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Nor­we­gen erleich­tert die Ein­rei­se – WICH­TI­GE ERGÄN­ZUNG

!!! Ein einer wei­te­ren Mel­dung hat die nor­we­gi­sche Regie­rung „prä­zi­siert“ (hin­ter­her­ge­scho­ben, könn­te man auch sagen), dass die Erleich­te­run­gen NUR für nor­we­gi­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge gel­ten! Details fol­gen in einem neu­en Bei­trag im Lau­fe des Tages hier auf spitzbergen.de.

In einer Pres­se­mel­dung hat die nor­we­gi­sche Regie­rung mit­ge­teilt, dass ab heu­te (Don­ners­tag, 27. Mai) neue Regeln für die Ein­rei­se gel­ten.

Kurz und platt auf den Punkt gebracht: seit Mona­ten galt bei der Ein­rei­se nach Nor­we­gen das Prin­zip „wer bist du und was willst du“, mit dem Ergeb­nis, dass die Ein­rei­se je nach Natio­na­li­tät und Rei­se­zweck gewährt wur­de oder nicht. Wobei „nicht gewährt“ für die meis­ten die zutref­fen­de Ant­wort war, es sei denn, man hat einen nor­we­gi­schen Pass oder einen aner­kann­ten Rei­se­grund, dar­un­ter etwa Besuch naher Ver­wand­ter, Geschäfts­rei­se o.ä. Von nun an lau­tet die Fra­ge „wo kommst du her“.

Nicht „wer bist du und was willst du“, son­dern „wo kommst du her“ als Ein­rei­se­grund­la­ge

Per­so­nen dür­fen unab­hän­gig von ihrer Natio­na­li­tät aus dem Schen­gen­raum sowie aus Groß­bri­tan­ni­en ein­rei­sen, wenn die Infek­ti­ons­zah­len in der Her­kunfts­re­gi­on den Anfor­de­run­gen ent­spre­chen. Bei güns­ti­gen Infek­ti­ons­zah­len ent­fällt auch die Ver­pflich­tung, eine Qua­ran­tä­ne­zeit in einem Qua­ran­tä­ne­ho­tel zu ver­brin­gen, die Qua­ran­tä­ne­zeit darf dann auch zuhau­se oder an einem ande­ren „geeig­ne­ten Ort“ ver­bracht wer­den. Das gilt für Rei­sen­de aus euro­päi­schen Län­dern mit einer Inzi­denz von weni­ger als 150 neu Infi­zier­ten pro 100.000 Ein­woh­nern inner­halb der letz­ten 14 Tage (! die etwa in Deutsch­land übli­cher­wei­se mit­ge­teil­te Inzi­denz bezieht sich auf eine Woche, für die Ein­rei­se nach Nor­we­gen gel­ten hin­ge­gen zwei Wochen als Bezugs­zeit­raum), sofern die Rate der posi­ti­ven Tests bei maxi­mal vier Pro­zent liegt. Man muss also wei­ter­hin genau auf die Daten schau­en, die sich bekann­ter­ma­ßen auch kurz­fris­tig ver­än­dern kön­nen.

Es gibt nun auch kei­ne Unter­schei­dung mehr zwi­schen not­wen­di­gen und nicht not­wen­di­gen Rei­sen.

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Wer noch ins Qua­ran­tä­ne­ho­tel muss

Fol­gen­de Per­so­nen müs­sen wei­ter­hin zur Qua­ran­tä­ne in ein dafür zuge­las­se­nes Hotel. Im Detail sind die Regeln kom­pli­ziert, aber für die meis­ten gilt, dass sie sich nach frü­hes­tens 7 Tagen „frei­tes­ten“ kön­nen. In jedem Fall sind wei­ter­hin 7 Tage Qua­ran­tä­ne vor­ge­schrie­ben, aber ob man die in einem Hotel bei Gar­de­r­moen (Oslos Flug­ha­fen) „absit­zen“ muss oder das an einem geeig­ne­ten, ange­neh­me­ren Ort eige­ner Wahl tun kann, kann für man­che einen erheb­li­chen Unter­schied brin­gen.

  • Rei­sen­de aus Län­dern außer­halb von Euro­pa
  • Rei­sen­de aus dem Schen­gen­raum sowie Groß­bri­tan­ni­en, wenn die Inzi­denz die obe­ren beschrie­be­nen Wer­te maß­voll über­steigt. Die­se Per­so­nen kön­nen sich nach frü­hes­tens drei Tagen aus dem Qua­ran­tä­ne­ho­tel „frei­tes­ten“ und kön­nen den Rest der Qua­ran­tä­ne­zeit dann an einem geeig­ne­ten Ort eige­ner Wahl ver­brin­gen. Nach frü­hes­tens ins­ge­samt sie­ben Tagen kön­nen die­se Rei­sen­de sich aus der Qua­ran­tä­ne „heraus­tes­ten“.
  • Und was ist mit Rei­sen­den aus dem Schen­gen­raum sowie Groß­bri­tan­ni­en, wenn die Inzi­denz die obe­ren beschrie­be­nen Wer­te nicht „maß­voll“ über­steigt, son­dern dras­tisch? Kon­kre­te Infor­ma­ti­on, was das genau bedeu­tet, steht noch aus, aber die­se Rei­sen­den müs­sen min­des­tens sie­ben Tage im Qua­ran­tä­ne­ho­tel ver­brin­gen, bevor sie sich „frei­tes­ten“ kön­nen.
  • Dar­über hin­aus kann von amt­li­cher Sei­te eine Befrei­ung von der Qua­ran­tä­ne­pflicht erfol­gen. Das gilt aber nur in beson­de­ren Fäl­len und muss vor der Ein­rei­se geklärt wer­den.

Die Tür hat sich ein Stück weit geöff­net

Unterm Strich ist damit immer­hin Bewe­gung in die bis­lang extrem stren­gen nor­we­gi­schen Ein­rei­se­re­strik­tio­nen gekom­men. Nach wie vor gilt bei wei­tem nicht „freie Fahrt“, aber immer­hin hat die Tür sich vor allem für euro­päi­sche Rei­sen­de wie­der ein Stück weit geöff­net. Wann und wie genau die nun bestehen­den Regeln wei­ter gelo­ckert bzw. auf­ge­ho­ben wer­den, ist offen. Fach­be­hör­den haben wei­ter­hin etwa eine min­des­tens drei­tä­gi­ge Qua­ran­tä­ne­pflicht auch für voll­stän­dig geimpf­te Reisn­de gefor­dert, aber hier ist das letz­te Wort noch nicht gespro­chen.

Ein­rei­se für Geimpf­te und Gene­se­ne

Auch hier ist das letz­te Wort noch nicht gesagt, aber es zeich­net sich eine grö­ße­re Bewe­gungs­frei­heit bis hin mög­li­cher­wei­se zu einem voll­stän­di­gen Ent­fal­len aller Ein­rei­se­be­schrän­kun­gen für immu­ni­sier­te Per­so­nen (voll­stän­dig Geimpf­te, Gene­se­ne) ab, einer Äuße­rung von Gesund­heits­mi­nis­ter Bent Høie in der aktu­el­len Pres­se­mel­dung der Regie­rung zufol­ge. Hier müs­sen „nur“ die tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen in Form eines aner­kann­ten digi­ta­len Impf­aus­wei­ses noch geschaf­fen wer­den. Dabei will Nor­we­gen sich dem euro­päi­schen Sys­tem anschlie­ßen, ist laut nor­we­gi­scher Nach­rich­ten­la­ge (NRK Dags­re­vy­en, 26.5.) bei der Umset­zung aktu­ell der EU aber sogar vor­aus, so dass mit einem funk­tio­nie­ren­den Sys­tem schon im Juni gerech­net wer­den kann, heißt es zumin­dest.

Und Spitz­ber­gen?

Für die Ein­rei­se nach Spitz­ber­gen gilt bis­lang über die für das nor­we­gi­sche Fest­land hin­aus gel­ten­den Rege­lun­gen eine Test­pflicht vor Abrei­se nach Lon­gye­ar­by­en. Ob und wann die­se Test­pflicht ggf. ent­fällt, ist offen.

Antigua, Spitzbergen

Die Anti­gua in Spitz­ber­gen, mit einem früh­win­ter­li­chen Hauch. Ob wir die­sen Sep­tem­ber wie­der mit der Anti­gua in Spitz­ber­gen fah­ren kön­nen, ist noch nicht gesagt, aber man kann zumin­dest wei­ter hof­fen.

Nichts gesagt wur­de bis­lang über die Mög­lich­kei­ten für „kyst­crui­se“, also Küs­ten­kreuz­fahr­ten, was auch etwa die Rei­sen mit dem Segel­schiff Anti­gua betrifft. Hier war­ten wir wei­ter­hin auf Infor­ma­tio­nen aus Oslo. Immer­hin hat­te die Regie­rung vor Mona­ten ange­kün­digt, sich hier­zu bis Ende Mai zu äußern, so dass wir hof­fent­lich abseh­bar wis­sen, wor­an wir sind mit Blick auf den spä­ten Teil der dies­jäh­ri­gen Sai­son, für den wir die Hoff­nung bei allen Vor­be­hal­ten noch nicht ganz auf­ge­ge­ben haben.

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Letzte Änderung: 31. Mai 2021 · Copyright: Rolf Stange
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