spitzbergen-3
fb  Spitzbergen Panoramen - 360-Grad-Panoramen  de  en  nb  Spitzbergen Shop  
pfeil Kalender 2025: Spitzbergen & Grönland pfeil
Marker
HomeSpitzbergen Nachrichten → Das Advent­da­len wird Natur­re­ser­vat

Das Advent­da­len wird Natur­re­ser­vat

Das Advent­da­len – genau­er: das unte­re Advent­da­len – soll Natur­re­ser­vat wer­den. Der Gesetz­vor­schlag liegt nun bis zum 15. Okto­ber zur öffent­li­chen Anhö­rung aus, wie der Sys­sel­mes­ter mit­teilt. Bis dahin kön­nen alle Inter­es­sier­ten ihre Mei­nung ins Ver­fah­ren ein­ge­ben.

Es geht um ein 62 Qua­drat­ki­lo­me­ter gro­ßes Gebiet mit wei­ten Tun­dra­flä­chen und Fluss­bet­ten.

Schutzgebiet unteres Adventdalen

Das unte­re Advent­da­len soll Natur­re­ser­vat wer­den. Kar­te © Nor­we­gi­sches Polar­in­sti­tut.

Das Advent­da­len ist eins von Spitz­ber­gens größ­ten eis­frei­en (nicht glet­scher­ge­füll­ten) Tälern mit wei­ten Tun­dra­flä­chen und Feucht­ge­bie­ten, die vie­len Tier- und Pflan­zen­ar­ten Lebens­raum bie­ten, dar­un­ter sel­te­nen Arten und sol­chen, die auf der nor­we­gi­schen Roten Lis­te ste­hen. Der Erhalt die­ser Lebens­räu­me steht im Vor­der­grund des aktu­el­len Schutz­vor­ha­bens.

Viel ändern wür­de sich in der Pra­xis am Sta­tus quo nicht; tat­säch­lich geht es ja genau dar­um, die­sen zu erhal­ten. Weit­ge­hend aus­ge­schlos­sen wären künf­tig grö­ße­re bau­li­che Ein­grif­fe wie neue Wege, Stra­ßen oder Gebäu­de. Die exis­tie­ren­de Infra­struk­tur (Wege, Hüt­ten etc.), sofern sie im frag­li­chen Gebiet liegt, genießt Bestands­schutz und dürf­te auch künf­tig bei Bedarf repa­riert und instand gehal­ten wer­den. Auch Maß­nah­men zur Erhal­tung des künst­li­chen Sees Isdam­men, der der Trink­was­ser­ver­sor­gung von Lon­gye­ar­by­en dient, blei­ben mög­lich.

Lebensraum Tundra im Adventdalen

Ark­ti­scher Lebens­raum Tun­dra im Advent­da­len: hier blüht die Sil­ber­wurz.

Wer sich künf­tig auf Tour, pri­vat oder orga­ni­siert, im dann geschütz­ten Bereich bewegt, hat kaum mit neu­en Ein­schrän­kun­gen zu tun. Der Ver­kehr in der Flä­che fin­det wei­test­ge­hend in Form von Motor­schlit­ten­ver­kehr statt. Die­ser ist ohne­hin nur auf gefro­re­nen, schnee­be­deck­ten Flä­che erlaubt (Anmer­kung: hier dürf­ten die Kon­trol­len ger­ne etwas stren­ger sein). Für Vögel sind die frag­li­chen Flä­chen als Rast- oder Brut­ge­bie­te ohne­hin erst nach der Schnee­schmel­ze von Bedeu­tung, so dass die zeit­li­che Tren­nung hier von allei­ne Pro­ble­me löst, bevor sie ent­ste­hen.

Ver­kehr auf Rädern auf nicht schnee­be­deck­tem Boden wird nicht mög­lich sein, aber das ent­spricht der bis­he­ri­gen Vor­schrift und Pra­xis. Even­tu­ell könn­ten sich für die Nut­zung von Fat­Bikes Ände­run­gen erge­ben, die mit­un­ter in nicht von Pflan­zen bewach­se­nen Flä­chen wie Fluss­bet­ten genutzt wur­den.

Odinshühnchen, Adventdalen

Odins­hühn­chen im Advent­da­len: eine eher sel­te­ne der vie­len Arten,
die hier Lebens­räu­me fin­den.

Zudem soll die bereits bestehen­de Lei­nen­pflicht für Hun­de wäh­rend der Brut­sai­son dahin­ge­hend ver­schärft wer­den, dass Lei­nen maxi­mal 5 Meter lang sein dür­fen.

Ein­schrän­kun­gen soll es auch für den Luft­ver­kehr geben: Tief­flü­ge unter­halb von 300 Metern und Lan­dun­gen sol­len ver­bo­ten wer­den, mit Aus­nah­men für Bereit­schafts­diens­te (Poli­zei, Ret­tungs­dienst). Auch das ent­spricht weit­ge­hend der aktu­el­len Pra­xis.

Die Ver­wen­dung von Droh­nen soll im geschütz­ten Gebiet ver­bo­ten sein.

Nach Abschluss des Hörungs­ver­fah­rens (Ein­ga­be­frist: 15. Okto­ber 2023) geht der Gesetz­vor­schlag sei­nen Weg durch die Instan­zen, bis er ggf. in gel­ten­des Recht über­führt wird.

Kom­men­tar

Es kann der Ein­druck ent­ste­hen, dass sich durch das vor­ge­schla­ge­ne Gesetz gar nicht viel ändern wür­de. Das stimmt, und das ist auch ange­strebt: basie­rend auf der Erkennt­nis, dass der aktu­el­le Sta­tus quo die gewünsch­te Arten­viel­falt ermög­licht, geht es um die Erhal­tung genau die­ses Zustan­des. Akti­vi­tä­ten, die die­sen Zustand nicht gefähr­den, sol­len mög­lich blei­ben, auch wo mei­nungs­star­ke, aber pra­xis­fer­ne Büro­kra­ten ger­ne schon mal unter Beru­fung auf ein prä­ven­ti­ves Vor­ge­hen nach fol­gen­rei­chen Ver­bo­ten rufen. So hat­te man im aktu­el­len Fall in Lon­gye­ar­by­en befürch­tet, dass der für den Ort so wich­ti­ge Motor­schlit­ten­ver­kehr im frag­li­chen Gebiet stark ein­ge­schränkt oder gar ver­bo­ten wür­de. Das wird nach der­zei­ti­gem Stand nicht pas­sie­ren.

Man muss ganz sicher nicht jeden moto­ri­sier­ten Ver­kehr im Advent­da­len, tou­ris­tisch oder wie auch immer gear­tet, gut oder gar sinn­voll fin­den, aber für ein Ver­bot braucht es gute Grün­de. Solan­ge ent­spre­chen­de nach­voll­zieh­ba­re und gut beleg­te Grün­de nicht vor­lie­gen, sind Ver­bo­te fehl am Platz. Die Mei­nung, dass ein bestimm­ter Ver­kehr oder eine Akti­vi­tät unnot­wen­dig ist, viel­leicht sinn­los, gar doof, reicht dazu nicht aus.

Was hin­ge­gen ark­ti­sche Lebens­räu­me tat­säch­lich auf grö­ße­rer Flä­che und dau­er­haft bedro­hen wür­de, gar zer­stö­ren könn­te, wird ver­bo­ten, dar­un­ter neue Wege und Gebäu­de und sons­ti­ge Ein­grif­fe ins Gelän­de.

Es ist erfreu­lich, dass die nor­we­gi­schen Behör­den hier gezeigt haben, dass sie auch heu­te noch in der Lage sind, genau hin­zu­schau­en und durch geziel­te Maß­nah­men zu schüt­zen, was schüt­zens­wert ist, dabei aber auch hin­zu­hö­ren, was die Men­schen vor Ort wol­len und brau­chen und das wei­ter­hin zuzu­las­sen, sofern nicht tat­säch­lich gute Grün­de für Ein­schrän­kun­gen und Ver­bo­te spre­chen.

Zurück

Bücher, Kalender, Postkarten und mehr aus dem Spitzbergen-Verlag

Diese und andere Verlagserzeugnisse des Spitzbergen-Verlags im Spitzbergen-Shop.

Letzte Änderung: 28. Juni 2023 · Copyright: Rolf Stange
css.php