„Svalbardpakke 2“ ist das zweite norwegische Corona-Hilfspaket für in Longyearbyen ansässige Betriebe, die wegen der Coronapandemie teilweise starke Umsatzverluste haben. Dieses Paket mit 40 Millionen Kronen wurde durch einen Parlamentsbeschlussin Oslo am 23. Februar auf den Weg gebracht, um einer akuten Liquiditätskrise vor allem bei den lokalen Reiseveranstaltern abzuhelfen. Bei der Umsetzung gibt es aber eine Zweiklassengesellschaft mit Diskriminierung einiger Teilnehmer.
Schon in einer Pressemeldung vom 9. März schrieb Longyearbyen Lokalstyre (die Gemeindeverwaltung): „Ansonsten erwähnt Bürgermeister Arild Olsen, dass die Verwaltung auf Kriterien Wert legen wird, die die allgemeine norwegische Svabardpolitik unterstützen. Das schließt offensichtlich gute Arbeitsbedingungen mit ein, aber auch die Zugehörigkeit des Betriebs. Beispielsweise, dass die verantwortlichen Gesellschaften zu 100 % in norwegischem Besitz sind und dass Aktiengesellschaften mindestens zu 34 % im Besitz norwegischer Staatsbürger sind und steuerlich in Longyearbyen registriert sind. Alternativ sind Betriebe eingeschlossen, die seit mindestens fünf Jahren auf Svalbard routinemäßig aktiv sind.“
Diese Aussage war nicht rechtsverbindlich, sondern nur eine Pressemeldung nach dem Stand vom 9. März. Der Mindestzeitraum von fünf Jahren lokaler Aktivität für Betriebe, die nicht wie genannt im Besitz norwegischer Staatsbürger sind, wurde später auf zehn Jahre erhöht. Darüber stolpern nun mehrere Betriebe.
Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Es geht in jedem Fall um norwegische Betriebe, die in Longyearbyen ansässig sind. Von Firmen, die außerhalb ansässig sind, ist ohnehin nicht die Rede. Wer in Norwegen eine Firma anmeldet, welcher Rechtsform auch immer (die Aktiengesellschaft ist eine weithin übliche Rechtsform auch für kleine Betriebe), tut dies im Brønnøysund Register. Jeder dort angemeldeter Betrieb ist ein norwegischer Betrieb. Das bestätigt auch Longyearbyen Lokalstyre.
Vor dem Spitzbergenvertrag sind alle gleich, aber wenn es darauf ankommt, sind manche eben gleicher als andere (norwegischer Nationalfeiertag am 17. Mai in Longyearbyen)
Nun soll aber eine entscheidende Rolle spielen, welche Nationalität die Besitzer haben, und zwar auch in Fällen, in denen die Eigner seit Jahren in Longyearbyen leben, dort mit ihrer Firma arbeiten und dadurch lokal Arbeitsplätze schaffen und schon seit Jahren lokal Steuern zahlen. Es geht nicht um den Ausschluss von Missbrauch und Betrug, sondern um den Ausschluss wirtschaftlich lokal aktiver Nichtnorweger.
Es überrascht nicht, dass sich Betroffene, die so durchs Raster fallen, diskriminiert fühlen. Marcel Schütz ist mit seiner Firma Spitzbergen Reisen in ihrer heutigen Form seit 2016 in Longyearbyen ansässig und aktiv, mit seinem Vorgängerbetrieb bereits seit 2012, wie er Svalbardposten erzählte. Mit Spitzbergen Reisen hat Schütz in Longyearbyen erheblich investiert, unter anderem in den Umbau eines Gebäudes für die Unterbringung und Verpflegung eigener Gruppen, mehrere ganzjährige und saisonale Arbeitsplätze geschaffen, und entsprechend seit Jahren Steuern gezahlt. Nun bei den Coronahilfen nicht berücksichtigt zu werden, weil die Firma in ihrer heutigen Form noch nicht zehn Jahre existiert, kann man fraglos als ungerecht und diskriminierend empfinden, nachdem man jahrelang mit Steuern, Investitionen und Arbeitsplätzen zur Entwicklung der lokalen Wirtschaft beigetragen hat.
Von 76 Betrieben, die bei Visit Svalbard registriert sind, fallen möglicherweise fünf oder sechs wegen dieser Regelung durchs Raster. Schütz fordert, den entsprechenden Paragraphen in der Vorschrift zur Svalbardpakke 2 zu überdenken und am besten vollständig zu entfernen.
Bürgermeister Olsen sagte dazu, dass Svalbard im Gegensatz zum norwegischen Festland nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum gehört, so dass hier lokal freier entschieden werden kann, und dass mit dem fraglichen Paragraphen 5 die Ziele der norwegischen Svalbardpolitik umgesetzt werden sollen, mit denen ein starker norwegischer Schwerpunkt angestrebt wird.
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