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Tages-Archiv: 16. Mai 2021 − News & Stories


Dis­kri­mi­nie­rung bei Coro­na-Hil­fen für Fir­men in Lon­gye­ar­by­en

„Sval­bard­pak­ke 2“ ist das zwei­te nor­we­gi­sche Coro­na-Hilfs­pa­ket für in Lon­gye­ar­by­en ansäs­si­ge Betrie­be, die wegen der Coro­na­pan­de­mie teil­wei­se star­ke Umsatz­ver­lus­te haben. Die­ses Paket mit 40 Mil­lio­nen Kro­nen wur­de durch einen Par­la­ments­be­schlussin Oslo am 23. Febru­ar auf den Weg gebracht, um einer aku­ten Liqui­di­täts­kri­se vor allem bei den loka­len Rei­se­ver­an­stal­tern abzu­hel­fen. Bei der Umset­zung gibt es aber eine Zwei­klas­sen­ge­sell­schaft mit Dis­kri­mi­nie­rung eini­ger Teil­neh­mer.

Schon in einer Pres­se­mel­dung vom 9. März schrieb Lon­gye­ar­by­en Lokals­ty­re (die Gemein­de­ver­wal­tung): „Ansons­ten erwähnt Bür­ger­meis­ter Arild Olsen, dass die Ver­wal­tung auf Kri­te­ri­en Wert legen wird, die die all­ge­mei­ne nor­we­gi­sche Sva­bard­po­li­tik unter­stüt­zen. Das schließt offen­sicht­lich gute Arbeits­be­din­gun­gen mit ein, aber auch die Zuge­hö­rig­keit des Betriebs. Bei­spiels­wei­se, dass die ver­ant­wort­li­chen Gesell­schaf­ten zu 100 % in nor­we­gi­schem Besitz sind und dass Akti­en­ge­sell­schaf­ten min­des­tens zu 34 % im Besitz nor­we­gi­scher Staats­bür­ger sind und steu­er­lich in Lon­gye­ar­by­en regis­triert sind. Alter­na­tiv sind Betrie­be ein­ge­schlos­sen, die seit min­des­tens fünf Jah­ren auf Sval­bard rou­ti­ne­mä­ßig aktiv sind.“

Die­se Aus­sa­ge war nicht rechts­ver­bind­lich, son­dern nur eine Pres­se­mel­dung nach dem Stand vom 9. März. Der Min­dest­zeit­raum von fünf Jah­ren loka­ler Akti­vi­tät für Betrie­be, die nicht wie genannt im Besitz nor­we­gi­scher Staats­bür­ger sind, wur­de spä­ter auf zehn Jah­re erhöht. Dar­über stol­pern nun meh­re­re Betrie­be.

Um kei­ne Miss­ver­ständ­nis­se auf­kom­men zu las­sen: Es geht in jedem Fall um nor­we­gi­sche Betrie­be, die in Lon­gye­ar­by­en ansäs­sig sind. Von Fir­men, die außer­halb ansäs­sig sind, ist ohne­hin nicht die Rede. Wer in Nor­we­gen eine Fir­ma anmel­det, wel­cher Rechts­form auch immer (die Akti­en­ge­sell­schaft ist eine weit­hin übli­che Rechts­form auch für klei­ne Betrie­be), tut dies im Brøn­nøy­sund Regis­ter. Jeder dort ange­mel­de­ter Betrieb ist ein nor­we­gi­scher Betrieb. Das bestä­tigt auch Lon­gye­ar­by­en Lokals­ty­re.

Diskriminierung von Firmen bei Coronahilfen in Longyearbyen

Vor dem Spitz­ber­gen­ver­trag sind alle gleich, aber wenn es dar­auf ankommt, sind man­che eben glei­cher als ande­re (nor­we­gi­scher Natio­nal­fei­er­tag am 17. Mai in Lon­gye­ar­by­en)

Nun soll aber eine ent­schei­den­de Rol­le spie­len, wel­che Natio­na­li­tät die Besit­zer haben, und zwar auch in Fäl­len, in denen die Eig­ner seit Jah­ren in Lon­gye­ar­by­en leben, dort mit ihrer Fir­ma arbei­ten und dadurch lokal Arbeits­plät­ze schaf­fen und schon seit Jah­ren lokal Steu­ern zah­len. Es geht nicht um den Aus­schluss von Miss­brauch und Betrug, son­dern um den Aus­schluss wirt­schaft­lich lokal akti­ver Nicht­nor­we­ger.

Es über­rascht nicht, dass sich Betrof­fe­ne, die so durchs Ras­ter fal­len, dis­kri­mi­niert füh­len. Mar­cel Schütz ist mit sei­ner Fir­ma Spitz­ber­gen Rei­sen in ihrer heu­ti­gen Form seit 2016 in Lon­gye­ar­by­en ansäs­sig und aktiv, mit sei­nem Vor­gän­ger­be­trieb bereits seit 2012, wie er Sval­bard­pos­ten erzähl­te. Mit Spitz­ber­gen Rei­sen hat Schütz in Lon­gye­ar­by­en erheb­lich inves­tiert, unter ande­rem in den Umbau eines Gebäu­des für die Unter­brin­gung und Ver­pfle­gung eige­ner Grup­pen, meh­re­re ganz­jäh­ri­ge und sai­so­na­le Arbeits­plät­ze geschaf­fen, und ent­spre­chend seit Jah­ren Steu­ern gezahlt. Nun bei den Coro­na­hil­fen nicht berück­sich­tigt zu wer­den, weil die Fir­ma in ihrer heu­ti­gen Form noch nicht zehn Jah­re exis­tiert, kann man frag­los als unge­recht und dis­kri­mi­nie­rend emp­fin­den, nach­dem man jah­re­lang mit Steu­ern, Inves­ti­tio­nen und Arbeits­plät­zen zur Ent­wick­lung der loka­len Wirt­schaft bei­getra­gen hat.

Von 76 Betrie­ben, die bei Visit Sval­bard regis­triert sind, fal­len mög­li­cher­wei­se fünf oder sechs wegen die­ser Rege­lung durchs Ras­ter. Schütz for­dert, den ent­spre­chen­den Para­gra­phen in der Vor­schrift zur Sval­bard­pak­ke 2 zu über­den­ken und am bes­ten voll­stän­dig zu ent­fer­nen.

Bür­ger­meis­ter Olsen sag­te dazu, dass Sval­bard im Gegen­satz zum nor­we­gi­schen Fest­land nicht zum Euro­päi­schen Wirt­schafts­raum gehört, so dass hier lokal frei­er ent­schie­den wer­den kann, und dass mit dem frag­li­chen Para­gra­phen 5 die Zie­le der nor­we­gi­schen Sval­bard­po­li­tik umge­setzt wer­den sol­len, mit denen ein star­ker nor­we­gi­scher Schwer­punkt ange­strebt wird.

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