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Nor­we­gi­sche Regie­rung plant, aus­län­di­schen Anwoh­nern in Lon­gye­ar­by­en das Stimm­recht für Kom­mu­nal­wah­len zu ent­zie­hen

Das ist ein bemer­kens­wer­ter Vor­stoß in Rah­men einer Poli­tik, die man durch­aus mit­un­ter natio­na­lis­tisch bezeich­nen kann: Das für Spitz­ber­gen zustän­di­ge nor­we­gi­sche Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um plant laut Sval­bard­pos­ten, in Lon­gye­ar­by­en ansäs­si­gen nicht-Nor­we­gern das Stimm­recht für die Kom­mu­nal­wah­len in Lon­gye­ar­by­en zu ent­zie­hen, wenn sie nicht frü­her min­des­tens drei Jah­re auf dem nor­we­gi­schen Fest­land gewohnt haben. Selbst wähl­bar wären die davon Betrof­fe­nen dann natür­lich auch nicht.

Der Hin­ter­grund: Lokal­de­mo­kra­tie in Lon­gye­ar­by­en

Kurz zum Hin­ter­grund: Dem Spitz­ber­gen­ver­trag ent­spre­chend, ist Spitz­ber­gen, im Gegen­satz zu einem nor­we­gi­schen Fyl­ke (Pro­vinz) auf dem Fest­land, nicht demo­kra­tisch ange­legt. Es gibt kei­ne Wah­len, der Sys­sel­man­nen wird nicht gewählt, son­dern von der Regie­rung ernannt. Auch auf kom­mu­na­ler Ebe­ne waren die Sied­lun­gen Spitz­ber­gens nicht nach demo­kra­tisch-lokal­po­li­ti­schen Prin­zi­pi­en, son­dern als „Com­pa­ny Towns“ orga­ni­siert, also als Betriebs­ge­län­de einer Berg­bau­ge­sell­schaft, der der Ort gehör­te und die dort frei schal­te­te und wal­te­te, so wie eine Fir­ma das auf ihrem Betriebs­ge­län­de eben tut. Mehr­fach wur­de im 20. Jahr­hun­dert über eine mög­li­che Ein­füh­rung demo­kra­ti­scher Ele­men­te in Spitz­ber­gen gespro­chen, aber das wur­de erst in den 1990er Jah­ren kon­kret und seit 2002 gibt es mit Lon­gye­ar­by­en Lokals­ty­re (LL) in Lon­gye­ar­by­en eine von den Ein­woh­nern Lon­gye­ar­by­ens gewähl­ten Gemein­de­rat mit Bür­ger­meis­ter (Lokals­ty­re­le­der). Die lokal­de­mo­kra­ti­schen Ele­men­te in Spitz­ber­gens poli­ti­scher Struk­tur sind also sehr jung und exis­tie­ren nur in Lon­gye­ar­by­en.

Bis­lang haben alle gemel­de­ten Bewoh­ner Lon­gye­ar­by­ens unab­hän­gig von ihrer Staats­an­ge­hö­rig­keit nach einer gewis­sen Zeit Stimm­recht sowie das Recht, sich selbst zur Wahl zu stel­len. Genau das steht der Vor­stel­lung der Oslo­er Regie­rung zufol­ge nun zur Dis­po­si­ti­on.

Longyearbyen

Lon­gye­ar­by­en: ein bunt zusam­men­ge­setz­ter Ort,
bald mög­li­cher­wei­se aber deut­lich weni­ger demo­kra­tisch.

In Spitz­ber­gen sind rund 3000 Men­schen gemel­det, von denen gut 900 eine ande­re Staats­an­ge­hö­rig­keit haben als die nor­we­gi­sche. Lon­gye­ar­by­en ist mit rund 2500 Ein­woh­nern ent­spre­chend viel­fäl­tig zusam­men­ge­setzt.

Aus­län­dern sol­len Wahl­recht und Wähl­bar­keit weit­ge­hend ent­zo­gen wer­den

Nun tauch­te ein zur öffent­li­chen Hörung vor­ge­leg­ter Ent­wurf des nor­we­gi­schen Jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums auf, dem­zu­fol­ge Wahl­recht und Wähl­bar­keit in Lon­gye­ar­by­en vor­aus­set­zen wür­den, dass man zuvor drei Jah­re auf dem nor­we­gi­schen Fest­land gemel­det war. Die­se Bedin­gung erfül­len die wenigs­ten „Aus­län­der“, die in Lon­gye­ar­by­en leben.

Hin­ter­grund ist die nor­we­gi­sche Sval­bard­po­li­tik, die Lon­gye­ar­by­en als nor­we­gi­sche Sied­lung ent­wi­ckeln will. Das ist nicht gleich­be­deu­tend mit einer mög­lichst nor­we­gi­schen Bevöl­ke­rung, wie auch Stats­se­kre­tär Lars Jacob Hiim vom Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um im aktu­el­len Zusam­men­hang sagt. Hiim zufol­ge zielt der aktu­el­le Vor­schlag nicht auf eine Ände­rung der Bevöl­ke­rungs­zu­sam­men­set­zung ab, son­dern soll u.a. sicher­stel­len, dass Wäh­ler und Gewähl­te in Lon­gye­ar­by­en „Zie­le und Rah­men­be­din­gun­gen der (nor­we­gi­schen) Sval­bard­po­li­tik“ ken­nen.

Loka­le Ableh­nung

Bür­ger­meis­ter Arild Olsen zeig­te sich völ­lig über­rascht von die­sem Vor­stoß, über den er und der Gemein­de­rat erst mit der Ver­öf­fent­li­chung infor­miert wur­den. Olsen äußer­te sich der Sval­bard­pos­ten gegen­über ent­schie­den ableh­nend gegen­über dem Vor­schlag.

Kom­men­tar

Der Vor­schlag stößt in Lon­gye­ar­by­en auf schar­fe Ableh­nung und bei Betrof­fe­nen teil­wei­se auf Ent­set­zen: Der Ent­zug des Wahl­rechts und der Wähl­bar­keit auf kom­mu­na­ler Ebe­ne für Men­schen, die teil­wei­se vie­le Jah­re im betref­fen­den Ort gelebt haben, wirkt poli­tisch sehr unap­pe­tit­lich und im Kon­text einer west­li­chen Demo­kra­tie des 21. Jahr­hun­dert völ­lig fehl am Platz, zumal in einem Land wie Nor­we­gen, das gesell­schaft­lich, demo­kra­tisch und poli­tisch gene­rell als fort­schritt­lich und oft als weg­wei­send gilt. Einen Vor­schlag die­ser Art hät­te man eher etwa von einem ost­eu­ro­päi­schen Land erwar­tet, das sich auf einer demo­kra­tisch abschüs­si­gen Bahn befin­det.

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Letzte Änderung: 25. Juni 2021 · Copyright: Rolf Stange
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