Russland lässt keine Gelegenheit aus, um die norwegische Regierung in der Arktis herauszufordern. Bereits Anfang März hat die russische Botschaft in Norwegen dem norwegischen Außenministerium eine scharfe diplomatische Note zugestellt, um gegen die Öffnung von Feldern zur Suche nach Öl und Gas in der Barentssee zu protestieren.
Nach russischer Ansicht fällt das betreffende Schelfmeergebiet unter die Regelungen des Spitzbergenvertrages, was den Unterzeichnerstaaten möglicherweise Mitsprache- und Nutzungsrechte einräumen würde. Jedenfalls wäre das weitere Vorgehen nicht alleine Sache der norwegischen Regierung.
Die russische Begründung wirkt allerdings recht vorgeschoben: Es wird angeführt, dass Spitzbergen einen eigenen Kontinentalschelf habe, auf dem das betreffende Gebiet liege. Daher müsse dieses Gebiet seerechtlich wie ein Teil Spitzbergens behandelt werden und nicht wie norwegisches Hoheitsgebiet.
Die gängige Annahme ist, wie auch das untenstehende Bild illustriert, dass das Schelfgebiet von der norwegischen Küste bis Spitzbergen ein durchgehender Schelf ist, der zu Norwegen gehört. Diese Ansicht vertritt die norwegische Regierung, und nach derselben Rechtslogik erhebt Russland auch Anspruch auf die Schelfgebiete vor der russischen Eismeerküste. Für eine separate Betrachtung des nördlichen Teils als „Spitzbergen-Schelf“ fehlen geologische und rechtliche Argumente.
Der Kontinentalschelf in der Barentssee (hellblau) wird als ein durchgehender Schelf betrachtet. Der Pfeil kennzeichnet die Lage der Bäreninsel (Bjørnøya).