 lag die Quote ähnlich hoch, gefangen wurden aber „nur“ 533 Zwergwale, da die Nachfrage nicht ausreicht und die Händler auf ihrem Walfleisch sitzen bleiben.
Die ersten Walfangschiffe sind nun unterwegs und haben bei der Bäreninsel bereits mehrere Wale geschossen. Die Bäreninsel gehört zu Spitzbergen, wo etwa für Touristen strenge Regeln gelten, die künftig noch verschärft werden sollen – Walfang scheint hingegen in den Augen norwegischer Behörden für die arktische Umwelt und ihre Tiere kein Problem zu sein. Umweltschützer sehen dies anders.
Walfangschiff mit montierter Harpune. Im Bild ist die Petrel, die als Wrack in Südgeorgien liegt und schon lange nicht mehr in Betrieb ist. Die Technik ist aber heute noch die gleiche.
Die leidige Diskussion um neue Regelungen für den Osten der Inselgruppe Spitzbergen (Svalbard) geht in die nächste Runde. Treibende Kraft ist und bleibt das norwegische Direktorat für Naturverwaltung (kurz DN), das dem Osloer Umweltministerium zugehörig ist. Frühere Versionen eines neuen Verwaltungsplans, die vom DN vorgelegt worden waren, wurden selbst vom Sysselmannen, dem höchsten Repräsentanten der norwegischen Regierung auf Spitzbergen, als zu schwach begründet und zu weitgehend zurückgewiesen. Eine aktualisierte Fassung wird demnächst voraussichtlich in ein öffentliches Anhörungsverfahren eingehen, in dem alle Betroffenen ihre Meinung einfließen lassen können. Allerdings hat das DN bereits hinreichend bewiesen, dass es an abweichenden Meinungen nur pro forma interessiert ist. Beobachter werfen dem DN ein sachfernes, ideologisch motiviertes Vorgehen vor. Weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Zuganges großer Teile des Ostens von Svalbard werden dabei als präventive Maßnahme und Schutz eines wissenschaftlichen Referenzgebietes verkauft. Vor Ort engagierte Wissenschaftler halten es jedoch nicht für erforderlich, größere Gebiete zu wissenschaftlichen Zwecken dem öffentlichen Zugang zu entziehen. Und selbst das DN ist der Ansicht, dass der heutige Verkehr in den betroffenen Gebieten absehbar nicht zu Umwelt- oder sonstigen Problemen führt.
Der aktuelle Vorschlag basiert auf der Version, die eine Arbeitsgruppe des Sysselmannen gegen Ende 2011 erstellt hat, jedoch schlägt das DN Verschärfungen vor. Eine Ausweitung eines „Vogelschutzgebietes Lågøya“ auf die gesamte Insel ist schwer nachvollziehbar und ärgerlich. Wirklich interessant ist jedoch, dass das DN dem Sysselmannen wesentliche administrative Kompetenzen entziehen und ins eigene Haus nach Oslo bringen soll. Dazu gehört die Autorität, den Verkehr im Osten lokal bis hin zum Verbot einzuschränken sowie die Entscheidungshoheit über Anträge, die „wissenschaftlichen Referenzgebiete“ zu betreten (Zone „A“ auf der untenstehenden Karte, gelb hinterlegt). Entgegen früherer Vorstellungen sollen diese Gebiete nun weiterhin prinzipiell zugänglich bleiben, allerdings nur nach Genehmigung. Eine Genehmigung ist bereits jetzt für alle Aktivitäten in den Naturreservaten im Osten Svalbards (die alle relevanten Regionen umfassen) erforderlich. Es ist zu erwarten, dass die Vergabepraxis deutlich verschärft wird, so dass de facto ein Verbot in Kraft treten könnte, wenn die Genehmigungsverfahren über das DN in Oslo laufen. Bemerkenswert ist, dass die Osloer Ministerialbürokratie dem Sysselmannen in Longyearben nicht zutraut, die Verfahren in ihrem Sinne zu handhaben. Dem vor Ort in Longyearbyen ansässigen Sysselmannen werden allgemein noch eine gewisse Praxisnähe und damit einhergehende Sachkenntnis unterstellt; die Osloer Bürokratie fällt hingegen vor allem durch eine sachlich nicht nachvollziehbare Schärfe im Vorgehen auf.
Die derzeitige Arbeitsvorlage teilt den Osten von Svalbard in mehrere Zonen ein:
Zone A: »Referenzgebiet« für Forschung, theoretisch auf Antrag zugänglich, praktisch ist ein weitgehendes Betretungsverbot zu erwarten. Zone B: Betretungsverbot während der Brutzeit. Zone C: Hierfür sollen jeweils ortsspezifische Richtlinien gelten. Zone D: Seit 2010 für Kulturdenkmäler existierende kleinräumige Betretungsverbote. Zone E: Kong Karls Land, bereits langjährig bestehendes Betretungsverbot. Hier klicken für eine größere Version dieser Karte.