Die bereits vor Wochen angekündigten und heiß diskutierten Sperrungen des Fjordeises im Tempelfjord sind Mittwoch (13.03.2019) in Kraft getreten. Eine Ankündigung nach Beschluss hat es nicht gegeben, die Sperrung trat mit der Verkündung unmittelbar in Kraft.
Im Frühjahr sind auf dem Fjordeis im Tempelfjord häufig Eisbären zu sehen. Auch derzeit halten sich dort mehrere auf. Zudem beginnt bald die Wurfsaison der Ringelrobben. Es wird befürchtet, dass der in den letzten Jahren zunehmende Motorschlittenverkehr auf dem Eis die Eisbären und Robben beim Jagen beziehungsweise Ausruhen stört.
Tatsächlich waren in vergangenen Jahren und auch diese Saison bereits Zwischenfälle beobachtet worden, bei denen Tiere durch rücksichtsloses Verhalten von Motorschlittenfahrern gestört wurden. Dabei handelt es sich um rücksichtsloses und auch bisher schon regelwidriges Verhalten Einzelner. Die bei weitem überwiegende Mehrheit, sowohl Einheimische als auch Touristen in geführten Gruppen, verhält sich regelkonform und hält weiten Abstand von Tieren ein. Dieses rücksichtsvolle Nebeneinander hat bislang weitgehend gut funktioniert, nur das rücksichtslose Verhalten Einzelner sorgte für Störungen und Aufsehen.
Da der Sysselmannen sich nicht in der Lage sieht, das bislang bereits geltende Recht durchzusetzen, kommt es nun zum flächendeckenden Verbot für alle: ab 13.03.2019 ist das Fjordeis im inneren Tempelfjord, ab der Linie Kapp Schoultz-Kapp Murdoch (siehe Abbildung), für den motorisierten Verkehr (sprich: Motorschlitten) vollständig gesperrt.
Das Fjordeis westlich dieser Linie darf zum Zweck der direkten Querung auf kürzester möglicher Route befahren werden. Dabei darf nicht angehalten werden, es sei denn, es ist aus Sicherheits- oder technischen Gründen erforderlich. Diese Querung ist Bestandteil häufig genutzter Routen nach Norden, etwa nach Pyramiden.
Damit ist die Gletscherfront des Tunabreen, bislang ein unter Einheimischen und Touristen beliebtes Ausflugsziel, ab sofort nicht mehr aus der Nähe zugänglich.
Das Verbot gilt zunächst bis auf weitere Ankündigung, maximal aber bis zum 1. Juni.
Nicht motorisierter Verkehr (Skiwanderer, Hundeschlitten) ist nicht betroffen. Schiffsverkehr nach Aufbrechen des Fjordeises ist ebenfalls nicht betroffen.
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