Die untenstehende Liste soll auf einige wichtige Punkte hinweisen, erhebt jedoch ausdrücklich keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wer auf Spitzbergen/Svalbard unterwegs ist, muss sich rechtzeitig und umfassend informieren bezüglich der rechtlichen und praktischen Bedingungen vor Ort – dies gilt vor allem für Individualreisende; bei organisierten Reisen übernimmt dies üblicherweise der Veranstalter. Wer dies ignoriert, riskiert unangenehme rechtliche Konsequenzen (z.B. Bußgeld) bzw. Sicherheitslücken im Gelände, Scheitern der Tour usw.
Hinsichtlich der touristisch relevanten Gesetzgebung ist derzeit einiges in Bewegung: 2010 wurden etliche historische Orte gesperrt, 2014 wurden Zugangsbeschränkungen im Osten von Svalbard eingeführt, derzeit (2017) wird ein neuer Managementplan für die Westküste erstellt, der ebenfalls neue Einschränkungen bringen wird. Neben dem Buch »Spitzbergen – Svalbard« wird auf meiner Nachrichten-Seite regelmäßig über relevante Neuerungen berichtet. Aktuelle Informationen erhalten Sie auch bei der norwegischen Verwaltung (Sysselmannen) und bei der Touristeninformation in Longyearbyen.
Regeln bezüglich Naturschutz
Touren in den meisten Teilen Svalbards müssen bei der norwegischen Verwaltung in Longyearbyen (Sysselmannen) vorher angemeldet und von dieser genehmigt werden. Voraussetzung ist u.a. eine Versicherung, die im Falle einer Such- und Bergungsaktion entstehende Kosten deckt.
Es gibt eine Reihe verschiedener Schutzgebiete, für die jeweils unterschiedliche Vorschriften gelten. Dies geht bis hin zum Betretungsverbot für die Vogelschutzgebiete sowie Moffen und Kong Karls Land.
Es gibt Gebiete, die nur zu bestimmten Zeiten oder grundsätzlich gar nicht betreten oder befahren werden dürfen. Dazu zählen die kleinen Vogelschutzgebiete, bestimmte Kulturdenkmäler und Kong Karls Land.
Halten Sie Abstand von brütenden Vögeln, vor allem von sämtlichen Bodenbrütern wie Gänsen, Enten, Küstenseeschwalben. Wenn Altvögel das Nest verlassen, wird das Ei oder Küken schnell erfrieren oder Opfer von Raubtieren werden (Raubmöwen, Füchse). Verzichten Sie auf Fotos von Nestern.
Wenn Sie von aggressiven Küstenseeschwalben angegriffen werden, sind Sie wahrscheinlich zu nahe am Brutbereich. Ziehen Sie sich zurück, verzichten Sie auf Fotos vom Nest. Die Vögel greifen den höchsten Punkt an, halten Sie einfach Ihre Hand hoch. Schlagen Sie keinesfalls nach den Vögeln.
Luftabwehr
Es gibt außerhalb der Ortschaften keinerlei Infrastruktur (Wege etc.).
Hütten stehen Touristen grundsätzlich nicht zur Verfügung. Mieten ist nicht möglich. Die meisten Hütten in Svalbard hat einen Besitzer, ohne dessen ausdrückliche Erlaubnis die Benutzung nicht möglich ist. Schlechtes Wetter rechtfertigt keinen Einbruch. Drei Veranstalter in Longyearbyen verfügen über Hütten, die im Rahmen organisierter Gruppenreisen genutzt werden können.
Kulturdenkmäler
Für Kulturdenkmäler gelten eigene Regeln. Grundsätzlich ist alles geschützt, was älter ist als 1946, selbst eine Glasscherbe oder ein rostiger Nagel. Jüngere Artefakte können ebenfalls geschützt sein. Viel ist bereits zertreten oder gestohlen worden; tragen Sie dazu bei, das zu erhalten, was noch da ist! Grundsätzlich gilt, dass in der Umgebung der Kulturdenkmäler nicht gelagert/gezeltet werden darf. Das gilt auch, wenn diese von Schnee bedeckt und somit nicht sichtbar sind. Seit 2010 gilt für eine Reihe von Kulturdenkmälern kleinräumig „betreten verboten“ (siehe Karte oben).
Eisbären & Waffen, Sicherheit unterwegs
Außerhalb des Siedlungsbereiches ist das Mitführen ausreichender Bewaffnung für den Fall von Eisbärenkontakt Pflicht, entsprechende Erfahrung ist wichtig. Dies gilt bereits für Touren in der nahen Umgebung von Longyearbyen (z.B. Adventdalen, Platåfjellet, Bjørndalen). Zum Verjagen neugieriger Eisbären ist eine Signalpistole mit Spezialmunition sehr nützlich. Natürlich geht es vor allem darum, gefährliche Konfrontationen zu vermeiden: Die Sicherheit von Mensch und Tier steht an erster Stelle. Eisbären sind gesetzlich geschützt, der Abschuss ist nur in Notwehr erlaubt. Jeder Abschuss stellt die Verantwortlichen unter Straftatverdacht und zieht eine Untersuchung nach sich. „Verantwortlich“ ist zunächst natürlich der Schütze, aber darüber hinaus möglicherweise auch Reiseteilnehmer, die den Abschuss durch verantwortungsloses Verhalten wie Entfernen von der Gruppe provoziert haben.
Da läuft jeder vernünftige Eisbär schnell weg.
Waffen können in Longyearbyen gemietet werden. Voraussetzung ist entweder ein Dokument, welches das Recht zum Waffenbesitz im Heimatland dokumentiert (Waffenbesitzkarte, European Firearm Pass) oder eine Genehmigung vom Sysselmannen.
Das Mitführen von Waffen ist in öffentlichen Gebäuden untersagt (teilweise besteht die Möglichkeit zur kurzfristigen Aufbewahrung von Waffen in Waffenschränken, z.B. im Supermarkt). Waffen müssen im Ortsbereich, sofern sie offen getragen werden (was, wenn überhaupt, dann nur auf kürzester Strecke getan werden sollte, am besten aber gar nicht) sichtbar entladen sein.
Zelten ist im Ortsbereich nur auf dem Campingplatz erlaubt.
Zeltlager müssen gegen Eisbären gesichert werden. Möglich ist dies durch Eisbärenwache, erfahrene Polarhunde oder einen Bärenalarmzaun. Zum Thema Bärenalarmzaun siehe Spitzbergen-Nachrichten vom Oktober 2011 und September 2012.
Soweit möglich, müssen Zelte auf vegetationsfreiem Untergrund aufgestellt werden.
Für Gletschertouren, Flussquerungen u.ä. sind entsprechende Ausrüstung und Erfahrung notwendig.
Füchse können Tollwut und Fuchsbandwurm haben. Niemals Füchse berühren! Trinkwasser aus der Natur sollte man sicherheitshalber abkochen, vor allem, wenn dieses schon ein Stück durch Tundragebiet geflossen ist. Dies gilt vor allem im Bereich von Grumantbyen und Colesbukta.
Sämtliche Hinweise dieser Seite habe ich aufgrund meiner mittlerweile über fünfzehnjährigen Arktis-Erfahrungen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Diese Zusammenstellung erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit. Ich lehne jegliche Haftung ab für Schäden, die durch (unsachgemäßen) Gebrauch der auf meinen Internetseiten zu findenden Hinweise entstehen und weise darauf hin, dass Sie sich vor jeder Reise umfassend bei Ihrem Veranstalter/Reisebüro bzw. bei Individualtouren bei zuständigen Stellen über Anforderungen, Ausrüstung, Risiken etc. informieren müssen.
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