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Nor­we­gen öff­net

Nor­we­gen schafft ab qua­si sofort (genau: ab 23 Uhr des 1.2.) die meis­ten Coro­na­re­geln ab. Die Regie­rung begrün­det dies in einer offi­zi­el­len Pres­se­mit­tei­lung mit den leich­te­ren Krank­heits­ver­läu­fen der Omi­kron-Vari­an­te, dem guten Schutz der Imp­fung vor schwe­ren Ver­läu­fen und der Impf­quo­te (78,9% min­des­tens ein­mal geimpft, 73,0% min­des­tens zwei­mal geimpft, 49,1% voll­stän­dig mit drit­ter Immu­ni­sie­rung geimpft, Stand 1.2.).

Zu den zahl­rei­chen Ände­run­gen gehö­ren eine weit­ge­hen­de Öff­nung in Bil­dung, Kul­tur und Gas­tro­no­mie, aber auch Erleich­te­run­gen im Rei­se­ver­kehr: So müs­sen inter­na­tio­na­le Rei­sen­de sich nicht mehr nach Ankunft an der Gren­ze (Flug­ha­fen) tes­ten las­sen. Das wird den Ver­kehr gera­de zu Stoß­zei­ten erheb­lich erleich­tern. Wer aus­rei­chen­de Imp­fung oder Gene­sung nach­wei­sen kann, muss kann ohne Test an- und ein­rei­sen; wer das nicht kann, muss einen nega­ti­ven Test vor der Ein­rei­se machen und vor­wei­sen kön­nen. Wei­ter­hin gilt zunächst, dass alle Ein­rei­sen­den, dar­un­ter auch nor­we­gi­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge, sich vor der Ein­rei­se online regis­trie­ren müs­sen.

Corona-Teststation Oslo Gardermoen

Coro­na-Test­sta­ti­on Oslo Gar­de­r­moen: hier gera­de mal ruhig. Sonst ist es hier oft sehr voll.
Dem­nächst wird es hier aber wohl dau­er­haft ruhig wer­den.
(Die zusätz­li­che Deko­ra­ti­on rechts im Bild wur­de nach­träg­lich digi­tal vom Autor ein­ge­fügt).

Dar­über hin­aus gibt es lang ersehn­te Erleich­te­run­gen für den Rei­se­ver­kehr nach Spitz­ber­gen: Die Test­pflicht vor Abrei­se ent­fällt weit­ge­hend, und zwar für regis­trier­te Anwoh­ner sowie für Voll­ge­impf­te bzw. Gene­se­ne mit aner­kann­tem Nach­weis. Erhal­ten bleibt die Pflicht zu einem Test inner­halb von 24 Stun­den nach Ankunft (Selbst­test).

Gene­rell soll es zunächst bei einem Meter Abstand blei­ben sowie zur Mas­ken­pflicht, wenn die Ein­hal­tung von Abstän­den nicht gewähr­leis­tet wer­den kann.

Die nor­we­gi­sche Regie­rung strebt den Ent­fall aller noch bestehen­den Beschrän­kun­gen bis zum 17. Febru­ar, wenn die Ent­wick­lung der Erwar­tung ent­spre­chend ver­läuft.

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Letzte Änderung: 01. Februar 2022 · Copyright: Rolf Stange
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