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Jahres-Archiv: 2021 − News & Stories


Der Van Mijenfjord ist jetzt Natio­nal­park

Es war ein lan­ge ange­kün­dig­ter und sinn­vol­ler Schritt: Am 18. Juni trat die „For­skrift om Van Mijenfjor­den nas­jo­nal­park på Sval­bard“ in Kraft, also die „Vor­schrift um den Van Mijenfjord Natio­nal­park in Sval­bard“. Der neue Natio­nal­park umfasst auch den nörd­li­chen Teil des Van Keu­len­fjords und grenzt direkt an den Süd-Spitz­ber­gen Natio­nal­park an. Damit ist der gesam­te süd­li­che Teil der Haupt­in­sel Spitz­ber­gen vom süd­li­chen Nor­dens­ki­öld Land als Natio­nal­park geschützt.

Van Mijenfjord Nationalpark

Der inne­re Van Mijenfjord, hier Ende Mai mit auf­bre­chen­dem Fjord­eis:
nun als Natio­nal­park geschützt.

Nach­fol­ger des Nor­dens­ki­öld Land Natio­nal­park

Der Van Mijenfjord Natio­nal­park ist der deut­lich erwei­ter­te Nach­fol­ger des 2003 eta­blier­ten Nor­dens­ki­öld Land Natio­nal­parks, der einen Land­strei­fen auf der Nord­sei­te des Van Mijenfjor­des umfass­te. Seit­dem hat es in dem Gebiet Ver­än­de­run­gen gege­ben, die Anpas­sun­gen erfor­der­ten, dar­un­ter der in Tei­len schon abge­schlos­se­ne Rück­bau des Berg­bau­or­tes Sveagru­va und die in jün­ge­ren Jah­ren regel­mä­ßig aus­ge­spro­che­nen „Emp­feh­lun­gen“ des Sys­sel­man­nen (der ab heu­te Sys­sel­mes­ter heißt), im Früh­som­mer und in der Brut­sai­son bestimm­ten Gebie­ten im Bell­sund (dem west­li­chen Teil die­ses Fjord­ge­bie­tes) fern­zu­blei­ben, wobei weder die recht­li­che Ver­bind­lich­keit noch die zeit­li­che Dau­er die­ser Auf­for­de­run­gen so rich­tig klar waren. Dazu kamen – recht­lich als Ver­ord­nung klar ver­bind­lich – zeit­wei­se Ver­bo­te für den moto­ri­sier­ten Ver­kehr (v.a.: Motor­schlit­ten) auf Tei­len des Fjord­ei­ses in der Regi­on, vor allem in der Rin­ders­buk­ta süd­lich von Sveagru­va, wo es eine von weni­gen Glet­scher­fron­ten in der Nähe des Nor­dens­ki­öld Lan­des gibt. Es war ohne Zwei­fel sinn­voll, sol­che regel­mä­ßig als Ver­ord­nung aus­ge­spro­che­nen Ver­bo­te auf eine kla­re gesetz­li­che Grund­la­ge zu stel­len, auch wenn die Details wie wohl immer teil­wei­se kon­tro­vers sind: Bei den Ein­schrän­kun­gen des unter Ein­hei­mi­schen sehr belieb­ten Motor­schlit­ten­ver­kehrs hat die Regie­rung eine sehr weit­ge­hen­de Vari­an­te gewählt, was vie­le in Lon­gye­ar­by­en sicher ger­ne anders gese­hen hät­ten. Wobei „vie­le“ ohne­hin rela­tiv ist: Der Tou­ren­ver­kehr süd­lich des Van Mijenfjords war ohne­hin ziem­lich über­schau­bar, tou­ris­ti­sche Rou­ten gab es dort kei­ne und so vie­le Ein­hei­mi­sche, die so wei­te Tou­ren machen, gibt es nun auch wie­der nicht. Die­se müs­sen fort­an einen gro­ßen Umweg durch das Inland machen, um nach Süden zu kom­men.

Drei neue Vogel­schutz­ge­bie­te, Motor­schlit­ten­ver­kehr stark ein­ge­schränkt

Van Mijenfjord Nationalpark

Der neue Van Mijenfjord Natio­nal­park (durch die grü­ne Linie mar­kiert). Gel­be Punk­te: neue Vogel­schutz­ge­bie­te. Rote Flä­che: weit­ge­hen­des Motor­schlit­ten­ver­bot (sie­he Text). Rot schraf­fiert: tota­les Motor­schlit­ten­ver­bot.
Kar­te © Nor­we­gi­sches Polar­in­sti­tut / Sys­sel­mes­ter på Sval­bard, modi­fi­ziert.

Durch ein ent­spre­chen­des Gesetz fest­ge­legt, gel­ten die übli­chen Regeln wie in allen Natio­nal­parks. Dar­über hin­aus haben unter ande­rem fol­gen­de Bestim­mun­gen prak­ti­sche Bedeu­tung für Ein­hei­mi­sche und Tou­ris­ten:

  • Für Mid­ter­hu­ken, Ehol­men und Maria­hol­men gel­ten nun die glei­chen Regeln wie in Vogel­schutz­ge­bie­ten: Betre­tungs- und Annä­he­rungs­ver­bot in der Zeit 15. Mai – 15. August. Die genau­en Gebiet sind auf einer Kar­te ersicht­lich (pdf, hier ver­linkt).
  • Motor­schlit­ten­ver­kehr auf dem Fjord­eis von Van Mijenfjord und Van Keu­len­fjord ist nun regel­mä­ßig ab dem 1. März weit­ge­hend ver­bo­ten. Erlaubt ist nur noch die Que­rung des Van Mijenfjords auf kür­zes­ter siche­rer Rou­te, aller­dings nur für Ein­hei­mi­sche. Die in der ent­spre­chen­den Kar­te (hier ver­linkt) schraf­fiert dar­ge­stell­ten Berei­che dür­fen gar nicht mehr befah­ren wer­den. Nicht-moto­ri­sier­ter Ver­kehr (Ski, Hun­de­schlit­ten) ist wei­ter­hin erlaubt.
  • Der Kern­be­reich der ehe­ma­li­gen Sied­lung Sveagru­va ist vom Schutz­ge­biet aus­ge­nom­men. Hier wer­den noch eine Wei­le Rück­bau- und Auf­räum­ar­bei­ten vor­ge­nom­men.

Eine Pomo­r­en­ge­schich­te aus Spitz­ber­gen

Vor lan­ger, lan­ger Zeit – im Febru­ar oder März – gab es von mir online den Vor­trag „Die Rus­sen in Spitz­ber­gen & der Spitz­ber­gen­ver­trag“. Dar­in habe ich eine ziem­lich unglaub­li­che Geschich­te erzählt, die sich aber tat­säch­lich zuge­tra­gen hat, und zwar die Robin­so­na­de von vier schiff­brü­chi­gen Pomo­ren 1743-49 im Süd­os­ten Spitz­ber­gen. Von den vie­ren hat­ten drei sechs lan­ge Jah­re über­lebt, bis sie zufäl­lig gefun­den wur­den. Abge­spielt hat sich die­ses Aben­teu­er mög­li­cher­wei­se auf der Halv­må­neøya (Halb­mond­in­sel) oder auf der Edgeøya. Es ist eine der unglaub­lichs­ten und beein­dru­ckends­ten Sur­vi­val­ge­schich­ten nicht nur aus Spitz­ber­gen, son­dern über­haupt aus den Polar­ge­bie­ten.

Halvmåneøya

Die Halv­må­neøya im Süd­os­ten Spitz­ber­gens: hier haben mög­li­cher­wei­se vier Pomo­ren ab 1743 sechs Jah­re lang über­legt.

Win­fried hat mich jetzt net­ter­wei­se auf eine Kin­der­buch­ver­si­on die­ser Geschich­te von 1802 auf­merk­sam gemacht! Was es alles gibt … wer Lust hat, sich die­se Geschich­te aus dem alten Kin­der­buch durch­zu­le­sen, kann sich die Datei hier her­un­ter­la­den. Wenn man sich an die etwas alter­tüm­li­che Schrift­art gewöhnt hat, ist es ganz gut les­bar.

Von wegen gut les­bar: Bei den letz­ten Vor­trä­gen im März und April hat­ten wir schon von der Idee gespro­chen, dass aus den Vor­trags­the­men Bücher ent­ste­hen kön­nen. Da ist mitt­ler­wei­le eini­ges gesche­hen und in dem Kon­text wird auch die Geschich­te der Pomo­ren und Rus­sen auf Gru­mant (Spitz­ber­gen), ein­schließ­lich des Aben­teu­ers von 1743-49, in mei­nen Wor­ten nach­zu­le­sen sein, und zwar gut les­bar. Aber bevor die­se Geschich­ten kom­men: Schon weit fort­ge­schrit­ten und auf jeden Fall Rich­tung Herbst fer­tig wird end­lich mein schon lan­ge geplan­tes Buch „Nor­we­gens ark­ti­scher Nor­den (1): Spitz­ber­gen – vom Polar­licht zur Mit­ter­nachts­son­ne“. Da kön­nen wir uns schon drauf freu­en 🙂 denn das wird ein ganz, ganz tol­les Buch, das ver­spre­che ich! Ich habe in den letz­ten Mona­ten und Wochen täg­lich dar­an gear­bei­tet. Ich bin ganz begeis­tert und ich bin sicher, dass ich damit nicht der ein­zi­ge blei­ben wer­de, sobald es erhält­lich ist.

Wer das und ande­res nicht ver­pas­sen will, ist mit Bestel­lung mei­nes News­let­ters (z.B. ganz unten auf die­ser Sei­te) in jedem Fall auf der siche­ren Sei­te.

Nor­we­gi­sche Regie­rung plant, aus­län­di­schen Anwoh­nern in Lon­gye­ar­by­en das Stimm­recht für Kom­mu­nal­wah­len zu ent­zie­hen

Das ist ein bemer­kens­wer­ter Vor­stoß in Rah­men einer Poli­tik, die man durch­aus mit­un­ter natio­na­lis­tisch bezeich­nen kann: Das für Spitz­ber­gen zustän­di­ge nor­we­gi­sche Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um plant laut Sval­bard­pos­ten, in Lon­gye­ar­by­en ansäs­si­gen nicht-Nor­we­gern das Stimm­recht für die Kom­mu­nal­wah­len in Lon­gye­ar­by­en zu ent­zie­hen, wenn sie nicht frü­her min­des­tens drei Jah­re auf dem nor­we­gi­schen Fest­land gewohnt haben. Selbst wähl­bar wären die davon Betrof­fe­nen dann natür­lich auch nicht.

Der Hin­ter­grund: Lokal­de­mo­kra­tie in Lon­gye­ar­by­en

Kurz zum Hin­ter­grund: Dem Spitz­ber­gen­ver­trag ent­spre­chend, ist Spitz­ber­gen, im Gegen­satz zu einem nor­we­gi­schen Fyl­ke (Pro­vinz) auf dem Fest­land, nicht demo­kra­tisch ange­legt. Es gibt kei­ne Wah­len, der Sys­sel­man­nen wird nicht gewählt, son­dern von der Regie­rung ernannt. Auch auf kom­mu­na­ler Ebe­ne waren die Sied­lun­gen Spitz­ber­gens nicht nach demo­kra­tisch-lokal­po­li­ti­schen Prin­zi­pi­en, son­dern als „Com­pa­ny Towns“ orga­ni­siert, also als Betriebs­ge­län­de einer Berg­bau­ge­sell­schaft, der der Ort gehör­te und die dort frei schal­te­te und wal­te­te, so wie eine Fir­ma das auf ihrem Betriebs­ge­län­de eben tut. Mehr­fach wur­de im 20. Jahr­hun­dert über eine mög­li­che Ein­füh­rung demo­kra­ti­scher Ele­men­te in Spitz­ber­gen gespro­chen, aber das wur­de erst in den 1990er Jah­ren kon­kret und seit 2002 gibt es mit Lon­gye­ar­by­en Lokals­ty­re (LL) in Lon­gye­ar­by­en eine von den Ein­woh­nern Lon­gye­ar­by­ens gewähl­ten Gemein­de­rat mit Bür­ger­meis­ter (Lokals­ty­re­le­der). Die lokal­de­mo­kra­ti­schen Ele­men­te in Spitz­ber­gens poli­ti­scher Struk­tur sind also sehr jung und exis­tie­ren nur in Lon­gye­ar­by­en.

Bis­lang haben alle gemel­de­ten Bewoh­ner Lon­gye­ar­by­ens unab­hän­gig von ihrer Staats­an­ge­hö­rig­keit nach einer gewis­sen Zeit Stimm­recht sowie das Recht, sich selbst zur Wahl zu stel­len. Genau das steht der Vor­stel­lung der Oslo­er Regie­rung zufol­ge nun zur Dis­po­si­ti­on.

Longyearbyen

Lon­gye­ar­by­en: ein bunt zusam­men­ge­setz­ter Ort,
bald mög­li­cher­wei­se aber deut­lich weni­ger demo­kra­tisch.

In Spitz­ber­gen sind rund 3000 Men­schen gemel­det, von denen gut 900 eine ande­re Staats­an­ge­hö­rig­keit haben als die nor­we­gi­sche. Lon­gye­ar­by­en ist mit rund 2500 Ein­woh­nern ent­spre­chend viel­fäl­tig zusam­men­ge­setzt.

Aus­län­dern sol­len Wahl­recht und Wähl­bar­keit weit­ge­hend ent­zo­gen wer­den

Nun tauch­te ein zur öffent­li­chen Hörung vor­ge­leg­ter Ent­wurf des nor­we­gi­schen Jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums auf, dem­zu­fol­ge Wahl­recht und Wähl­bar­keit in Lon­gye­ar­by­en vor­aus­set­zen wür­den, dass man zuvor drei Jah­re auf dem nor­we­gi­schen Fest­land gemel­det war. Die­se Bedin­gung erfül­len die wenigs­ten „Aus­län­der“, die in Lon­gye­ar­by­en leben.

Hin­ter­grund ist die nor­we­gi­sche Sval­bard­po­li­tik, die Lon­gye­ar­by­en als nor­we­gi­sche Sied­lung ent­wi­ckeln will. Das ist nicht gleich­be­deu­tend mit einer mög­lichst nor­we­gi­schen Bevöl­ke­rung, wie auch Stats­se­kre­tär Lars Jacob Hiim vom Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um im aktu­el­len Zusam­men­hang sagt. Hiim zufol­ge zielt der aktu­el­le Vor­schlag nicht auf eine Ände­rung der Bevöl­ke­rungs­zu­sam­men­set­zung ab, son­dern soll u.a. sicher­stel­len, dass Wäh­ler und Gewähl­te in Lon­gye­ar­by­en „Zie­le und Rah­men­be­din­gun­gen der (nor­we­gi­schen) Sval­bard­po­li­tik“ ken­nen.

Loka­le Ableh­nung

Bür­ger­meis­ter Arild Olsen zeig­te sich völ­lig über­rascht von die­sem Vor­stoß, über den er und der Gemein­de­rat erst mit der Ver­öf­fent­li­chung infor­miert wur­den. Olsen äußer­te sich der Sval­bard­pos­ten gegen­über ent­schie­den ableh­nend gegen­über dem Vor­schlag.

Kom­men­tar

Der Vor­schlag stößt in Lon­gye­ar­by­en auf schar­fe Ableh­nung und bei Betrof­fe­nen teil­wei­se auf Ent­set­zen: Der Ent­zug des Wahl­rechts und der Wähl­bar­keit auf kom­mu­na­ler Ebe­ne für Men­schen, die teil­wei­se vie­le Jah­re im betref­fen­den Ort gelebt haben, wirkt poli­tisch sehr unap­pe­tit­lich und im Kon­text einer west­li­chen Demo­kra­tie des 21. Jahr­hun­dert völ­lig fehl am Platz, zumal in einem Land wie Nor­we­gen, das gesell­schaft­lich, demo­kra­tisch und poli­tisch gene­rell als fort­schritt­lich und oft als weg­wei­send gilt. Einen Vor­schlag die­ser Art hät­te man eher etwa von einem ost­eu­ro­päi­schen Land erwar­tet, das sich auf einer demo­kra­tisch abschüs­si­gen Bahn befin­det.

Neue Regeln zur Aus­lei­he von Waf­fen

Mit Waf­fen haben die meis­ten im mit­tel­eu­ro­päi­schen All­tag wenig bis gar nichts zu tun. Das ist im Eis­bä­ren­land anders, die Waf­fen­dich­te in Lon­gye­ar­by­en über­steigt mit etwa 5000 regis­trier­ten Schuss­waf­fen bei rund 2500 Ein­woh­nern mut­maß­lich texa­ni­sche Ver­hält­nis­se. Tat­säch­lich ist es nicht gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, eine Waf­fe mit­zu­füh­ren, wenn man eine der Sied­lun­gen ver­lässt und sich in die ark­ti­sche Wild­nis begibt (mehr zu die­sem weit­ver­brei­te­ten Irr­tum hier), aber es wird all­ge­mein drin­gend davon abge­ra­ten, dar­auf zu ver­zich­ten.

Kom­mer­zi­el­les Mie­ten in Lon­gye­ar­by­en

Wis­sen­schaft­ler, Tou­ris­ten und ande­re, die Bedarf haben, kön­nen in Lon­gye­ar­by­en bei auto­ri­sier­ten Waf­fen­händ­lern, wovon es zwei gibt, Waf­fen kom­mer­zi­ell mie­ten. Es gab ein­mal die Zeit, wo hier­zu nur die Vor­la­ge eines Aus­wei­ses not­wen­dig war; seit einer Wei­le muss der Aus­lei­hen­de Papie­re prä­sen­tie­ren, die doku­men­tie­ren, dass er oder sie zum Besitz einer ent­spre­chen­den Waf­fe berech­tigt ist, also in der Regel Waf­fen­be­sitz­kar­te der ent­spre­chen­den Klas­se, Euro­päi­scher Feu­er­waf­fen­pass oder Jagd­schein. War ein ent­spre­chen­des Doku­ment nicht vor­han­den, kann man beim Sys­sel­man­nen eine Geneh­mi­gung bean­tra­gen.

Ver­lei­hen durch Ein­zel­per­so­nen oder Betrie­be

Was bis­lang eher hemds­är­me­lig lief, war der Ver­leih von Waf­fen unter Pri­vat­per­so­nen oder inner­halb von Betrie­ben. Der Besit­zer der Waf­fe muss­te sich davon über­zeu­gen­den, dass der Aus­lei­hen­de über die ent­spre­chen­den Fähig­kei­ten ver­füg­te und nicht cha­rak­ter­lich oder wegen Alko­hol­ein­fluss o.ä. nicht in der Lage war, eine Waf­fe zu füh­ren, und konn­te dann eine bis zu vier Wochen lang gel­ten­de, ein­fa­che Aus­lei­h­er­klä­rung aus­stel­len.

Neu­es nor­we­gi­sches Waf­fen­ge­setz seit 1. Juni

Das geht nun nicht mehr, seit in Nor­we­gen – das betrifft nicht nur Spitz­ber­gen – am 1. Juni sein von 1961 stam­men­des Waf­fen­ge­setz novel­liert hat. Nun liegt die Ver­ant­wor­tung, sich von der Eig­nung des Aus­lei­hen­den zu über­zeu­gen, nicht mehr wie bis­lang beim Ver­lei­hen­den, son­dern beim Staat, also auf dem Fest­land bei der Poli­zei und in Spitz­ber­gen beim Sys­sel­man­nen (ab dem 1. Juli gilt die neue Bezeich­nung Sys­sel­mes­ter), bei dem Details nach­zu­le­sen sind. Die­se Bedin­gung ist erfüllt, wenn man der Aus­lei­hen­de etwa eine nor­we­gi­sche Waf­fen­kar­te oder einen Euro­päi­schen Feu­er­waf­fen­pass hat. Der Ver­lei­her ist ver­pflich­tet, das vor dem Ver­leih zun prü­fen. Das gilt sowohl für den Ver­leih zwi­schen Pri­vat­per­so­nen, auch – wie in Lon­gye­ar­by­en oft üblich – inner­halb der Fami­lie, als auch inner­halb von Betrie­ben, etwa beim weit ver­brei­te­ten Ver­leih von Waf­fen an Gui­des durch Fir­men im Tou­ris­mus.

Gewehr, Spitzbergen

Auf Tour in Spitz­ber­gen: das Gewehr ist meist nicht weit weg. Soll­te es auch nicht.

Antrag beim Sys­sel­mann

Hat der Aus­lei­hen­de kein ent­spre­chen­des Doku­ment, bleibt also nur ein Antrag beim Sys­sel­man­nen. Dort wird ein­mal die cha­rak­ter­li­che Eig­nung geprüft, übli­cher­wei­se mit­tels eines poli­zei­li­chen Füh­rungs­zeug­nis­ses. Zudem wird die aus­rei­chen­de Fähig­keit („til­strek­ke­lig våpen­du­g­leik“) zum Umgang mit Waf­fen geprüft, was in Deutsch­land etwa der Sach­kun­de ent­spricht. Hier wird laut Sys­sel­man­nen bei­spiels­wei­se der abge­leis­te­te Grund­wehr­dienst, die akti­ve Mit­glied­schaft in einem aner­kann­ten Schüt­zen­ver­ein, der Ein­trag ins Jadg­re­gis­ter oder die Teil­nah­me an einem ent­spre­chen­den Sicher­heits­kurs (wie ihn in Lon­gye­ar­by­en bei­spiels­wei­se UNIS für Stu­die­ren­de und Mit­ar­bei­ten­de anbie­tet) akzep­tiert. Der Antrag kos­tet 248 Kro­nen (rund 25 Euro). Hier gibt es einen Link zu einem Antrags­for­mu­lar, Anträ­ge etwa per Email wer­den vom Sys­sel­man­nen nicht bear­bei­tet.

Soweit die Theo­rie – wie es genau in der Pra­xis läuft, bleibt abzu­war­ten: muss ein poli­zei­li­ches Füh­rungs­zeug­nis in amt­lich aner­kann­ter Über­set­zung vor­lie­gen oder wer­den deutsch­spra­chi­ge Doku­men­te akzep­tiert, wird ein deut­scher Sach­kun­de­nach­weis (im Ori­gi­nal oder über­setzt?) aner­kannt und so wei­ter. Eine Anfra­ge mit die­sen und ande­ren Fra­gen durch die­sen Autor an den Sys­sel­man­nen ist her­aus; sobald Ant­wort vor­liegt, wer­den wei­te­re Infor­ma­tio­nen hier ergänzt.

Ver­lei­hen ver­sus Ver­mie­ten

Das kom­mer­zi­el­le Ver­lei­hen (ver­mie­ten, norw.: utleie) von Waf­fen ist Pri­vat­per­so­nen und nor­ma­len Betrie­ben ver­bo­ten, das ist nur dafür zuge­las­se­nen Waf­fen­händ­lern erlaubt.

Abschreck­mit­tel sind und blei­ben wei­ter­hin vor­ge­schrie­ben

Von all dem unbe­rührt ist die Ver­pflich­tung, ein „geeig­ne­tes Abschreck­mit­tel“ mit­zu­füh­ren, etwa eine Signal­pis­to­le mit spe­zi­el­ler, geeig­ne­ter Mun­ti­on, denn natür­lich sind Eis­bä­ren in Spitz­ber­gen streng geschützt und dür­fen nicht ein­fach abge­schos­sen wer­den. Zunächst muss alles getan, um gefähr­li­che Begeg­nun­gen zu ver­mei­den oder unblu­tig zu been­den. Pfef­fer­spray aller­dings, das zumin­dest in man­chen Situa­tio­nen hier­bei sehr hilf­reich sein könn­te (nicht auf frei­em Feld, wenn ein schlecht­ge­laun­ter Eis­bär mit Tem­po anga­lop­piert kommt, aber das ist ja auch nicht das, was „nor­ma­ler­wei­se“ pas­siert) ist in Nor­we­gen ver­bo­ten.

Nor­we­gi­sche Rei­se­re­geln ändern sich am 5. Juli

Der ver­gan­ge­ne Frei­tag (18.6.) brach­te wie schon erwähnt meh­re­re inter­es­san­te Pres­se­mel­dun­gen aus Oslo, dar­un­ter Infor­ma­tio­nen zu Tou­ris­mus und tou­ris­ti­schen Schiffs­rei­sen in Nor­we­gen und Spitz­ber­gen.

Neu­es aus Nor­we­gen zum inter­na­tio­na­len Rei­se­ver­kehr

Eine wei­te­re Pres­se­mel­dung betrifft den inter­na­tio­na­len Rei­se­ver­kehr. Zunächst kann man aus außer­nor­we­gisch-tou­ris­ti­scher Per­spek­ti­ve recht schnell über die büro­kra­ti­schen For­mu­lie­run­gen hin­weg­le­sen: Die Farb­ge­bung der FHI-Kar­te wird euro­pä­isch har­mo­ni­siert, so dass es nun auch die Far­be „Grün“ wie­der gibt. Das sieht schö­ner aus, bringt aber kei­ne gro­ßen pra­xis­re­le­van­ten Ände­run­gen. Das gilt ab sofort: in der zum heu­ti­gen Mon­tag (21.6.) aktua­li­sier­ten Ver­si­on der FHI-Kar­te gibt es nun auch außer­halb von Skan­di­na­vi­en wie­der zwei euro­päi­sche Län­der, die sich über den Sta­tus „grün“ freu­en dür­fen, und zwar Polen und Rumä­ni­en.

Nor­we­gi­sche Rei­se­war­nun­gen wer­den für den Schen­gen­raum, Groß­bri­tan­ni­en (!) und eine Rei­he wei­te­rer Län­der am 5. Juli auf­ge­ho­ben, wobei neue War­nun­gen im Ein­zel­fall bei Bedarf jeder­zeit auch kurz­fris­tig wie­der aus­ge­spro­chen wer­den kön­nen. Das ist aller­dings vor allem für Nor­we­ger inter­es­sant, die ins Aus­land rei­sen wol­len, nicht aber für nicht-Nor­we­ger, die nach Nor­we­gen wol­len. Auch die stren­gen Regeln für Per­so­nen, die Ange­hö­ri­ge in Nor­we­gen besu­chen wol­len, wer­den nun etwas gelo­ckert, nun dür­fen u.a. auch Oma, Opa und die Bezie­hung mal wie­der kom­men. Das ist für die Betrof­fe­nen sehr erfreu­lich, für die wei­te­re Nor­we­gen-affi­ne Öffent­lich­keit aber nicht wei­ter von prak­ti­scher Bedeu­tung.

EU-Impfpass, Spitzbergen unter Segeln 2021 und Corona

Ab 24. Juni ist Nor­we­gen im euro­päi­schen Impf­pass mit dabei, was unse­re Chan­cen erheb­lich erhö­hen könn­te, die­sen Som­mer noch „Spitz­ber­gen unter Segeln“ zu erle­ben.

Coro­na-Inzi­denz­wer­te wer­den „mit Euro­pa har­mo­ni­siert“

Recht weit unten in der Pres­se­mel­dung wird es dann span­nend: die nor­we­gi­schen ein­rei­se­re­le­van­ten Inzi­denz­wer­te wer­den „mit den euro­päi­schen Emp­feh­lun­gen har­mo­ni­siert“. Das hört sich erst mal büro­kra­tisch und wenig auf­re­gend an, aber in der Pra­xis bedeu­tet das eine Anhe­bung der Gren­ze von 25 auf 50 (pro 100.000 Ein­woh­ner inner­halb von 14 Tagen). Das bringt eine mög­li­cher­wei­se erheb­li­che Ände­rung, denn der alte Grenz­wert von 25 ist auch bei guter Lage leicht zu rei­ßen: So ist Deutsch­land trotz der erfreu­li­chen Ent­wick­lung der letz­ten Zeit in der heu­te aktua­li­sier­ten FHI-Kar­te immer noch rot. Bei einem Wert von 50 ver­ha­gelt ein ein­zel­ner, grö­ße­rer Aus­bruch etwa in einer Fleisch­fa­brik aber nicht unbe­dingt gleich allen ande­ren ihre geplan­ten Rei­sen. Die­se Ände­rung gilt ab dem 5. Juli.

Nor­we­gen schließt sich dem euro­päi­schen Impf­pass­sys­tem an

Eine wei­te­re, rele­van­te Ände­rung: ab dem 24. Juni schließt Nor­we­gen sich dem Sys­tem des euro­päi­schen digi­ta­len Impf­pas­ses an, so dass euro­päi­sche Rei­sen­de damit ihre Immu­ni­sie­rung amt­lich und mit QR-Code bei Ein­rei­se nach­wei­sen kön­nen. Damit ent­fällt die Qua­ran­tä­ne­pflicht bei der Ein­rei­se, und zwar unab­hän­gig vom Sta­tus (grün/gelb/rot/…) des Her­kunfts­lan­des.

Stu­fe 3 im nor­we­gi­schen Öff­nungs­plan tritt Sonn­tag in Kraft, wich­ti­ge Ände­run­gen auch für Spitz­ber­gen­rei­sen

Die Stu­fe 3 des nor­we­gi­schen Plans für die Rück­kehr zur Nor­ma­li­tät tritt am Sonn­tag in Kraft, wie die nor­we­gi­sche Regie­rung in einer offi­zi­el­len Pres­se­mit­tei­lung mit­teilt. Die­se ers­te Pres­se­mit­tei­lung betrifft die all­ge­mein Öff­nung des Lan­des.

Zwei Pres­se­mit­tei­lun­gen aus Oslo

Es gibt dane­ben aber noch eine zwei­te offi­zi­el­le Pres­se­mit­tei­lung, in der es um Kreuz­fahr­ten in Nor­we­gen und Spitz­ber­gen gilt. Hier galt bis­lang prak­tisch ein weit­ge­hen­des Ver­bot mehr­tä­gi­ger Rei­sen. Das wird ab Sonn­tag (20.6.) prin­zi­pi­ell anders, aller­dings gel­ten natür­lich Bedin­gun­gen und es gibt all­ge­mei­ne Rah­men­be­din­gun­gen. Bei­des bringt der­zeit noch Fra­ge­zei­chen mit sich, aber immer­hin erscheint die Mög­lich­keit, dass es spä­ter in die­sem Som­mer noch „Küs­ten­kreuz­fahr­ten“ in Spitz­ber­gen geben wird, nicht prin­zi­pi­ell unrea­lis­tisch.

Spitzbergen unter Segeln 2021 und Corona

Nor­we­gen lockert, auch für Schiffs­rei­sen. Ob es für „Spitz­ber­gen unter Segeln 2021“ mit der Anti­gua rei­chen wird, ist noch nicht gesagt.

All­ge­mei­ne Ein­rei­se­be­schrän­kun­gen gel­ten wei­ter­hin

Grund­sätz­lich gel­ten für inter­na­tio­na­le Tou­ris­ten wei­ter­hin zunächst stren­ge Ein­rei­se­be­schrän­kun­gen. Nicht-nor­we­gi­schen Tou­ris­ten ist die Ein­rei­se nur aus „gel­ben“ Län­dern auf der FHI-Kar­te erlaubt. Der­zeit ist Euro­pa auf die­ser Kar­te weit­ge­hend rot, aber nach aktu­el­ler Lage ist zu ver­mu­ten, dass Deutsch­land dem­nächst den Sta­tus „gelbt“ bekommt. Eine wich­ti­ge Fra­ge ist, wie lan­ge das dann so bleibt, mit Blick auf die Del­ta-Vari­an­te des Sars-Cov2-Virus und die nun kom­men­den Locke­run­gen. Ob und wann Nor­we­gen die Ein­rei­se bei­spiels­wei­se voll­stän­dig geimpf­ten Tou­ris­ten auch aus „roten“ Län­dern wie­der erlaubt, ist bis­lang unsi­cher.

Grund­sätz­lich erkennt Nor­we­gen bis­lang nur Imp­fun­gen an, die in Nor­we­gen regis­triert sind. Das sind zunächst nur Imp­fun­gen, die in Nor­we­gen gege­ben wur­den; Imp­fun­gen aus ande­ren Län­dern kön­nen aktu­ell nur von Per­so­nen regis­triert wer­den, die in Nor­we­gen mit Geburts- oder D-Num­mer regis­triert sind, nicht aber von Tou­ris­ten. Hier könn­te der euro­päi­sche digi­ta­le Impf­pass Ände­run­gen brin­gen.

Klar ist, dass alle Erleich­te­run­gen, die für Geimpf­te kom­men, nur für Impf­stof­fe gel­ten wer­den, die in Euro­pa von der EMA zuge­las­sen sind. Imp­fun­gen mit Impf­stof­fen wie Sput­nik-V oder Sino­vac fal­len bis­lang nicht dar­un­ter.

Test­pflicht vor Flug nach Lon­gye­ar­by­en ent­fällt für Immu­ni­sier­te

Eine Ände­rung, die für den Tou­ris­mus in Lon­gye­ar­by­en mit nor­we­gi­schen Tou­ris­ten bedeut­sam sein wird, ist das Weg­fal­len der Test­pflicht für Rei­sen nach Lon­gye­ar­by­en 24 Stun­den vor Abrei­se für voll­stän­dig Immu­ni­sier­te (voll­stän­dig Geimpft / …). Das geschieht auch vor dem Hin­ter­grund, dass in Spitz­ber­gen mitt­ler­wei­le 83,5 % der Bevöl­ke­rung über 18 Jah­ren geimpft sind. Davon unbe­rührt ist die Test­pflicht im Zusam­men­hang mit der Ein­rei­se nach Nor­we­gen.

Neue Regeln für Spitz­ber­gen-Tou­ris­mus

Für Tou­ris­mus und Schiffs­rei­sen in Spitz­ber­gen gel­ten ab Sonn­tag fol­gen­de Regeln:

  • Rei­se­ver­an­stal­ter müs­sen sich infek­ti­ons­schutz­fach­lich ver­ant­wort­lich ver­hal­ten, hier gel­ten von nun an die glei­chen Anfor­de­run­gen wie auf dem Fest­land.
  • Hotels dür­fen 90 % ihrer Zim­mer­ka­pa­zi­tät nut­zen. Die übri­gen 10 % müs­sen für Qua­ran­tä­ne­fäl­le vor­ge­hal­ten wer­den.
  • Char­ter­flü­ge von Nor­we­gen nach Lon­gye­ar­by­en sind wie­der erlaubt, nicht jedoch Char­ter­flü­ge, die außer­halb von Nor­we­gen star­ten.
  • Für Schif­fe, mit denen in Spitz­ber­gen mehr­tä­gi­ge Rei­sen gefah­ren wer­den sol­len, muss ein vom Sys­sel­mann aner­kann­tes Kon­zept vor­lie­gen. Auch hier wird es in jedem Fall vor­läu­fig nicht mög­lich sein, die vol­le Kapa­zi­tät zu nut­zen; maxi­mal wird man 90 % nut­zen kön­nen. Die hängt auch davon ab, ob alle Per­so­nen an Bord voll­stän­dig immu­ni­siert sind. Wenn das nicht der Fall ist, gel­ten ande­re Zah­len und die nutz­ba­re Kapa­zi­tät wird gerin­ger sein. Hier­für gibt es bis­lang kei­ne Zahl, wahr­schein­lich wird im Ein­zel­fall ent­schie­den.
  • Wenn Per­so­nen an Bord sind, die nicht voll­stän­dig immu­ni­siert sind, ist die Zahl auf maxi­mal 200 begrenzt und vor Abrei­se muss getes­tet wer­den. Das gilt sowohl für Nor­we­gen als auch für Spitz­ber­gen.
  • Wenn alle an Bord voll­stän­dig immu­ni­siert sind, kön­nen bis zu 2000 Men­schen an Bord sein (rich­tig gele­sen – in Wor­ten: zwei­tau­send). In jedem Fall dür­fen aber nur maxi­mal 90 % der Kapa­zi­tät genutzt wer­den und ggf. auch weni­ger.
  • Tritt eine Coro­na-Infek­ti­on an Bord auf oder auch ein Ver­dachts­fall, müs­sen Schif­fe zum Fest­land oder ggf. zum Hei­mat­ha­fen zurück­fah­ren. Auf Lon­gye­ar­by­en als Anlauf­stel­le kann man ggf. nicht rech­nen, da die Kapa­zi­tä­ten der dor­ti­gen Gesund­heits- und Bereit­schafts­diens­te sehr begrenzt sind.
  • Bei Coro­na-Ver­dachts­fäl­len müs­sen alle an Bord blei­ben, bis die Behör­den ent­spre­chend anders­lau­ten­de Geneh­mi­gung geben.
  • Bei Kreuz­fahr­ten mit inter­na­tio­na­ler Fahrt­rou­te gilt für den Fall, dass nach FHI-Kar­te qua­ran­tä­ne­pflich­ti­ge Per­so­nen an Bord sind, ein Land­gangs­ver­bot für das gan­ze Schiff.

Kom­men­tar

Damit gibt es nun end­lich eine Infor­ma­ti­on, was schiffs­ba­sier­te Spitz­ber­gen­rei­sen betrifft. Eine sol­che Infor­ma­ti­on war zu Jah­res­be­ginn schon für „bis Ende Mai“ ange­kün­digt und ist über­fäl­lig. Was das für die die­sen Som­mer noch im Plan ste­hen­den Spitz­ber­gen­rei­sen bedeu­tet, muss sich nun erst noch her­aus­kris­tal­li­sie­ren. Hier­zu wer­den Ree­de­rei­en, Ver­an­stal­ter und Behör­den nun in Kon­takt tre­ten und sobald Ent­schei­dun­gen gefal­len sind, wer­den die Betref­fen­den es zeit­nah erfah­ren.

In jedem Fall wird es vor­teil­haft sein, wenn wir bald „gel­be Län­der“ sind und mög­lichst auch blei­ben. Wenn die Del­ta-Vari­an­te uns nach Fuß­ball-Euro­pa­meis­ter­schaft und all­ge­mei­nen Öff­nun­gen, ver­bun­den mit weit ver­brei­te­ter Fei­er­lau­ne und Feri­en­stim­mung, wäh­rend des Som­mers über­rennt, ist wahr­schein­lich sowie­so ggf. alles für den Eimer. Wir gön­nen allen Fuß­ball und Fei­ern, wür­den aber auch ger­ne mal wie­der tun, was wir ger­ne tun wür­den und auch drin­gend tun müss­ten.

Ein­rei­se nach Nor­we­gen und Spitz­ber­gen: Oslo bewegt sich

Die meis­ten Ver­an­stal­ter haben Spitz­ber­gen für die­sen Som­mer schon abge­schrie­ben, aber der eine oder die ande­re hegt noch Hoff­nun­gen, in den nächs­ten Mona­ten auf 78 Grad Nord zu kom­men und viel­leicht auch noch ein paar Meter dar­über hin­aus.

Ob das mög­lich sein wird und wenn ja, was genau gehen wird, das muss sich wei­ter­hin erst noch zei­gen. Natür­lich ist Coro­na der alles beherr­schen­de Fak­tor, die wei­te­re Ent­wick­lung der Infek­ti­ons­zah­len in den invol­vier­ten Län­dern sowie das Fort­schrei­ten der jewei­li­gen Impf­pro­gram­me und deren Wirk­sam­keit auch gegen neue Vari­an­ten des Virus wer­den das Rei­se­ge­sche­hen noch eine Wei­le domi­nie­ren.

Die FHI-Kar­te als wich­ti­ge Daten­ba­sis

Immer­hin zeich­net sich für den Fall güns­ti­ger Ent­wick­lun­gen nun ab, dass Nor­we­gen Schrit­te in Rich­tung Öff­nung der Gren­zen macht, auch wenn inter­na­tio­na­le Tou­ris­ten nach aktu­el­lem Stand der Din­ge wei­ter­hin zunächst in den meis­ten Fäl­len nicht ein­rei­sen dür­fen bzw. nur bei Her­kunft aus Regio­nen und Län­dern, die auf der Kar­te des nor­we­gi­schen Gesund­heits­am­tes (FHI) „gelb“ ein­ge­tra­gen sind. Das sind in der aktu­el­len Kar­te aber nur Tei­le von Finn­land sowie Island und Grön­land.

FHI-Corona-Karte

Coro­na-Kar­te des nor­we­gi­schen Gesund­heits­am­tes (FHI), nach letz­tem Stand vom 4.6.:
Viel rote Far­be.

Imp­fun­gen erleich­tern das Rei­sen, Spitz­ber­gen wird ein­be­zo­gen

Den­noch deu­tet sich eine Ent­wick­lung in Rich­tung Öff­nung an, die auch inter­na­tio­na­len Rei­sen­den Hoff­nung machen kann:

  • Laut einer Pres­se­er­klä­rung der Regie­rung von Mitt­woch dür­fen ab Frei­tag (11.6.) voll­stän­dig immu­ni­sier­te Per­so­nen ohne Qua­ran­tä­ne nach Nor­we­gen ein­rei­sen. Das gilt zwar zunächst nur für Per­so­nen, die bei­de Impf­do­sen in Nor­we­gen bekom­men haben bzw. deren Infek­ti­on mit Sars­Cov-2 inner­halb der letz­ten 6 Mona­te in Nor­we­gen regis­triert ist, aber das ist, wie es scheint, vor allem eine Fra­ge der amt­lich aner­kann­ten, nach­voll­zieh­ba­ren und siche­ren Doku­men­ta­ti­on. Nor­we­gen hat ange­kün­digt, sich dem euro­päi­schen digi­ta­len Impf­pass anzu­schlie­ßen, und man darf gespannt sein, was damit dann mög­lich sein wird. Ein Test bei Ein­rei­se ist wei­ter­hin erfor­der­lich.
  • Nun ist auch Spitz­ber­gen end­lich in einen Locke­rungs­schritt ein­be­zo­gen: wie die Sval­bard­pos­ten berich­tet, ent­fällt die oben beschrie­be­ne Qua­ran­tä­ne­pflicht für voll Immu­ni­sier­te auch für Spitz­ber­gen. Wer nach Nor­we­gen ein­rei­sen kann, kann also nun ohne Qua­ran­tä­ne nach Lon­gye­ar­by­en wei­ter­rei­sen. Die Qua­ran­tä­ne war bis­lang für inter­na­tio­na­le Rei­sen­de mit Ziel Spitz­ber­gen – Nor­we­ger ein­ge­schlos­sen – beson­ders pro­ble­ma­tisch, da die­se auf dem Fest­land „abge­ses­sen“ wer­den muss­te. Wei­ter­hin gül­tig ist die For­de­rung eines nega­ti­ven Tests inner­halb von 24 Stun­den vor Abflug nach Lon­gye­ar­by­en. Der Test muss in Nor­we­gen gemacht wer­den. Es kann auch ein Schnell­test sein.

Für uns wei­ter­hin span­nend bleibt die Fra­ge, ob die­sen Som­mer noch Schiffs­rei­sen mög­lich sein wer­den. Es scheint immer­hin vor­stell­bar, dass das z.B. für Immu­ni­sier­te noch mög­lich sein wird. Wir blei­ben dran.

Kom­men­tar

Abschlie­ßend ein klei­ner Kom­men­tar, um Miss­ver­ständ­nis­sen vor­zu­beu­gen: For­de­run­gen nach über­stürz­ten Öff­nungs­schrit­ten im Sin­ne einer Frei­heit ohne Rück­sicht auf Ver­lus­te lie­gen mir wahr­lich fern. Ein dog­ma­tisch anmu­ten­des Fest­hal­ten an einer völ­li­gen Abschot­tung erscheint ande­rer­seits aber unnö­tig rigi­de, und dar­auf hat­te zwi­schen­zeit­lich sogar die EFTA-Über­wa­chungs­be­hör­de, die den Euro­päi­schen Wirt­schafts­raum über­wacht, mit einem Ver­fah­ren reagiert. Ich fin­de es sinn­voll und freue mich dar­über, wenn durch eine Kom­bi­na­ti­on von Immu­ni­sie­rung und Tests Rei­sen nun lang­sam wie­der mög­lich wer­den. Das wird, wie gesagt, ohne­hin von der wei­te­ren Ent­wick­lung der Coro­nalage und wei­te­ren poli­ti­schen Ent­schei­dun­gen abhän­gen. Aber wir sehen nun immer­hin den Beginn einer Ent­wick­lung in eine erfreu­li­che Rich­tung.

Coro­na, Nor­we­gen, Barents­burg …

Coro­na, Imp­fun­gen, Nor­we­gen und die Ein­rei­se

Man kann etwas genervt die nor­we­gi­schen Nach­rich­ten und Regie­rungs­mit­tei­lun­gen ver­fol­gen und sich über die der­zeit nahe­zu täg­li­chen Anpas­sun­gen der Regeln bezüg­lich Ein­rei­se und Qua­ran­tä­ne wun­dern, die der­zeit in die Rich­tung gehen, mehr und mehr Per­so­nen nach Ein­rei­se das Qua­ran­tä­ne­ho­tel zu erspa­ren und die Qua­ran­tä­ne zu Hau­se zumin­dest teil­wei­se zu ermög­li­chen – wei­ter­hin aber zunächst nur für Nor­we­ger. Coro­na-Imp­fun­gen wer­den zunächst nur aner­kannt, wenn die­se in Nor­we­gen ver­ab­reicht wur­den; Ände­run­gen könn­ten nach Ein­füh­rung des digi­ta­len euro­päi­schen Impf­pas­ses kom­men.

Spitz­ber­gen hat übri­gens mitt­ler­wei­le eine rekord­ver­däch­ti­ge Impf­quo­te von über 80 % bei der erwach­se­nen Bevöl­ke­rung. Den­noch hat man in Lon­gye­ar­by­en nicht zu Unrecht den Ein­druck, bei den Erleich­te­run­gen, die für das nor­we­gi­sche Fest­land der­zeit rea­li­siert wer­den, ver­ges­sen zu wer­den. So gilt bei der Anrei­se nach Lon­gye­ar­by­en als ein­zi­gem Ort Nor­we­gens wei­ter­hin eine Test­pflicht, auch für durch Imp­fung oder Erkran­kung Immu­ni­sier­te. Ein Schnell­test ist am Flug­ha­fen für „schma­le“ 1195 Kro­nen (rund 120 Euro) zu haben, wäh­rend ein PCR-Test mit Ergeb­nis in 1-5 Stun­den mit z.B. 2500 Kro­nen (rund 250 Euro) noch hef­ti­ger in der Buch­hal­tung ein­schlägt (Prei­se von Dr. Dro­pin, einem Test­an­bie­ter am Flug­ha­fen Oslo Gar­de­r­moen). Dazu kom­men die logis­ti­schen Her­aus­for­de­run­gen einer Tes­tung wäh­rend der Anrei­se, die durch­aus zu einer zusätz­li­chen Nacht im Hotel füh­ren kön­nen.

Was viel bes­ser ist

Barentsburg

Barents­burg mit Blick über den Grønfjord.
Zeich­nung von Edda Maaß, einem Geburts­tags­kind, oder zutref­fen­der, seit letz­ter Woche: einer jun­gen Geburts­tags­er­wach­se­nen, mit freund­li­cher Geneh­mi­gung.
Herz­li­chen Glück­wunsch!

Man kann die­ses Jam­mer­tal aber auch ein­fach mal hin­ter sich las­sen und sich über etwas Schö­nes freu­en. Bei­spiels­wei­se über die­ses mei­ner Mei­nung nach wirk­lich gelun­ge­ne Bild, das Edda Maaß, die kürz­lich ihren 18. Geburts­tag fei­ern konn­te, gezeich­net hat. Der Ort wird vie­len bekannt sein 🙂

Eigent­lich ver­dient das Bild einen pas­sen­den Treib­holz-Bil­der­rah­men aus Lon­gye­ar­by­en. Mal schau­en, ob die Gele­gen­heit sich die­ses Jahr ergibt … das ist aus meh­re­ren Grün­den lei­der noch offen.

P.S. Den Namen der Künst­le­rin habe ich nach ent­spre­chen­der Abspra­che nach­träg­lich ergänzt. Mit dem unge­frag­ten Ver­öf­fent­li­chen von Namen oder Fotos nicht­öf­fent­li­cher Per­so­nen bin ich all­ge­mein lie­ber zunächst zurück­hal­tend. Das habe ich jetzt aber sehr ger­ne nach­ge­holt!

Mar­gas Ark­tis-Fern­seh­tipps für den Juni

Nach wie vor ist offen, wann Nor­we­gen und der ark­ti­sche Nor­den des Lan­des Nor­mal­sterb­li­chen wie­der offen ste­hen; bis­lang ver­folgt das Land ja eher eine Poli­tik der Abschot­tung, wobei wir gespannt auf Nach­rich­ten aus Oslo war­ten, in der Annah­me, dass die dau­er­haf­te Nord­ko­rea­ni­sie­rung des Lan­des nicht ange­strebt wird. Zwi­schen­zeit­lich kann man sich für den gedank­li­chen Aus­flug in den hohen Nor­den wei­ter­hin sehr ger­ne mal hin­ter ein gutes Ark­tis-Buch klem­men oder alter­na­tiv auch mal vor die Glot­ze set­zen.

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Ark­tis Fern­seh­tipps: Der Fern­se­her in der Rit­ter­hüt­te auf Gråhu­ken.
Der Emp­fang ist dort mit­un­ter aller­dings eher schlecht.

Mar­gas Ark­tis-Fern­seh­tips auf Arte im Juni

Die Lis­te wird bei Bedarf aktua­li­siert.

EA = Erst­aus­strah­lung

  • Mitt­woch, 02.06., 17.50 Uhr: „Unter­wegs am Polar­krei­us: Auf dem Kystriks­vei­en in Nor­we­gen“ (D/B 2021, EA)
  • Frei­tag, 04.06., 16.00 Uhr: „Die letz­ten Jäger Grön­lands“ (SLO 2017, Wdhlg.)
  • Frei­tag, 11.06., 11.20 Uhr: „Kana­da – Das Leuch­ten der Ark­tis“ (CDN 2019, Wdhlg.)
  • Mitt­woch, 16.06., 16.00 Uhr: „Kana­da – Dem Land ver­bun­den“ (CDN 2019, EA.)
  • Frei­tag, 18.06., 16.00 Uhr: „Kana­da – Das Leuch­ten der Ark­tis“ (CDN 2019, Wdhlg.)
  • Frei­tag, 18.06., 18.30 Uhr: „Das Wesen der Wale“ (A 2018)
  • Mon­tag, 28.06., 19.40 Uhr: „Kana­das Natio­nal­parks: Klu­a­ne“ (D 2017, Wdhlg.)
  • Mitt­woch, 30.06., 17.20 Uhr: „Medi­zin in fer­nen Län­dern: Grön­land: Arzt­be­such in der Ark­tis“ (F 2017, Wdhlg.)

Soweit alles auf Arte.

Ande­re Pro­gram­me

  • Hes­si­scher Rund­funk, Frei­tag, 04.06., 20.15 Uhr: „Island erle­ben“ (D 2020)
  • WDR, Frei­tag, 24.06., 20.15 Uhr: „Polar­tag“ (D 2019)
  • WDR, Frei­tag, 24.06., 21.00 Uhr: „Island: Som­mer der Polar­füch­se“

Wei­te­re sach­dien­li­che Hin­wei­se wer­den ger­ne ent­ge­gen­ge­nom­men. Alle Anga­ben wie immer ohne Gewehr.

Nor­we­gen erleich­tert die Ein­rei­se … für Nor­we­ger

In einer Pres­se­mel­dung hat­te die nor­we­gi­sche Regie­rung vor 10 Tagen ange­kün­digt, die Ein­rei­se nach Nor­we­gen zu erleich­tern.

Am Tag, als die neu­en Regeln in Kraft tra­ten, also am 27. Mai, ver­öf­fent­lich­te die nor­we­gi­sche Regie­rung dann noch eine prä­zi­sie­ren­de Ergän­zung: Im Kern gel­ten die erleich­ter­ten Ein­rei­se­re­geln nur für Nor­we­ger. Das hat­te man wohl für so selbst­ver­ständ­lich gehal­ten, dass ein expli­zi­ter Hin­weis in der ursprüng­li­chen Mel­dung unter­blie­ben war.

Nicht-nor­we­gi­sche Tou­ris­ten dür­fen vor­erst NICHT nach Nor­we­gen ein­rei­sen

In der genann­ten Erklä­rung vom 27.5. heißt es unter ande­rem:

„Die­se (Anm.: Per­so­nen) kön­nen nicht nach Nor­we­gen ein­rei­sen (gilt für Bür­ger aller Län­der, auch Bür­ger aus EU/Europäischer Wirt­schafts­raum und aus skan­di­na­vi­schen Län­dern):

  • Tou­ris­ten

Es fol­gen wei­te­re Punk­te mit wei­te­ren Per­so­nen­grup­pen, die expli­zit nicht ein­rei­sen dür­fen, wenn sie nicht unter geson­der­te Aus­nah­me­re­ge­lun­gen fal­len, dar­un­ter „fer­ne“ Ver­wand­te wie Groß­el­tern (sic), aus­län­di­sche Stu­den­ten (auch aus skan­di­na­vi­schen Län­dern), Per­so­nen mit Auf­ent­halts- oder Arbeits­ge­neh­mi­gung, die aber noch nicht in Nor­we­gen woh­nen, Geschäfts­rei­sen­de, Besit­zer von Feri­en­woh­nun­gen (die Auf­zäh­lung ist hier nicht voll­stän­dig, son­dern nur bei­spiel­haft).

Die Nen­nung der Grup­pe „Tou­ris­ten“ an ers­ter Stel­le und als ein­zi­ger Punkt mit nur einem Wort sen­det eine star­ke und zen­tra­le Bot­schaft aus: Tou­ris­ten sind in Nor­we­gen der­zeit nicht will­kom­men.

Flughafen Oslo Gardermoen: Norwegen erleichtert Einreise für Norweger

Flug­ha­fen Oslo Gar­de­r­moen: hier könn­te lang­sam wie­der etwas mehr Leben zurück­keh­ren – im inter­na­tio­na­len, tou­ris­ti­schen Rei­se­ver­kehr aber nur für Nor­we­ger.

Es gibt eine Rei­he von Aus­nah­men für Aus­län­der, die trotz des gene­rel­len Ver­bots ein­rei­sen dür­fen. Dar­un­ter fal­len u.a. in Nor­we­gen woh­nen­de Aus­län­der, Aus­län­der aus Regio­nen bzw. Län­dern, für die kei­ne Qua­ran­tä­ne­pflicht gilt (das wür­de wohl auch auf Tou­ris­ten zutref­fen), Besu­cher naher Ver­wand­ter, bestimm­te Berufs­grup­pen in dienst­li­chem Zusam­men­hang (Jour­na­lis­ten, See­leu­te, Diplo­ma­ten, medi­zi­ni­sches Per­so­nal aus bestimm­ten Län­dern, …), Per­so­nen, die in Spitz­ber­gen gemel­det sind.

Aus­schlag­ge­bend ist zunächst wei­ter­hin die Kar­te des FHI (Fol­ke­hels­e­insti­tutt, das nor­we­gi­sche Äqui­va­lent zum Robert Koch Insti­tut), das Län­dern eine bestimm­te Gefah­ren­stu­fe zuord­net. Aktu­ell sind fast alle euro­päi­schen Län­der rot ein­ge­zeich­net.

Im Detail sind die Regeln kom­pli­ziert und bei Bedarf auf den Sei­ten der zustän­di­gen amt­li­chen Stel­len nach­zu­le­sen. Im Kern ist die Bot­schaft klar, sie­he oben.

Mit ein wenig Dis­zi­plin hal­te ich mich an mei­ne übli­che Linie, mich weit­ge­hend mit der zusam­men­fas­sen­den Wie­der­ga­be von Infor­ma­ti­on zu begnü­gen, und spa­re mir hier per­sön­li­che Kom­men­ta­re.

Mit der Anti­gua zum Eis … oder auch nicht

Sonn­tag, 30. Mai 2021, frü­her Nach­mit­tag – genau jetzt wür­den sich etwa 30 Ark­tis-Begeis­ter­te zusam­men mit der Mann­schaft im Hafen von Lon­gye­ar­by­en auf der Anti­gua ein­fin­den.

Nun eben nicht, aus all­ge­mein bekann­ten Grün­den. Zum zwei­ten Mal in Fol­ge fällt die­se Rei­se coro­nabe­dingt aus, wie auch die län­ge­re Fahrt mit der Anti­gua Ende Juni/Juli.

Was uns nun ent­geht, weiß kei­ner. Das ist ja eben das Schö­ne an die­sen Fahr­ten, dass jede Rei­se wie­der neu ist und auch für die Spitz­ber­gen-Erfah­re­nen an Bord Erleb­nis­se bringt, mit denen mehr oder weni­ger kei­ner gerech­net hat. Man weiß eben vor­her nie genau, wo es hin geht, wie das Wet­ter sein wird, wo man die Tie­re fin­det.

Antigua, Eiskante

Mit der Anti­gua an der Eis­kan­te im Smee­ren­burg­fjord, Anfang Juni 2019.

Nach­ho­len kann man das nicht. Nächs­tes Jahr wird wie­der ein neu­es Jahr, es wird nur 12 Mona­te haben und das brin­gen, was 2022 eben brin­gen wird, unab­hän­gig davon, was 2021 alles nicht mög­lich war und ist.

Wir kön­nen spa­ßes­hal­ber das machen, was wir natür­lich zu Beginn einer jeden Rei­se stän­dig machen, und zwar einen Blick auf Eis­kar­te und Wet­ter­vor­her­sa­ge wer­fen. Wir sehen, dass die Nord­küs­te Spitz­ber­gens voll­stän­dig in dich­tem Eis liegt. Im Storfjord, im Süd­os­ten, hin­ge­gen eher locke­re Eis­fel­der, unter­bro­chen von Flä­chen offe­nen Was­sers. Es wäre eine span­nen­de Über­le­gung gewe­sen, nicht in den Nord­wes­ten zu fah­ren, wo man nach Stand der Din­ge erst gar kein Eis hat und dann von jetzt auf gleich so viel, dass es gar nicht mehr wei­ter geht, son­dern in den Süden und Süd­os­ten, in die schö­nen Fjor­de an der süd­li­chen West­küs­te und zu den offe­ne­ren Treib­eis­fel­dern im Storfjord, wo man auch auf einem Segel­schiff erle­ben kann, wie es ist, wenn man in alle Rich­tun­gen Eis­schol­len sehen kann.

Spitzbergen Eiskarte

Eis­kar­te von Spitz­ber­gen. Das wür­de man jetzt ger­ne vor Ort sehen
(Kar­te © Nor­we­gi­sches Meteo­ro­lo­gi­sches Insti­tut).

Natür­lich hat bei all dem auch das Wet­ter eine Men­ge zu sagen. Es wäre sicher kei­ne durch­ge­hend son­ni­ge Woche gewor­den, aber wann hat man das schon mal? Eine Mischung aus allem, von blau­em bis zu grau­em Him­mel, hier Son­ne und da auch mal Regen, Schnee oder irgend etwas dazwi­schen eben. Früh­jahr in der Ark­tis. Wie das Wet­ter in die­sen Gegen­den, im Smee­ren­burg­fjord oder im Horn­sund, in ein paar Tagen sein wird, weiß nur, wer zu die­ser Zeit dort ist.

Spitzbergen Eiskarte

Wet­ter­vor­her­sa­ge für den Horn­sund. Die­se Vor­her­sa­gen sind alles ande­re als wirk­lich zuver­läs­sig, aber trotz­dem ein Aus­gangs­punkt für jede Pla­nung (© yr.no).

Wir wer­den nicht dort sein. Trau­rig. Damit ent­ge­hen etwa 40 Men­schen (die Mann­schaft natür­lich ein­ge­schlos­sen) Erleb­nis­se, an die alle ein Leben lang ger­ne zurück­den­ken wür­den. Der wirt­schaft­li­che Aspekt für den Schiffs­eig­ner, die Tall­ship Com­pa­ny, den Ver­an­stal­ter, die Geo­gra­phi­sche Rei­se­ge­sell­schaft, und die auf dem Schiff Arbei­ten­den kommt noch hin­zu. Ich hof­fe, dass alle gut durch die­se Zeit kom­men. Dass das nicht unbe­dingt ein­fach ist, weiß ich selbst zu gut.

Noch haben wir Hoff­nung, dass sich für die noch nicht abge­sag­ten Rei­sen im spä­te­ren Teil der Sai­son noch Mög­lich­kei­ten öff­nen wer­den. Abseh­bar ist das der­zeit noch nicht. Was sich abzeich­net, wie alle wis­sen wer­den, die die Nach­rich­ten ver­fol­gen, ist, dass voll­stän­dig Geimpf­te oder durch Gene­sung Immu­ni­sier­te frü­her wie­der wei­ter gehen­de Rei­se­frei­heit genie­ßen wer­den. Auch in Nor­we­gen gehen die poli­ti­schen Über­le­gun­gen in die­se Rich­tung. Alle, die noch Hoff­nung haben, die­ses Jahr noch mit einem klei­nen Schiff in einem abge­le­ge­nen Win­kel der Welt rei­sen zu kön­nen (coro­na­tech­nisch eine der ungüns­tigs­ten Kom­bi­na­tio­nen, die man sich vor­stel­len kann), wer­den gut bera­ten sein, sich nach Mög­lich­keit um eine recht­zei­ti­ge, voll­stän­di­ge Imp­fung zu bemü­hen, auch wenn das für vie­le natür­lich viel leich­ter gesagt als getan ist.

Und dann heißt es eben Dau­men drü­cken.

Nor­we­gen erleich­tert die Ein­rei­se – WICH­TI­GE ERGÄN­ZUNG

!!! Ein einer wei­te­ren Mel­dung hat die nor­we­gi­sche Regie­rung „prä­zi­siert“ (hin­ter­her­ge­scho­ben, könn­te man auch sagen), dass die Erleich­te­run­gen NUR für nor­we­gi­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge gel­ten! Details fol­gen in einem neu­en Bei­trag im Lau­fe des Tages hier auf spitzbergen.de.

In einer Pres­se­mel­dung hat die nor­we­gi­sche Regie­rung mit­ge­teilt, dass ab heu­te (Don­ners­tag, 27. Mai) neue Regeln für die Ein­rei­se gel­ten.

Kurz und platt auf den Punkt gebracht: seit Mona­ten galt bei der Ein­rei­se nach Nor­we­gen das Prin­zip „wer bist du und was willst du“, mit dem Ergeb­nis, dass die Ein­rei­se je nach Natio­na­li­tät und Rei­se­zweck gewährt wur­de oder nicht. Wobei „nicht gewährt“ für die meis­ten die zutref­fen­de Ant­wort war, es sei denn, man hat einen nor­we­gi­schen Pass oder einen aner­kann­ten Rei­se­grund, dar­un­ter etwa Besuch naher Ver­wand­ter, Geschäfts­rei­se o.ä. Von nun an lau­tet die Fra­ge „wo kommst du her“.

Nicht „wer bist du und was willst du“, son­dern „wo kommst du her“ als Ein­rei­se­grund­la­ge

Per­so­nen dür­fen unab­hän­gig von ihrer Natio­na­li­tät aus dem Schen­gen­raum sowie aus Groß­bri­tan­ni­en ein­rei­sen, wenn die Infek­ti­ons­zah­len in der Her­kunfts­re­gi­on den Anfor­de­run­gen ent­spre­chen. Bei güns­ti­gen Infek­ti­ons­zah­len ent­fällt auch die Ver­pflich­tung, eine Qua­ran­tä­ne­zeit in einem Qua­ran­tä­ne­ho­tel zu ver­brin­gen, die Qua­ran­tä­ne­zeit darf dann auch zuhau­se oder an einem ande­ren „geeig­ne­ten Ort“ ver­bracht wer­den. Das gilt für Rei­sen­de aus euro­päi­schen Län­dern mit einer Inzi­denz von weni­ger als 150 neu Infi­zier­ten pro 100.000 Ein­woh­nern inner­halb der letz­ten 14 Tage (! die etwa in Deutsch­land übli­cher­wei­se mit­ge­teil­te Inzi­denz bezieht sich auf eine Woche, für die Ein­rei­se nach Nor­we­gen gel­ten hin­ge­gen zwei Wochen als Bezugs­zeit­raum), sofern die Rate der posi­ti­ven Tests bei maxi­mal vier Pro­zent liegt. Man muss also wei­ter­hin genau auf die Daten schau­en, die sich bekann­ter­ma­ßen auch kurz­fris­tig ver­än­dern kön­nen.

Es gibt nun auch kei­ne Unter­schei­dung mehr zwi­schen not­wen­di­gen und nicht not­wen­di­gen Rei­sen.

Flughafen Oslo Gardermoen: Norwegen erleichtert Einreise

Flug­ha­fen Oslo Gar­de­r­moen: hier könn­te lang­sam wie­der etwas mehr Leben zurück­keh­ren.

Wer noch ins Qua­ran­tä­ne­ho­tel muss

Fol­gen­de Per­so­nen müs­sen wei­ter­hin zur Qua­ran­tä­ne in ein dafür zuge­las­se­nes Hotel. Im Detail sind die Regeln kom­pli­ziert, aber für die meis­ten gilt, dass sie sich nach frü­hes­tens 7 Tagen „frei­tes­ten“ kön­nen. In jedem Fall sind wei­ter­hin 7 Tage Qua­ran­tä­ne vor­ge­schrie­ben, aber ob man die in einem Hotel bei Gar­de­r­moen (Oslos Flug­ha­fen) „absit­zen“ muss oder das an einem geeig­ne­ten, ange­neh­me­ren Ort eige­ner Wahl tun kann, kann für man­che einen erheb­li­chen Unter­schied brin­gen.

  • Rei­sen­de aus Län­dern außer­halb von Euro­pa
  • Rei­sen­de aus dem Schen­gen­raum sowie Groß­bri­tan­ni­en, wenn die Inzi­denz die obe­ren beschrie­be­nen Wer­te maß­voll über­steigt. Die­se Per­so­nen kön­nen sich nach frü­hes­tens drei Tagen aus dem Qua­ran­tä­ne­ho­tel „frei­tes­ten“ und kön­nen den Rest der Qua­ran­tä­ne­zeit dann an einem geeig­ne­ten Ort eige­ner Wahl ver­brin­gen. Nach frü­hes­tens ins­ge­samt sie­ben Tagen kön­nen die­se Rei­sen­de sich aus der Qua­ran­tä­ne „heraus­tes­ten“.
  • Und was ist mit Rei­sen­den aus dem Schen­gen­raum sowie Groß­bri­tan­ni­en, wenn die Inzi­denz die obe­ren beschrie­be­nen Wer­te nicht „maß­voll“ über­steigt, son­dern dras­tisch? Kon­kre­te Infor­ma­ti­on, was das genau bedeu­tet, steht noch aus, aber die­se Rei­sen­den müs­sen min­des­tens sie­ben Tage im Qua­ran­tä­ne­ho­tel ver­brin­gen, bevor sie sich „frei­tes­ten“ kön­nen.
  • Dar­über hin­aus kann von amt­li­cher Sei­te eine Befrei­ung von der Qua­ran­tä­ne­pflicht erfol­gen. Das gilt aber nur in beson­de­ren Fäl­len und muss vor der Ein­rei­se geklärt wer­den.

Die Tür hat sich ein Stück weit geöff­net

Unterm Strich ist damit immer­hin Bewe­gung in die bis­lang extrem stren­gen nor­we­gi­schen Ein­rei­se­re­strik­tio­nen gekom­men. Nach wie vor gilt bei wei­tem nicht „freie Fahrt“, aber immer­hin hat die Tür sich vor allem für euro­päi­sche Rei­sen­de wie­der ein Stück weit geöff­net. Wann und wie genau die nun bestehen­den Regeln wei­ter gelo­ckert bzw. auf­ge­ho­ben wer­den, ist offen. Fach­be­hör­den haben wei­ter­hin etwa eine min­des­tens drei­tä­gi­ge Qua­ran­tä­ne­pflicht auch für voll­stän­dig geimpf­te Reisn­de gefor­dert, aber hier ist das letz­te Wort noch nicht gespro­chen.

Ein­rei­se für Geimpf­te und Gene­se­ne

Auch hier ist das letz­te Wort noch nicht gesagt, aber es zeich­net sich eine grö­ße­re Bewe­gungs­frei­heit bis hin mög­li­cher­wei­se zu einem voll­stän­di­gen Ent­fal­len aller Ein­rei­se­be­schrän­kun­gen für immu­ni­sier­te Per­so­nen (voll­stän­dig Geimpf­te, Gene­se­ne) ab, einer Äuße­rung von Gesund­heits­mi­nis­ter Bent Høie in der aktu­el­len Pres­se­mel­dung der Regie­rung zufol­ge. Hier müs­sen „nur“ die tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen in Form eines aner­kann­ten digi­ta­len Impf­aus­wei­ses noch geschaf­fen wer­den. Dabei will Nor­we­gen sich dem euro­päi­schen Sys­tem anschlie­ßen, ist laut nor­we­gi­scher Nach­rich­ten­la­ge (NRK Dags­re­vy­en, 26.5.) bei der Umset­zung aktu­ell der EU aber sogar vor­aus, so dass mit einem funk­tio­nie­ren­den Sys­tem schon im Juni gerech­net wer­den kann, heißt es zumin­dest.

Und Spitz­ber­gen?

Für die Ein­rei­se nach Spitz­ber­gen gilt bis­lang über die für das nor­we­gi­sche Fest­land hin­aus gel­ten­den Rege­lun­gen eine Test­pflicht vor Abrei­se nach Lon­gye­ar­by­en. Ob und wann die­se Test­pflicht ggf. ent­fällt, ist offen.

Antigua, Spitzbergen

Die Anti­gua in Spitz­ber­gen, mit einem früh­win­ter­li­chen Hauch. Ob wir die­sen Sep­tem­ber wie­der mit der Anti­gua in Spitz­ber­gen fah­ren kön­nen, ist noch nicht gesagt, aber man kann zumin­dest wei­ter hof­fen.

Nichts gesagt wur­de bis­lang über die Mög­lich­kei­ten für „kyst­crui­se“, also Küs­ten­kreuz­fahr­ten, was auch etwa die Rei­sen mit dem Segel­schiff Anti­gua betrifft. Hier war­ten wir wei­ter­hin auf Infor­ma­tio­nen aus Oslo. Immer­hin hat­te die Regie­rung vor Mona­ten ange­kün­digt, sich hier­zu bis Ende Mai zu äußern, so dass wir hof­fent­lich abseh­bar wis­sen, wor­an wir sind mit Blick auf den spä­ten Teil der dies­jäh­ri­gen Sai­son, für den wir die Hoff­nung bei allen Vor­be­hal­ten noch nicht ganz auf­ge­ge­ben haben.

Neue Sei­te: Trøn­der­gru­va – Lon­gye­ar­by­ens ältes­te Koh­le­gru­be

Wäh­rend wir gespannt auf Infor­ma­tio­nen war­ten, ob Nor­we­gen die­sen Som­mer Türen öff­net, ist Zeit, um vir­tu­ell auf Tour zu gehen: Eine fun­kel­na­gel­neue Sei­te bie­tet eine ein­fa­che, klei­ne Berg­tour auf die Blom­sterd­als­høg­da, einen Rücken am Pla­tå­berg, fast direkt hin­ter dem Flug­ha­fen. Eine klei­ne Tour, die aber nicht nur Blu­men bie­tet, wie der Name „Blom­sterd­als­høg­da“ schon sagt – hier haben wir ein wenig mit der foto­gra­fisch sehr inter­es­san­ten Fokus-stack­ing Metho­de expe­ri­men­tiert. Ein Ergeb­nis, das zeigt, was die­se Metho­de bringt, ist auf der neu­en Sei­te zu sehen.

Blomsterdalshøgda: Trøndergruva

Aus­schnitt (Screen­shot) aus einem von meh­re­ren Pan­ora­men auf der Blom­sterd­als­høg­da. Hier geht es zur neu­en Sei­te mit allen Bil­dern und der Geschich­te der ältes­ten Koh­le­gru­be bei Lon­gye­ar­by­en.

Vor allem aber befin­det sich auf der Blom­sterd­als­høg­da die „Trøn­der­gruve“. Die ältes­te Koh­le­gru­be die­ser Gegend, dar­aus ent­wi­ckel­te sich letzt­lich Lon­gye­ar­by­en! Wenn das kein Grund ist, da mal auf Tour zu gehen … ich habe das im letz­ten Som­mer für alle, die das jetzt nicht selbst machen kön­nen, getan, und hier könnt Ihr mit­kom­men: neue Sei­te Blom­sterd­als­høg­da: Trøn­der­gru­va.

Dis­kri­mi­nie­rung bei Coro­na-Hil­fen für Fir­men in Lon­gye­ar­by­en

„Sval­bard­pak­ke 2“ ist das zwei­te nor­we­gi­sche Coro­na-Hilfs­pa­ket für in Lon­gye­ar­by­en ansäs­si­ge Betrie­be, die wegen der Coro­na­pan­de­mie teil­wei­se star­ke Umsatz­ver­lus­te haben. Die­ses Paket mit 40 Mil­lio­nen Kro­nen wur­de durch einen Par­la­ments­be­schlussin Oslo am 23. Febru­ar auf den Weg gebracht, um einer aku­ten Liqui­di­täts­kri­se vor allem bei den loka­len Rei­se­ver­an­stal­tern abzu­hel­fen. Bei der Umset­zung gibt es aber eine Zwei­klas­sen­ge­sell­schaft mit Dis­kri­mi­nie­rung eini­ger Teil­neh­mer.

Schon in einer Pres­se­mel­dung vom 9. März schrieb Lon­gye­ar­by­en Lokals­ty­re (die Gemein­de­ver­wal­tung): „Ansons­ten erwähnt Bür­ger­meis­ter Arild Olsen, dass die Ver­wal­tung auf Kri­te­ri­en Wert legen wird, die die all­ge­mei­ne nor­we­gi­sche Sva­bard­po­li­tik unter­stüt­zen. Das schließt offen­sicht­lich gute Arbeits­be­din­gun­gen mit ein, aber auch die Zuge­hö­rig­keit des Betriebs. Bei­spiels­wei­se, dass die ver­ant­wort­li­chen Gesell­schaf­ten zu 100 % in nor­we­gi­schem Besitz sind und dass Akti­en­ge­sell­schaf­ten min­des­tens zu 34 % im Besitz nor­we­gi­scher Staats­bür­ger sind und steu­er­lich in Lon­gye­ar­by­en regis­triert sind. Alter­na­tiv sind Betrie­be ein­ge­schlos­sen, die seit min­des­tens fünf Jah­ren auf Sval­bard rou­ti­ne­mä­ßig aktiv sind.“

Die­se Aus­sa­ge war nicht rechts­ver­bind­lich, son­dern nur eine Pres­se­mel­dung nach dem Stand vom 9. März. Der Min­dest­zeit­raum von fünf Jah­ren loka­ler Akti­vi­tät für Betrie­be, die nicht wie genannt im Besitz nor­we­gi­scher Staats­bür­ger sind, wur­de spä­ter auf zehn Jah­re erhöht. Dar­über stol­pern nun meh­re­re Betrie­be.

Um kei­ne Miss­ver­ständ­nis­se auf­kom­men zu las­sen: Es geht in jedem Fall um nor­we­gi­sche Betrie­be, die in Lon­gye­ar­by­en ansäs­sig sind. Von Fir­men, die außer­halb ansäs­sig sind, ist ohne­hin nicht die Rede. Wer in Nor­we­gen eine Fir­ma anmel­det, wel­cher Rechts­form auch immer (die Akti­en­ge­sell­schaft ist eine weit­hin übli­che Rechts­form auch für klei­ne Betrie­be), tut dies im Brøn­nøy­sund Regis­ter. Jeder dort ange­mel­de­ter Betrieb ist ein nor­we­gi­scher Betrieb. Das bestä­tigt auch Lon­gye­ar­by­en Lokals­ty­re.

Diskriminierung von Firmen bei Coronahilfen in Longyearbyen

Vor dem Spitz­ber­gen­ver­trag sind alle gleich, aber wenn es dar­auf ankommt, sind man­che eben glei­cher als ande­re (nor­we­gi­scher Natio­nal­fei­er­tag am 17. Mai in Lon­gye­ar­by­en)

Nun soll aber eine ent­schei­den­de Rol­le spie­len, wel­che Natio­na­li­tät die Besit­zer haben, und zwar auch in Fäl­len, in denen die Eig­ner seit Jah­ren in Lon­gye­ar­by­en leben, dort mit ihrer Fir­ma arbei­ten und dadurch lokal Arbeits­plät­ze schaf­fen und schon seit Jah­ren lokal Steu­ern zah­len. Es geht nicht um den Aus­schluss von Miss­brauch und Betrug, son­dern um den Aus­schluss wirt­schaft­lich lokal akti­ver Nicht­nor­we­ger.

Es über­rascht nicht, dass sich Betrof­fe­ne, die so durchs Ras­ter fal­len, dis­kri­mi­niert füh­len. Mar­cel Schütz ist mit sei­ner Fir­ma Spitz­ber­gen Rei­sen in ihrer heu­ti­gen Form seit 2016 in Lon­gye­ar­by­en ansäs­sig und aktiv, mit sei­nem Vor­gän­ger­be­trieb bereits seit 2012, wie er Sval­bard­pos­ten erzähl­te. Mit Spitz­ber­gen Rei­sen hat Schütz in Lon­gye­ar­by­en erheb­lich inves­tiert, unter ande­rem in den Umbau eines Gebäu­des für die Unter­brin­gung und Ver­pfle­gung eige­ner Grup­pen, meh­re­re ganz­jäh­ri­ge und sai­so­na­le Arbeits­plät­ze geschaf­fen, und ent­spre­chend seit Jah­ren Steu­ern gezahlt. Nun bei den Coro­na­hil­fen nicht berück­sich­tigt zu wer­den, weil die Fir­ma in ihrer heu­ti­gen Form noch nicht zehn Jah­re exis­tiert, kann man frag­los als unge­recht und dis­kri­mi­nie­rend emp­fin­den, nach­dem man jah­re­lang mit Steu­ern, Inves­ti­tio­nen und Arbeits­plät­zen zur Ent­wick­lung der loka­len Wirt­schaft bei­getra­gen hat.

Von 76 Betrie­ben, die bei Visit Sval­bard regis­triert sind, fal­len mög­li­cher­wei­se fünf oder sechs wegen die­ser Rege­lung durchs Ras­ter. Schütz for­dert, den ent­spre­chen­den Para­gra­phen in der Vor­schrift zur Sval­bard­pak­ke 2 zu über­den­ken und am bes­ten voll­stän­dig zu ent­fer­nen.

Bür­ger­meis­ter Olsen sag­te dazu, dass Sval­bard im Gegen­satz zum nor­we­gi­schen Fest­land nicht zum Euro­päi­schen Wirt­schafts­raum gehört, so dass hier lokal frei­er ent­schie­den wer­den kann, und dass mit dem frag­li­chen Para­gra­phen 5 die Zie­le der nor­we­gi­schen Sval­bard­po­li­tik umge­setzt wer­den sol­len, mit denen ein star­ker nor­we­gi­scher Schwer­punkt ange­strebt wird.

Offi­zi­el­le Zer­ti­fi­zie­rung von Gui­des auf Spitz­ber­gen in Arbeit

Mit dem Wirt­schafts- und dem Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um arbei­ten gleich zwei nor­we­gi­sche Minis­te­ri­en an einer neu­en Rege­lung für den Tou­ris­mus auf Spitz­ber­gen. Auch wenn die Arbei­ten noch in einem recht frü­hen Sta­di­um sind, zeich­net sich schon ab, dass Gui­des dabei eine wesent­li­che Rol­le spie­len wer­den. Gui­des sind bei jeder tou­ris­ti­schen Akti­vi­tät in Spitz­ber­gen prä­sent und spie­len dabei in viel­fa­cher Hin­sicht eine zen­tra­le Rol­le: Sie über­neh­men Ver­ant­wor­tung sowohl für ein gutes, infor­ma­ti­ves und siche­res Erleb­nis als auch für die Ein­hal­tung gesetz­li­cher und bran­chen­in­ter­ner sowie fir­men­ei­ge­ner Regeln zum Schutz von Natur, Tie­ren und Kul­tur­denk­mä­lern.

Der Ark­tis-Gui­de: seit Jahr­zehn­ten ein zen­tra­ler, aber unge­schütz­ter Beruf

Da kann es schon erstau­nen, dass der zen­tra­le Beruf inner­halb die­ser über 100 Jah­re alten Bran­che*, die sich seit meh­re­ren Jahr­zehn­ten lokal und inter­na­tio­nal indus­tri­ell ent­wi­ckelt, nicht geschützt ist. Jeder kann Dienst­leis­tun­gen als Gui­de anbie­ten. Über­le­gun­gen und Vor­stö­ße, Gui­des zu zer­ti­fi­zie­ren, gibt es schon län­ger; sowohl lokal in Lon­gye­ar­by­en (Visit Sval­bard) als auch von Pri­vat­leu­ten (PTGA) orga­ni­siert gibt es ent­spre­chen­de Ansät­ze, wor­über vie­le akti­ve Gui­des sich schon mit Zer­ti­fi­ka­ten ver­schie­de­ner Art aus­ge­stat­tet haben. Natür­lich sind auch AECO, der Bran­chen­ver­band der schiffs­ba­sier­ten Ver­an­stal­ter, und ver­schie­de­ne Ver­an­stal­ter selbst aktiv.

*Regel­mä­ßi­ge, kom­mer­zi­ell orga­ni­sier­te Kreuz­fahr­ten gehen in Spitz­ber­gen auf Wil­helm Bades ers­te Nord­land­fahrt im Jahr 1891 zurück.

Guide, Touristen und Walrosse in Spitzbergen

Tou­ris­ten beob­ach­ten Wal­ros­se in Spitz­ber­gen: der Gui­de sorgt für ein schö­nes, siche­res Erleb­nis, ohne die Tie­re zu stö­ren.

Das Pro­blem ist: Bis­lang ist kei­ne Zer­ti­fi­zie­rung offi­zi­ell aner­kannt. Es ist unklar, wer Zer­ti­fi­ka­te aus­stel­len darf und soll, wel­che Qua­li­fi­ka­tio­nen dabei gefragt sind und wie und wo die­se über­prüft wer­den sol­len.

Die nor­we­gi­sche Regie­rung arbei­tet an einer offi­zi­el­len Zer­ti­fi­zie­rung für Spitz­ber­gen-Gui­des

Das soll sich nun ändern. Die nor­we­gi­sche Regie­rung hat Bran­chen­be­tei­lig­te dazu auf­ge­ru­fen, Vor­schlä­ge zu machen. Im Herbst soll ein Vor­schlag für ein Regel­werk vor­lie­gen. Wie es genau aus­se­hen wird und wann es in Kraft tre­ten wird, ist natur­ge­mäß der­zeit offen.

Von einem gut durch­dach­ten Regel­werk wür­den alle pro­fi­tie­ren, nicht zuletzt die Gui­des selbst: die Lohn­struk­tur und Arbeits­be­din­gun­gen in der Bran­che wur­den über die Jah­re immer wie­der oft zu Recht kri­ti­siert, da es in einem unge­schütz­ten Beruf ein­fach ist, erfah­re­ne Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen bei For­de­run­gen, die dem Arbeit- oder Auf­trag­ge­ber nicht pas­sen, durch Neu­lin­ge zu erset­zen. Es gibt genug Anwär­ter, die für eine Sai­son Spaß und Aben­teu­er in der Ark­tis auch für Kost und Logis arbei­ten wür­den, auf jeden Fall aber für einen Apfel und ein Eis (oder auch ein Ei) – aus Sicht des Ein­zel­nen viel­leicht sogar ver­ständ­lich, für pro­fes­sio­nel­le Gui­des, die Bran­che und letzt­lich auch die Tou­ris­ten, die poten­zi­ell von uner­fah­re­nen Leu­ten in einer anspruchs­vol­len Umge­bung geführt wer­den, aber eine höchst ungüns­ti­ge Kon­stel­la­ti­on.

Pro­fi­tie­ren könn­ten im Ide­al­fall alle: Tou­ris­ten, die Bran­che, der Natur­schutz – und die Gui­des selbst

Dar­über hin­aus haben vie­le Gui­des schon einen erheb­li­chen Auf­wand in Zer­ti­fi­ka­te gesteckt, von denen nie­mand weiß, ob sie jemals tat­säch­lich aner­kannt wer­den. Natür­lich ist jede Qua­li­fi­zie­rung grund­sätz­lich sinn­voll, aber intern wird der gro­ße, oft büro­kra­ti­sche Auf­wand zum Erlan­gen von for­ma­len Nach­wei­sen für Fähig­kei­ten, die erfah­re­ne Leu­te in der Pra­xis schon über lan­ge Zeit tag­täg­lich unter Nach­weis gestellt haben, ohne zu wis­sen, ob die­se Nach­wei­se jemals irgend­wo an rele­van­ter Stel­le aner­kannt wer­den, beklagt.

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News-Auflistung generiert am 14. Oktober 2024 um 06:05:45 Uhr (GMT+1)
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