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Lei­ter der Nord­pol­ex­pe­di­ti­on „Ark­ti­ka 2.0“ muss vor Gericht

25.000 Kro­nen Stra­fe (ca. 2750 €) soll ein fran­zö­si­scher Skip­per zah­len, dem vor­ge­wor­fen wird, gegen meh­re­re der stren­gen Auf­la­gen zum Schutz der Umwelt auf Sval­bard ver­sto­ßen zu haben.

Die bei­den fran­zö­si­schen Aben­teu­rer Gil­les und Ale­xia Elka­im waren im Sep­tem­ber und Okto­ber die­sen Jah­res eigent­lich auf dem Weg zum Nord­pol, muss­ten aber auf­grund schlech­ten Wet­ters umkeh­ren. Dass sie aus­ge­rech­net in einem der am strengs­ten geschütz­ten Gebie­te Sval­bards mit ihrem Seg­ler „Ark­ti­ka“ Schutz vor einem Sturm such­ten, könn­te ihnen jetzt zum Ver­häng­nis wer­den. Denn der 56jährige Skip­per will die Stra­fe nicht zah­len. Nun wird der Fall am 23. und 24. Febru­ar 2017 vor dem Amts­ge­richt (Tin­g­rett) Nord-Troms ver­han­delt.

Den Aben­teu­rern wird vor­ge­wor­fen, dass sie in dem Gebiet rund um Kong Karls Land im Osten Sval­bards drei Tage lang inner­halb der Schutz­zo­ne gean­kert und mit ihren sie­ben Schlit­ten­hun­den die Insel Svens­køya betre­ten haben. Für die Svens­køya gel­ten stren­ge Schutz­be­stim­mun­gen: Man darf sich der Insel nicht mehr als 500 Meter nähern und das Betre­ten ist ganz­jäh­rig ver­bo­ten. Auch soll der Skip­per sei­ne Hun­de uner­laubt nach Sval­bard ein­ge­führt und sei­ne Expe­di­ti­on nicht vom Sys­sel­man­nen geneh­migt las­sen haben. In gro­ßen Tei­len von Sval­bard besteht eine Mel­de­pflicht für Indi­vi­du­al­tou­ris­ten.

Eis­bär im Duvefjor­den, wo die fran­zö­si­sche Expe­di­ti­on anker­te. Der Duvefjord liegt im Nord­aust-Sval­bard Natur­re­ser­vat und ist zudem als wis­sen­schaft­li­ches Refe­renz­ge­biet geschützt.

Wie so oft sind sol­che Streit­fäl­le ja meist auch eine Fra­ge des Stand­punk­tes. Gil­les Elka­im schil­dert den Fall am 23. Novem­ber auf sei­ner Face­book­sei­te aus sei­ner Per­spek­ti­ve: Er habe am 8. Okto­ber beim Sys­sel­man­nen um die Geneh­mi­gung für eine Über­win­te­rung gebe­ten, jedoch tage­lang kei­ne Ant­wort bekom­men. Auch die Erlaub­nis für die Ein­fuhr der Hun­de will Elka­im bereits im Juli bean­tragt haben – ohne Reak­ti­on. Die „Ark­ti­ka“ hat­te Anfang Okto­ber erheb­li­che Pro­ble­me mit dem Motor und einer Was­ser­pum­pe und konn­te daher nicht wei­ter­fah­ren. Er habe aus einer Not­si­tua­ti­on her­aus das Schiff in Sicher­heit brin­gen wol­len. Um das Boot aus dem Schutz­ge­biet her­aus­zu­ho­len, ent­schied der Sys­sel­man­nen am 13. Okto­ber, die „Ark­ti­ka“ und die Mann­schaft nach Lon­gye­ar­by­en abzu­schlep­pen. Eine Akti­on mit Fol­gen. Die Expe­di­ti­on ist jeden­falls vor­läu­fig been­det.

Im Duvefjor­den und auf der Svens­køya anker­te die Ark­ti­ka, bevor sie nach Lon­gye­ar­by­en abge­schleppt wur­de.

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Quel­le: Sval­bard­pos­ten, iFinnmark.no

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Letzte Änderung: 22. Dezember 2016 · Copyright: Rolf Stange
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