Seit dem 1.1.2021 gelten neue Regeln für den Gebrauch von Drohnen in Norwegen einschließlich Spitzbergen. Drohnen, die mehr als 250 Gramm Gewicht haben oder mit einer Kamera ausgestattet sind, müssen bei der norwegischen Luftverkehrsbehörde (Luftfartstilsynset) registriert werden. Dazu gehören ein internetbasierter Theoriekurs mit Prüfung und eine Gebühr. Ohne diese Voraussetzungen ist der Gebrauch von Drohnen nicht mehr erlaubt.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Regeln für den Gebrauch von Drohnen in Svalbard findet man auf der Webseite des Sysselmannen. Dazu gehören u.a.:
Registrierung, Kurs und Prüfung, siehe oben.
Generelles Flugverbot innerhalb von 5 Kilometern Abstand zu den Flughäfen von Longyearbyen und Sveagruva. Dies schließt fast das gesamte Ortsgebiet von Longyearbyen mit ein!
Generelles Flugverbot im Umkreis von 20 Kilometern um Ny-Ålesund (wegen Funkstille aufgrund der Gefahr der Störung sensibler wissenschaftlicher Instrumente). Das bedeutet in der Praxis ein Flugverbot im gesamten Kongsfjord.
Störungen von Tieren und Menschen ist generell verboten, Privatsphäre ist zu beachten (Mindestabstand von unbeteiligten Personen, Gebäuden, Booten etc: 150 Meter).
Größte zulässige Flughöhe: 120 Meter über Grund.
Die Drohne muss im Sichtbereich bleiben.
Fliegen im Dunkeln ist verboten.
Seit Anfang 2021 gelten neue Regeln für Drohnen in Spitzbergen.
Norwegens arktischer Norden (1): Spitzbergen
vom Polarlicht bis zur Mitternachtssonne. Ein erzählend-informativer, üppig illustrierter Bildband, thematisch und geographisch rund um die schönen Inseln im Norden.