Von dem traurigen Ereignis am Austfjordneset, wo im Juni eine Eisbärin und ihr Junges erschossen worden sind, wurde auf dieser Seite bereits berichtet. Ein Trapper wollte die Eisbärin mit einem Gummigeschoss aus einer Schrotflinte aus der Nähe der Hütte vertreiben, griff aber versehentlich zu einer Patrone mit scharfem Schrot und traf das Tier tödlich. Die hinzugerufene Polizei erschoss noch am gleichen Tag das erstjährige Jungtier, da es alleine in der freien Wildbahn keine Überlebenschance hatte.
Nun wurde in Longyearbyen beschlossen, dass nicht wie üblich beim Sysselmannen über das weitere juristische Vorgehen entschieden werden soll. Stattdessen geht der Fall nun an die Staatsanwaltschaft in Tromsø. Begründet wird diese Entscheidung einerseits mit dem großen öffentlichen Interesse an dem Fall und darüber hinaus damit, dass der Sysselmannen Eigner der Hütte ist, in der die beiden Trapper wohnen. Man will wohl dem Vorwurf der Befangenheit zuvorkommen.
Die Hütte am Austfjordneset war als private Trapperhütte gebaut worden, befindet sich aber seit etlichen Jahren im staatlichen Besitz. Von allen staatlichen Hütten ist dies die einzige, die derzeit an Trapper vergeben wird, die sich um die Überwinterung bewerben können. Dies soll der Traditionspflege dienen. Von den Bewerbern wird verlangt, dass sie aktiv der Jagd nachgehen, wobei Eisbären natürlich streng geschützt sind. Stattdessen wird Jagd auf Rentiere, Eisfüchse, Schneehühner und Robben betrieben.
Eisbären-Kleinfamilie am Nordenskiöldbreen (Archivbild vom September 2012).