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Kom­mu­nal­wahl in Lon­gye­ar­by­en

Am heu­ti­gen Mon­tag, 09. Okto­ber, ist in Lon­gye­ar­by­en Wahl­tag: Die Wahl­be­rech­tig­ten kön­nen mit ihrer Stim­me die Zusam­men­set­zung der „Lokals­ty­re“, des Gemein­de­ra­tes, bestim­men. Es ist die ach­te Kom­mu­nal­wahl, seit Lon­gye­ar­by­en 2002 zu einer Kom­mu­ne mit Lokal­de­mo­kra­tie wur­de. Vor­her war Lon­gye­ar­by­en poli­tisch eher als eine Art erwei­ter­tes Betriebs­ge­län­de auf­ge­stellt.

Longyearbyen Lokalstyre, Wahl 2023

Lon­gye­ar­by­en Lokals­ty­re: heu­te ist Kom­mu­nal­wahl
– erst­mals unter Aus­schluss aus­län­di­scher Pass­in­ha­ber.

Zunächst geht es bei die­ser Kom­mu­nal­wahl um Din­ge, um die es bei einer Kom­mu­nal­wahl eben geht: Ver­kehr in und außer­halb von Lon­gye­ar­by­en, Gesund­heit für Mensch und Tier (spe­zi­ell die The­men „psy­chi­sche Gesund­heit“ und „Tier­arzt“ sind in Lon­gye­ar­by­en schwie­rig), Woh­nungs­markt, Hafen­ge­büh­ren, Wirt­schaft, Kul­tur, Sport, Schu­le, Ener­gie und Umwelt.

Dane­ben ist die Wahl selbst aber auch Wahl­the­ma. Wie schon mehr­fach berich­tet, hat die nor­we­gi­sche Minis­te­rin für Jus­tiz und Bereit­schafts­diens­te, Emi­lie Mehl (Sen­ter­par­ti), per Vor­schrift ver­fügt, dass Aus­län­der ab der heu­ti­gen Wahl ihr akti­ves und pas­si­ves Stimm­recht ver­lie­ren: Wer ohne nor­we­gi­sche Staats­bür­ger­schaft in Lon­gye­ar­by­en wäh­len oder gewählt wer­den will, muss zuvor min­des­tens drei Jah­re auf dem nor­we­gi­schen Fest­land gelebt haben und direkt von dort nach Lon­gye­ar­by­en gezo­gen sein. Wer zwi­schen­durch außer­halb von Nor­we­gen gelebt hat oder auch in Spitz­ber­gen außer­halb von Lon­gye­ar­by­en (etwa in Ny-Åle­sund – min­des­tens einen Fall die­ser Art gibt es), hat damit das Wahl­recht ver­lo­ren.

Da die neue Rege­lung eine Vor­schrift ist und nicht etwa ein Gesetz, wur­de sie auch nicht vom nor­we­gi­schen Par­la­ment (Stort­ing) dis­ku­tiert und beschlos­sen, son­dern trat direkt aus dem Minis­te­ri­um her­aus in Kraft.

Alle der vier in Lon­gye­ar­by­en zur Wahl ange­tre­te­nen Par­tei­en tre­ten dafür ein, dass alle in Lon­gye­ar­by­en leben­den Men­schen an poli­ti­schen Pro­zes­sen teil­neh­men kön­nen sol­len, und zumin­dest zwei die­ser vier Par­tei­en wol­len die neue Vor­schrift rück­gän­gig machen und län­ger in Lon­gye­ar­by­en leben­den Aus­län­dern wie­der die Teil­nah­me an der Lokal­wahl ermög­li­chen. Zustän­dig ist aller­dings die Regie­rung in Oslo. Die nor­we­gi­schen Grü­nen sind nach der Wahl­rechts­än­de­rung lokal nicht wie­der ange­tre­ten, da sie ohne ihre nicht-nor­we­gi­schen Mit­glie­der im Gegen­satz zu frü­he­ren Wahl­pe­ri­oden nicht genü­gend Kan­di­da­tin­nen für ihre Lis­te zusam­men bekom­men.

Betrof­fe­ne Aus­län­der haben sich lose unter der Bezeich­nung „unwan­ted for­eig­ners“ („uner­wünsch­te Aus­län­der“) zusam­men­ge­schlos­sen und ver­su­chen, dadurch poli­tisch sicht­bar zu wer­den. Betrof­fen sind meh­re­re hun­dert Per­so­nen, die Rede ist von etwa einem Drit­tel der frü­her Wahl­be­rech­tig­ten. Vie­le davon leben seit vie­len Jah­ren in Lon­gye­ar­by­en, eini­ge sind dort auf­ge­wach­sen und so ziem­lich alle füh­len sich nun als Ver­lie­rer in einer poli­ti­schen Zwei­klas­sen­ge­sell­schaft.

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Letzte Änderung: 09. Oktober 2023 · Copyright: Rolf Stange
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