Es war ein absehbarer Ausgang dieses Teilverfahrens im Zusammenhang mit dem tödlichen Eisbärenangriff auf dem Campingplatz bei Longyearbyen am frühen Morgen des 28. August. Ein Eisbär war, zunächst unbemerkt, auf das Gelände des Campingplatzes gekommen und griff dort den Niederländer Johan „Job“ J. Kootte an, der in seinem Zelt schlief. Unter den übrigen, wenigen Personen auf dem Campingplatz, die daraufhin schnell wach wurden, hatte einer Zugriff auf eine Waffe und feuerte einen Schuss auf den Eisbären ab.
Der Eisbär ließ daraufhin von seinem Opfer ab und zog sich zurück. Bald darauf wurde er auf dem Parkplatz des Flugplatzes tot aufgefunden.
Ort des tragischen Geschehens vom 28. August 2020: der Campingplatz bei Longyearbyen (Archivbild).
Wenn ein Eisbär von Menschen getötet wird, wird in jedem Fall automatisch ein Verfahren eröffnet, da die Art auf Spitzbergen streng geschützt ist. Nun verkündete der Sysselmannen die Einstellung des Verfahrens: Es handelte sich um Notwehr, da der Schuss in dem Versuch abgefeuert wurde, ein Menschenleben zu retten.
Traurigerweise blieb dieser Versuch letztlich erfolglos: Kootte erlag seinen schweren Verletzungen, bevor er im Krankenhaus eintraf.
Ein weiteres Verfahren zum Fall läuft noch. Dabei geht es um die Frage, ob der Campingplatz, bei dem Kootte als Campingplatzwart während der Saison angestellt war, versäumt hat, Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und dadurch möglicherweise gegen das Arbeitsschutzgesetz (arbeidsmiljølov) verstoßen hat.