Immer wieder taucht das Thema Hubschrauberverkehr in Spitzbergen als Zankapfel zwischen Russen und norwegischen Behörden auf. In den russischen Siedlungen Barentsburg und Pyramiden, wo das Hotel bald wieder geöffnet werden soll, will man künftig verstärkt auf Tourismus setzen und als Transportmöglichkeit kommerzielle Hubschrauberflüge anbieten (»Flightseeing« ist in Spitzbergen generell verboten).
Die Russen berufen sich dabei auf das Nicht-Diskriminierungsprinzip des Spitzbergenvertrages von 1920 (in Kraft seit 1925), der allen Unterzeichnerländern und ihren Firmen und Bürgern die gleichen Rechte einräumt. Die norwegischen Behörden berufen sich auf das norwegische Luftfahrtgesetz, dass es nur norwegischen Fluggesellschaften erlaubt, in Norwegen kommerziell zu arbeiten. Letztlich geht es um die Frage, ob das norwegische Landesrecht, demzufolge »Svalbard Teil des Königreiches Norwegen« ist, höher zu bewerten ist als der nach wie vor gültige internationale Vertrag von 1920/25, demzufolge die »Inselgruppe Spitzbergen voller und absoluter norwegischer Souveränität unterstellt« ist, nicht weniger, aber auch nicht mehr. Von einer Eingliederung des Territoriums »Svalbard« in Norwegen spricht erst ein Landesgesetz von 1925 (nach Inkrafttreten des Vertrages).