spitzbergen-3
fb  Spitzbergen Panoramen - 360-Grad-Panoramen  de  en  nb  Spitzbergen Shop  
pfeil DER Spitzbergen-Reiseführer pfeil
Marker
HomeSpitzbergen Nachrichten → Ark­tis-Unfug: das angeb­li­che Ver­bot, in Lon­gye­ar­by­en zu ster­ben, gebo­ren zu wer­den und die Waf­fen­tra­ge­pflicht

Ark­tis-Unfug: das angeb­li­che Ver­bot, in Lon­gye­ar­by­en zu ster­ben, gebo­ren zu wer­den und die Waf­fen­tra­ge­pflicht

Es ist unglaub­lich, wie hart­nä­ckig sich man­che Gerüch­te hal­ten. Sie sind so zäh, dass sie nicht nur stän­dig von schlecht recher­chie­ren­den Medi­en wie­der her­vor­ge­kramt wer­den, son­dern man bekommt sie mit­un­ter sogar von eben­so schlecht infor­mier­ten Gui­des in Spitz­ber­gen zu hören.

Dadurch steigt der Wahr­heits­ge­halt aller­dings nicht.

Wer die­se Sei­te besucht, soll in Sachen Spitz­ber­gen bes­ser infor­miert sein, und des­we­gen wird hier in Bezug auf ein paar der blö­des­ten, stän­dig wie­der­keh­ren­den Quatsch-Behaup­tun­gen auf­ge­räumt.

Ers­tens: Immer wie­der ist zu hören, es sei in Lon­gye­ar­by­en oder wahl­wei­se in ganz Spitz­ber­gen ver­bo­ten, zu ster­ben. Zunächst fragt man sich, wie so ein Ver­bot durch­zu­set­zen wäre. Was pas­siert denn, wenn man in Lon­gye­ar­by­en stirbt? Bekommt man dann eine Geld­stra­fe oder muss man gar ins Gefäng­nis statt ins Grab? Spaß bei­sei­te: irgend­wo haben sol­che Behaup­tun­gen natür­lich ihren Ursprung. Der liegt ein­mal dar­in, dass Lon­gye­ar­by­en über lan­ge Zei­ten sei­ner bis 1906 zurück­rei­chen­den Geschich­te eine „com­pa­ny town“ war, also Betriebs­ge­län­de eines pro­du­zie­ren­den Koh­le­berg­werks und nichts ande­res. Es gab kei­nen frei­en Woh­nungs­markt, son­dern nur fir­men­ei­ge­ne Unter­künf­te für Ange­stell­te. Wer das Arbeits­ver­hält­nis been­de­te, muss­te auto­ma­tisch abrei­sen. Das galt natür­lich auch für ein Arbeits­en­de aus Alters­grün­den. Schon aus die­sem ein­fa­chen Grund war es nicht mög­lich, in Lon­gye­ar­by­en sei­nen Lebens­abend zu genie­ßen und daher starb zumin­dest aus Alters­grün­den dort nie­mand. Auch heu­te kommt man aufs Fest­land, wenn man für grö­ße­re medi­zi­ni­sche Pro­ble­me Behand­lung braucht oder gesund­heit­lich oder durch Alter beding­te Pfle­ge, ein­fach weil es die ent­spre­chen­den Ein­rich­tun­gen in Lon­gye­ar­by­en nicht gibt. Das Kran­ken­haus ist klein und wäre für vie­le Spe­zi­al­fäl­le nicht aus­ge­stat­tet, Alters- oder Pfle­ge­hei­me gibt es nicht. Des­halb fliegt man bei Bedarf logi­scher­wei­se zum Fest­land.

Leben und kein Sterbeverbot in Longyearbyen: Sonnenfest

In Lon­gye­ar­by­en wird vor allem flei­ßig gelebt …

Stirbt ein Bewoh­ner von Lon­gye­ar­by­en, dann besteht meis­tens der Wunsch nach einem Grab in der Hei­mat­ge­mein­de auf dem Fest­land. Die wenigs­ten leben mit ihrer Fami­lie über Gene­ra­tio­nen in Lon­gye­ar­by­en, statt­des­sen haben die meis­ten eine star­ke Anbin­dung an einen Ort anders­wo und wol­len dort begra­ben wer­den. Wenn jemand sei­ne letz­te Ruhe­stät­te auf dem Fried­hof in Lon­gye­ar­by­en haben will, so geht auch dies. Ein­zi­ge Ein­schrän­kung: nur als Urnen­be­gräb­nis. Die bis­lang letz­ten Begräb­nis­se in Lon­gye­ar­by­en gab es 2014, wei­te­re wird es über kurz oder lang sicher geben.

Das und sonst nichts steckt hin­ter die­ser blöd­sin­ni­gen Behaup­tung eines Ster­be­ver­bots, das es tat­säch­lich nie gege­ben hat.

Leben und kein Sterbeverbot in Longyearbyen: Sonnenfest

… und manch­mal, wenn auch sel­ten, wird dort auch gestor­ben. Ein „Ster­be­ver­bot“ hat es nie gege­ben! Der Fried­hof in Lon­gye­ar­by­en.

War­um wer­den sol­che Behaup­tun­gen eigent­lich immer wie­der auf­ge­stellt? Ist das der Ver­such, Lon­gye­ar­by­en irgend­wie noch span­nen­der, noch exo­ti­scher dar­zu­stel­len? Ist doch gar nicht nötig, Lon­gye­ar­by­en ist schon inter­es­sant genug, so wie es tat­säch­lich ist. Viel­leicht ist es auch ein­fach zu müh­sam, tat­säch­lich ein wenig zu recher­chie­ren, und viel­leicht wird ver­mu­tet, in Zei­ten von „fake news“ spiel­ten die tat­säch­li­chen fak­ti­schen Hin­ter­grün­de auch gar kei­ne Rol­le mehr. Dem muss man ent­ge­gen­tre­ten und laut sagen: Unfug! Das tat unter ande­rem Leif-Magne Hel­ge­sen, Pries­ter in Lon­gye­ar­by­en, vor ein paar Jah­ren in einem deut­li­chen Leser­brief an die Sval­bard­pos­ten.

Wo wir schon dabei sind, ein kur­zer Blick auf das ande­re, erfreu­li­che­re Ende des Lebens, näm­lich den Anfang: Meis­tens wird im glei­chen Atem­zug behaup­tet, es wäre auch ver­bo­ten, in Lon­gye­ar­by­en gebo­ren zu wer­den. Das ist natür­lich genau­so Quatsch. Nur ist es aus den erwähn­ten prak­ti­schen Grün­den – man­geln­de medi­zi­ni­sche Mög­lich­kei­ten für den Fall von Kom­pli­ka­tio­nen – siche­rer, die Geburt in einem grö­ße­ren Kran­ken­haus oder zumin­dest in der Nähe eines sol­chen statt­fin­den zu las­sen. Daher flie­gen schwan­ge­re Frau­en ein paar Wochen vor Geburt aufs Fest­land, nach Trom­sø oder zu einem Ort ihrer Wahl. Ein gesetz­li­ches Ver­bot, auf Spitz­ber­gen gebo­ren zu wer­den, gibt es natür­lich nicht, wie man sich eigent­lich den­ken kann.

Ande­re Bau­stel­le, ähn­li­ches Quat­sch­ni­veau: immer wie­der bekommt man zu hören, man sei auf Spitz­ber­gen „gesetz­lich ver­pflich­tet, eine Waf­fe zu tra­gen“. Auch das ist ech­ter ark­ti­scher Quatsch. Hat jemals jemand so ein Gesetz gese­hen? Nein, denn so etwas hat es nie gege­ben. Der gesun­de Men­schen­ver­stand for­dert das Tra­gen einer geei­ge­ne­ten Waf­fe außer­halb bewohn­ter Sied­lun­gen im Eis­bä­ren­ge­biet und das ist auch abso­lut üblich, das Gesetz for­dert aber nur ein „geeig­ne­tes Abschreck­mit­tel“, wozu meist eine Signal­pis­to­le mit spe­zi­el­ler Muni­ti­on getra­gen wird. Die Behör­den (Sys­sel­man­nen) for­dern zwar zur Ertei­lung einer Geneh­mi­gung für Tou­ren in ent­le­ge­nen Gebie­ten, dass eine Waf­fe mit­ge­führt wird, aber nur aus Ver­nunft­grün­den und nicht weil das gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist (und so eine Geneh­mi­gung braucht man ohne­hin nur in abge­le­ge­ne­ren Gebie­ten, außer­halb des soge­nann­ten Ver­wal­tungs­ge­bie­tes 10). Wer ohne Gewehr außer­halb von Lon­gye­ar­by­en spa­zie­ren­geht, ist viel­leicht etwas lebens­mü­de, tut aber nichts Ille­ga­les. Ein Gesetz, dass zum Tra­gen einer Waf­fe ver­pflich­tet, gibt es nicht!

Pflicht zum Waffentragen auf Spitzbergen: gibt es nicht

Genau­so­we­nig wie ein Ster­be­ver­bot gibt es eine gesetz­li­che Pflicht, auf Spitz­ber­gen eine Waf­fe zu tra­gen. Wer im Eis­bä­ren­land kei­ne dabei hat, ist aller­dings lebens­ge­fähr­lich unter­wegs.

So, jetzt haben wir einen ark­ti­schen Unfug auf­ge­räumt. Bis dem­nächst!

Zurück

Bücher, Kalender, Postkarten und mehr aus dem Spitzbergen-Verlag

Diese und andere Verlagserzeugnisse des Spitzbergen-Verlags im Spitzbergen-Shop.

Letzte Änderung: 04. Mai 2018 · Copyright: Rolf Stange
css.php