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Neue Regeln zur Aus­lei­he von Waf­fen

Mit Waf­fen haben die meis­ten im mit­tel­eu­ro­päi­schen All­tag wenig bis gar nichts zu tun. Das ist im Eis­bä­ren­land anders, die Waf­fen­dich­te in Lon­gye­ar­by­en über­steigt mit etwa 5000 regis­trier­ten Schuss­waf­fen bei rund 2500 Ein­woh­nern mut­maß­lich texa­ni­sche Ver­hält­nis­se. Tat­säch­lich ist es nicht gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, eine Waf­fe mit­zu­füh­ren, wenn man eine der Sied­lun­gen ver­lässt und sich in die ark­ti­sche Wild­nis begibt (mehr zu die­sem weit­ver­brei­te­ten Irr­tum hier), aber es wird all­ge­mein drin­gend davon abge­ra­ten, dar­auf zu ver­zich­ten.

Kom­mer­zi­el­les Mie­ten in Lon­gye­ar­by­en

Wis­sen­schaft­ler, Tou­ris­ten und ande­re, die Bedarf haben, kön­nen in Lon­gye­ar­by­en bei auto­ri­sier­ten Waf­fen­händ­lern, wovon es zwei gibt, Waf­fen kom­mer­zi­ell mie­ten. Es gab ein­mal die Zeit, wo hier­zu nur die Vor­la­ge eines Aus­wei­ses not­wen­dig war; seit einer Wei­le muss der Aus­lei­hen­de Papie­re prä­sen­tie­ren, die doku­men­tie­ren, dass er oder sie zum Besitz einer ent­spre­chen­den Waf­fe berech­tigt ist, also in der Regel Waf­fen­be­sitz­kar­te der ent­spre­chen­den Klas­se, Euro­päi­scher Feu­er­waf­fen­pass oder Jagd­schein. War ein ent­spre­chen­des Doku­ment nicht vor­han­den, kann man beim Sys­sel­man­nen eine Geneh­mi­gung bean­tra­gen.

Ver­lei­hen durch Ein­zel­per­so­nen oder Betrie­be

Was bis­lang eher hemds­är­me­lig lief, war der Ver­leih von Waf­fen unter Pri­vat­per­so­nen oder inner­halb von Betrie­ben. Der Besit­zer der Waf­fe muss­te sich davon über­zeu­gen­den, dass der Aus­lei­hen­de über die ent­spre­chen­den Fähig­kei­ten ver­füg­te und nicht cha­rak­ter­lich oder wegen Alko­hol­ein­fluss o.ä. nicht in der Lage war, eine Waf­fe zu füh­ren, und konn­te dann eine bis zu vier Wochen lang gel­ten­de, ein­fa­che Aus­lei­h­er­klä­rung aus­stel­len.

Neu­es nor­we­gi­sches Waf­fen­ge­setz seit 1. Juni

Das geht nun nicht mehr, seit in Nor­we­gen – das betrifft nicht nur Spitz­ber­gen – am 1. Juni sein von 1961 stam­men­des Waf­fen­ge­setz novel­liert hat. Nun liegt die Ver­ant­wor­tung, sich von der Eig­nung des Aus­lei­hen­den zu über­zeu­gen, nicht mehr wie bis­lang beim Ver­lei­hen­den, son­dern beim Staat, also auf dem Fest­land bei der Poli­zei und in Spitz­ber­gen beim Sys­sel­man­nen (ab dem 1. Juli gilt die neue Bezeich­nung Sys­sel­mes­ter), bei dem Details nach­zu­le­sen sind. Die­se Bedin­gung ist erfüllt, wenn man der Aus­lei­hen­de etwa eine nor­we­gi­sche Waf­fen­kar­te oder einen Euro­päi­schen Feu­er­waf­fen­pass hat. Der Ver­lei­her ist ver­pflich­tet, das vor dem Ver­leih zun prü­fen. Das gilt sowohl für den Ver­leih zwi­schen Pri­vat­per­so­nen, auch – wie in Lon­gye­ar­by­en oft üblich – inner­halb der Fami­lie, als auch inner­halb von Betrie­ben, etwa beim weit ver­brei­te­ten Ver­leih von Waf­fen an Gui­des durch Fir­men im Tou­ris­mus.

Gewehr, Spitzbergen

Auf Tour in Spitz­ber­gen: das Gewehr ist meist nicht weit weg. Soll­te es auch nicht.

Antrag beim Sys­sel­mann

Hat der Aus­lei­hen­de kein ent­spre­chen­des Doku­ment, bleibt also nur ein Antrag beim Sys­sel­man­nen. Dort wird ein­mal die cha­rak­ter­li­che Eig­nung geprüft, übli­cher­wei­se mit­tels eines poli­zei­li­chen Füh­rungs­zeug­nis­ses. Zudem wird die aus­rei­chen­de Fähig­keit („til­strek­ke­lig våpen­du­g­leik“) zum Umgang mit Waf­fen geprüft, was in Deutsch­land etwa der Sach­kun­de ent­spricht. Hier wird laut Sys­sel­man­nen bei­spiels­wei­se der abge­leis­te­te Grund­wehr­dienst, die akti­ve Mit­glied­schaft in einem aner­kann­ten Schüt­zen­ver­ein, der Ein­trag ins Jadg­re­gis­ter oder die Teil­nah­me an einem ent­spre­chen­den Sicher­heits­kurs (wie ihn in Lon­gye­ar­by­en bei­spiels­wei­se UNIS für Stu­die­ren­de und Mit­ar­bei­ten­de anbie­tet) akzep­tiert. Der Antrag kos­tet 248 Kro­nen (rund 25 Euro). Hier gibt es einen Link zu einem Antrags­for­mu­lar, Anträ­ge etwa per Email wer­den vom Sys­sel­man­nen nicht bear­bei­tet.

Soweit die Theo­rie – wie es genau in der Pra­xis läuft, bleibt abzu­war­ten: muss ein poli­zei­li­ches Füh­rungs­zeug­nis in amt­lich aner­kann­ter Über­set­zung vor­lie­gen oder wer­den deutsch­spra­chi­ge Doku­men­te akzep­tiert, wird ein deut­scher Sach­kun­de­nach­weis (im Ori­gi­nal oder über­setzt?) aner­kannt und so wei­ter. Eine Anfra­ge mit die­sen und ande­ren Fra­gen durch die­sen Autor an den Sys­sel­man­nen ist her­aus; sobald Ant­wort vor­liegt, wer­den wei­te­re Infor­ma­tio­nen hier ergänzt.

Ver­lei­hen ver­sus Ver­mie­ten

Das kom­mer­zi­el­le Ver­lei­hen (ver­mie­ten, norw.: utleie) von Waf­fen ist Pri­vat­per­so­nen und nor­ma­len Betrie­ben ver­bo­ten, das ist nur dafür zuge­las­se­nen Waf­fen­händ­lern erlaubt.

Abschreck­mit­tel sind und blei­ben wei­ter­hin vor­ge­schrie­ben

Von all dem unbe­rührt ist die Ver­pflich­tung, ein „geeig­ne­tes Abschreck­mit­tel“ mit­zu­füh­ren, etwa eine Signal­pis­to­le mit spe­zi­el­ler, geeig­ne­ter Mun­ti­on, denn natür­lich sind Eis­bä­ren in Spitz­ber­gen streng geschützt und dür­fen nicht ein­fach abge­schos­sen wer­den. Zunächst muss alles getan, um gefähr­li­che Begeg­nun­gen zu ver­mei­den oder unblu­tig zu been­den. Pfef­fer­spray aller­dings, das zumin­dest in man­chen Situa­tio­nen hier­bei sehr hilf­reich sein könn­te (nicht auf frei­em Feld, wenn ein schlecht­ge­laun­ter Eis­bär mit Tem­po anga­lop­piert kommt, aber das ist ja auch nicht das, was „nor­ma­ler­wei­se“ pas­siert) ist in Nor­we­gen ver­bo­ten.

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Letzte Änderung: 24. Juni 2021 · Copyright: Rolf Stange
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