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Wei­te­re Aus­nah­men für Füh­rer­schei­ne

Einer der Auf­re­ger im Spät­herbst letz­ten Jah­res war die Füh­rer­scheinfra­ge: Eher zufäl­lig wur­de fest­ge­stellt, dass man­che Füh­rer­schei­ne auf Spitz­ber­gen gar nicht gel­ten. Der Grund dafür liegt im Klein­ge­druck­ten, es geht um die genaue Gestal­tung der Füh­rer­schein, die den Regeln der Wie­ner Stra­ßen­ver­kehrs­kon­ven­ti­on von 1968 ent­spre­chen müs­sen. Die­ser Ver­trag wur­de von 85 Staa­ten rati­fi­ziert – damit blei­ben vie­le, die nicht dabei sind, weil sie das Abkom­men nicht unter­schrie­ben oder nicht rati­fi­ziert haben, dar­un­ter gro­ße Län­der wie die USA, Kana­da und Indo­ne­si­en.

Ange­hö­ri­ge die­ser und wei­te­rer betrof­fe­ner Staa­ten leben in Lon­gye­ar­by­en und vie­le von ihnen fah­ren beruf­lich und pri­vat regel­mä­ßig Auto. Die Aus­sicht, ohne gül­ti­gen Füh­rer­schein da zu ste­hen, hat vie­le in gro­ße Ver­un­si­che­rung gestürzt. Ein­zel­ne sol­len auf­grund der weg­ge­fal­le­nen Fahr­erlaub­nis bereits Arbeit und Woh­nung ver­lo­ren haben.

Im Dezem­ber hat­te der Sys­sel­mes­ter in Zusam­men­ar­beit mit wei­te­ren zustän­di­gen nor­we­gi­schen Behör­den erst­mals ein Ent­ge­gen­kom­men ver­kün­det, das aber noch nicht alle betrof­fe­nen Fäl­le erreich­te.

Auto und Führerschein, Longyearbyen

In Lon­gye­ar­by­en gibt es erstaun­lich viel Auto­ver­kehr und erstaun­lich vie­le Autos, dar­un­ter eini­ge bemer­kens­wer­te Exem­pla­re.

Nun wur­de nach­ge­bes­sert, wie der Sys­sel­mes­ter in einer Pres­se­mel­dung mit­teil­te: Nun wer­den auch Füh­rer­schi­ne als gül­tig aner­kannt, die in Staa­ten aus­ge­stellt wur­den, die dem Gen­fer Abkom­men über den Kraft­fahr­zeug­ver­kehr von 1949 bei­getre­ten sind. Das schließt eine Rei­he von Län­dern ein, die beim Wie­ner Abkom­men nicht dabei sind. Nun kön­nen etwa Staats­an­ge­hö­ri­ge aus den USA oder Kana­da auf­at­men. Das betrifft einer­seits Men­schen, die in Lon­gye­ar­by­en leben, aber ande­rer­seits auch Tou­ris­ten aus die­sen und ande­ren Län­dern, die in Spitz­ber­gen ein Auto mie­ten oder Motor­schlit­ten fah­ren wol­len, wozu ein KfZ-Füh­rer­schein berech­tigt.

Die Aus­nah­me gilt bis Ende 2023. Im Lau­fe des Jah­res wol­len die nor­we­gi­schen Behör­den sich wei­ter mit der Fra­ge beschäf­ti­gen, um eine lang­fris­ti­ge Lösung zu fin­den.

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Letzte Änderung: 24. Januar 2023 · Copyright: Rolf Stange
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