Das Gesetz mit den Spitzbergen-Umweltvorschriften (svalbardmiljøloven) regelt, was in Spitzbergens Natur erlaubt ist und was nicht. Kleinere Änderungen und Ergänzungen gibt es regelmäßig. Die letzte Aktualisierung ist zum Jahresbeginn in Kraft getreten. Größere Änderungen mit Bedeutung für Zureisende einschließlich Touristen gibt es nicht.
Ein paar Neuerungen in den aktualisierten Spitzbergen-Umweltvorschriften:
• Das Ortsgebiet Longyearbyen wurde erweitert und umfasst nun auch den Adventfjord. Somit kann die lokal gewählte Administration dieses Gebiet verwalten. Bislang fiel der Adventfjord rechtlich wie auch der gesamte Rest Spitzbergens, soweit nicht innerhalb der Plangebiete der Siedlungen gelegen, in die Verantwortung der Regierung, zu der der in Oslo ernannte (nicht gewählte) Sysselmannen gehört.
• Kleine Änderungen im Bereich Jagd betreffen die Gebühren und das Einstiegsalter für Nachwuchsjäger: bislang mussten die jungen Nimrods das 16. Lebensjahr vollendet haben, nun soll es reichen, im betreffenden Kalenderjahr 16 zu werden, und wenn der Geburtstag auf Silvester fällt. In Longyearbyen, wo die Kinder bereits im Kindergartenalter erstmalig mit dem Thema Jagd in Berührung gebracht werden, wird dies sicherlich auf Begeisterung stoßen. Andere Detailregelungen der Jagdvorschriften wurden verschärft.
• Der Gebrauch von Luftkissenbooten, früher bereits an Land und auf gefrorenen Binnengewässern verboten, wird nun auch aus den Küstengewässern bis zu einer Meile vor dem Ufer verbannt. Das Thema Luftkissenboote wurde in Spitzbergen in jüngerer Vergangenheit kontrovers diskutiert. Im Einsatz sind solche Boote für die Forschung, die damit auch längere Expeditionen ins Treibeis hinein unternimmt (2012 bis zum Nordpol), sowie im Rettungsdienst von Sveagruva, wo größere Feuchtgebiete weder mit normalen Booten noch mit Fahrzeugen zugänglich sind. Der Einsatz in Notfällen soll für den Rettungsdienst möglich bleiben, allerdings ist das Üben aktuell auch dem Rettungsdienst verboten. Hier wird möglicherweise noch nachgebessert. Ausgeschlossen ist aber nun auf jeden Fall eine zwar nicht absehbare, aber immerhin grundsätzlich denkbare Nutzung von Luftkissenbooten im kommerziellen Bereich, etwa im Tourismus.
• Besucher von Ny Ålesund dürfen sich nun in einem größeren Gebiet ohne Anmeldung beim Sysselmannen bewegen. Das genehmigungsfreie Gebiet 10 wurde ausgeweitet und umfasst nun auch die berühmten Berge „Tre Kroner“ östlich vom Kongsfjord sowie einen Teil des Forlandsund. Da die allermeisten Forscher sich in Ny Ålesund immer nur vorübergehend aufhalten und keinen Einwohnerstatus haben, sondern rechtlich grundsätzlich – also für private Touren – als Zugereiste zählen und damit als Touristen, wird das sicher einige freuen.
Blick auf den Adventfjord vom Sukkertoppen bei Longyearbyen. Das Gebiet wird von nun an lokal verwaltet.