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Nor­we­gen erleich­tert die Ein­rei­se … für Nor­we­ger

In einer Pres­se­mel­dung hat­te die nor­we­gi­sche Regie­rung vor 10 Tagen ange­kün­digt, die Ein­rei­se nach Nor­we­gen zu erleich­tern.

Am Tag, als die neu­en Regeln in Kraft tra­ten, also am 27. Mai, ver­öf­fent­lich­te die nor­we­gi­sche Regie­rung dann noch eine prä­zi­sie­ren­de Ergän­zung: Im Kern gel­ten die erleich­ter­ten Ein­rei­se­re­geln nur für Nor­we­ger. Das hat­te man wohl für so selbst­ver­ständ­lich gehal­ten, dass ein expli­zi­ter Hin­weis in der ursprüng­li­chen Mel­dung unter­blie­ben war.

Nicht-nor­we­gi­sche Tou­ris­ten dür­fen vor­erst NICHT nach Nor­we­gen ein­rei­sen

In der genann­ten Erklä­rung vom 27.5. heißt es unter ande­rem:

„Die­se (Anm.: Per­so­nen) kön­nen nicht nach Nor­we­gen ein­rei­sen (gilt für Bür­ger aller Län­der, auch Bür­ger aus EU/Europäischer Wirt­schafts­raum und aus skan­di­na­vi­schen Län­dern):

  • Tou­ris­ten

Es fol­gen wei­te­re Punk­te mit wei­te­ren Per­so­nen­grup­pen, die expli­zit nicht ein­rei­sen dür­fen, wenn sie nicht unter geson­der­te Aus­nah­me­re­ge­lun­gen fal­len, dar­un­ter „fer­ne“ Ver­wand­te wie Groß­el­tern (sic), aus­län­di­sche Stu­den­ten (auch aus skan­di­na­vi­schen Län­dern), Per­so­nen mit Auf­ent­halts- oder Arbeits­ge­neh­mi­gung, die aber noch nicht in Nor­we­gen woh­nen, Geschäfts­rei­sen­de, Besit­zer von Feri­en­woh­nun­gen (die Auf­zäh­lung ist hier nicht voll­stän­dig, son­dern nur bei­spiel­haft).

Die Nen­nung der Grup­pe „Tou­ris­ten“ an ers­ter Stel­le und als ein­zi­ger Punkt mit nur einem Wort sen­det eine star­ke und zen­tra­le Bot­schaft aus: Tou­ris­ten sind in Nor­we­gen der­zeit nicht will­kom­men.

Flughafen Oslo Gardermoen: Norwegen erleichtert Einreise für Norweger

Flug­ha­fen Oslo Gar­de­r­moen: hier könn­te lang­sam wie­der etwas mehr Leben zurück­keh­ren – im inter­na­tio­na­len, tou­ris­ti­schen Rei­se­ver­kehr aber nur für Nor­we­ger.

Es gibt eine Rei­he von Aus­nah­men für Aus­län­der, die trotz des gene­rel­len Ver­bots ein­rei­sen dür­fen. Dar­un­ter fal­len u.a. in Nor­we­gen woh­nen­de Aus­län­der, Aus­län­der aus Regio­nen bzw. Län­dern, für die kei­ne Qua­ran­tä­ne­pflicht gilt (das wür­de wohl auch auf Tou­ris­ten zutref­fen), Besu­cher naher Ver­wand­ter, bestimm­te Berufs­grup­pen in dienst­li­chem Zusam­men­hang (Jour­na­lis­ten, See­leu­te, Diplo­ma­ten, medi­zi­ni­sches Per­so­nal aus bestimm­ten Län­dern, …), Per­so­nen, die in Spitz­ber­gen gemel­det sind.

Aus­schlag­ge­bend ist zunächst wei­ter­hin die Kar­te des FHI (Fol­ke­hels­e­insti­tutt, das nor­we­gi­sche Äqui­va­lent zum Robert Koch Insti­tut), das Län­dern eine bestimm­te Gefah­ren­stu­fe zuord­net. Aktu­ell sind fast alle euro­päi­schen Län­der rot ein­ge­zeich­net.

Im Detail sind die Regeln kom­pli­ziert und bei Bedarf auf den Sei­ten der zustän­di­gen amt­li­chen Stel­len nach­zu­le­sen. Im Kern ist die Bot­schaft klar, sie­he oben.

Mit ein wenig Dis­zi­plin hal­te ich mich an mei­ne übli­che Linie, mich weit­ge­hend mit der zusam­men­fas­sen­den Wie­der­ga­be von Infor­ma­ti­on zu begnü­gen, und spa­re mir hier per­sön­li­che Kom­men­ta­re.

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Letzte Änderung: 31. Mai 2021 · Copyright: Rolf Stange
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