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Opfer von fami­liä­rer Gewalt in Lon­gye­ar­by­en mit­un­ter in hilf­lo­ser Posi­ti­on

Das Kri­se­sen­ter­et Trom­sø, eine Anlauf­stel­le für Opfer fami­liä­rer Gewalt, hat einem NRK-Bei­trag zufol­ge eine besorg­nis­er­we­cken­de Dis­kus­si­on ange­sto­ßen: Opfer fami­liä­rer Gewalt ste­hen in Lon­gye­ar­by­en mög­li­cher­wei­se in einer deut­lich hilf­lo­se­ren Posi­ti­on als auf dem nor­we­gi­schen Fest­land.

Hin­ter­grund: der Spitz­ber­gen­ver­trag

Die Hin­ter­grün­de lie­gen im Spitz­ber­gen­ver­trag begrün­det: Die­ser regelt, seit er 1925 in Kraft trat, dass Bür­ger aller Unter­zeich­ner­staa­ten frei­en Zugang haben. Ein Visum, Auf­ent­halts- oder Arbeits­ge­neh­mi­gung sind nicht erfor­der­lich, um dort zu leben und zu arbei­ten (die Anrei­se erfor­dert aber ggf. ein Schen­gen-Visum).

Daher gilt das „utlen­dingsloven“ (Aus­län­der­ge­setz) auch nicht, das den Zugang und Auf­ent­halt von Aus­län­dern in Nor­we­gen regelt. Die­ses Gesetz regelt aller­dings auch etwa, dass nicht-nor­we­gi­sche Opfer von fami­liä­rer Gewalt unab­hän­gig vom Part­ner eine Auf­ent­halts­ge­neh­mi­gung bean­tra­gen kön­nen und dass sie Anspruch auf Hil­fe haben, etwa durch spe­zia­li­sier­te Ein­rich­tun­gen und Anwäl­te.

Die­se Rech­te bestehen in Spitz­ber­gen nicht, da die­ses Gesetz sowie das Sozi­al­ge­setz dort nicht gel­ten. Das kann ins­be­son­de­re nicht-nor­we­gi­sche Frau­en, die finan­zi­ell vom Part­ner abhän­gig sind, in eine star­ke Abhän­gig­keits­si­tua­ti­on brin­gen, denn wenn sie nicht in der Lage sind, aus eige­ner Kraft mate­ri­ell eigen­stän­dig dort wei­ter zu leben, bleibt nur die Rück­rei­se ins Hei­mat­land. Dabei han­delt es sich aber mit­un­ter um ärme­re Län­der mit einer poli­tisch und sozi­al weni­ger sta­bi­len Lage, wo Betrof­fe­ne nicht unbe­dingt eine Zukunft für sich und ihre Kin­der sehen. Das kann letzt­lich dazu füh­ren, dass Opfer län­ger in Part­ner­schaf­ten ver­blei­ben, in denen sie Gewalt aus­ge­setzt sind.

Longyearbyen

Lon­gye­ar­by­en ist für die aller­meis­ten ein Ort, an dem man gut und sicher leben kann. Aber es gibt Aus­nah­men, und dann kann das Leben noch schwie­ri­ger sein als anders­wo.

Eine Anwäl­tin, die eine Betrof­fe­ne juris­tisch betreut, kom­men­tiert das so: „Es wirkt auch, als wäre Sval­bard nor­we­gisch, wenn es uns passt, und plötz­lich ist es nicht nor­we­gisch, wenn es nicht passt.“

Zwei poli­zei­be­kann­te Fäl­le von fami­liä­rer Gewalt seit 2020

Seit Anfang 2020 sind in Lon­gye­ar­by­en zwei Fäl­le poli­zei­be­kannt gewor­den, die in die­sem Zusam­men­hang von Bedeu­tung sind. Sys­sel­mann Kjers­tin Askholt weist dar­auf hin, dass der­ar­ti­ge Fäl­le poli­zei­lich genau so wie auf dem Fest­land ver­folgt wer­den. Die poli­ti­sche Ein­schät­zung dar­über hin­aus teilt sie nicht bzw. sie sieht Par­al­le­len zu Fäl­len all­ge­mein im Aus­land, in denen etwa eine Nor­we­ge­rin ohne geklär­ten Auf­ent­halts­sta­tus Opfer fami­liä­rer Gewalt wird. Auch hier müs­se man akzep­tie­ren, dass der­ar­ti­ge Fäl­le für die Betrof­fe­nen ande­re Kon­se­quen­zen haben kön­nen als für eine Per­son mit fes­tem Auf­ent­halts­sta­tus.

Bür­ger­meis­ter Arild Olsen erkennt das Pro­blem an und meint, man müs­se es poli­tisch auf­grei­fen und unter­su­chen.

Han­ne Sten­vaag from Kri­sen­zen­trum Trom­sø geht von einer hohen Dun­kel­zif­fer aus.

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Letzte Änderung: 22. April 2021 · Copyright: Rolf Stange
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