Drohnenflüge: Bußgelder für Regelverstöße
Fotografieren mit der „Elektromöwe“ (Drohne) kann viel Freude machen und völlig neue Perspektiven auf die Welt eröffnen. Leider glauben aber anscheinend nach wie vor viele, dass es keine Regeln gibt: Innerhalb von nur wenigen Tagen wurden in Longyearbyen mehrfach Touristen dabei erwischt, während sie ihre Drohnen innerhalb der Flugverbotszone in der Luft hatten. Diese gilt im Umkreis von fünf Kilometern um den Flughafen und umfasst auch fast ganz Longyearbyen. Das Resultat: Beschlagnahme der Drohnen und Bußgelder von jeweils 12000 Kronen, im Einzelfall können es auch mehr sein.
Drohnenfliegen in Spitzbergen:
geht prinzipiell – aber es gelten Regeln, die es zu beachten gilt.
Wer vor hat, in Spitzbergen eine Drohne zu verwenden, sollte sich unbedingt über die geltenden Regeln informieren, auf der Seite des Sysselmesters oder natürlich auch im Spitzbergen-Reiseführer. Da steht ja alles drin 😉
Auf Schiffsreisen gelten über die gesetzlichen Regeln hinaus oft zusätzliche Einschränkungen durch die Reederei/den Veranstalter.
Wer lieber mit Paypal spenden will, kann das auch tun, hier sind Einmal- und Mehrfachzahlungen möglich:
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Letzte Änderung: 14. Juli 2023 ·
Copyright: Rolf Stange