Es ist einerseits nur einer bürokratische Randnotiz, die aber andererseits politisch interessant ist und zudem einen Einblick bietet, wie der Spitzbergenvertrag umgesetzt wird: Anfang August hätte ein amerikanisches Militärflugzeug aus Mitteleuropa mit Zwischenlandungen in Bergen, Bodø und Tromsø möglicherweise nach Longyearbyen und wieder zurück fliegen sollen. Die norwegischen Behörden haben aber laut Svalbardposten keine Genehmigungen für die Landung in Longyearbyen gegeben.
Flughafen bei Longyearbyen: Militärflugzeuge nicht willkommen.
Oft wird gesagt, dass Spitzbergen laut Spitzbergenvertrag von 1920 (in Kraft seit 1925) demilitarisierte Zone sei. Das ist nicht korrekt: Verboten ist den Vertragsstaaten einschließlich Norwegen der permanente Betrieb militärischer Einrichtungen wie einer Marine- oder Luftwaffenbasis. Die vorübergehende Präsenz etwa eines Militärschiffes oder -flugzeuges ist aber kein Vertragsbruch. So sind regelmäßig norwegische Küstenwachenschiffe in den Gewässern Spitzbergens präsent (die Küstenwache ist in Norwegen Teil des Militärs). Auch militärisches Personal kann sich vorübergehend in Spitzbergen aufhalten, etwa zu offiziellen Besuchen oder um in zivilen Belangen zu helfen, beispielsweise mit Generatoren zur Energieversorgung wie im letzten Winter.
Es stünde Norwegen damit frei, auch militärischen Flugzeugen, Schiffen oder Personal anderer Länder den vorübergehenden Aufenthalt zu genehmigen. Damit ist die Regierung in Oslo aber sehr restriktiv: Würden sie eine solche Genehmigung den Amerikanern ausstellen, könnten sie sie beispielsweise den Russen schlecht verweigern, denn das Gleichbehandlungsprinzip ungeachtet der Nationalität ist ein wichtiger Teil des Spitzbergenvertrages. Und man will nachvollziehbarerweise keine Präzedenzfälle schaffen, auf die Russland sich anschließend berufen könnte.
Auf amerikanischer Seite hieß es, ein fraglicher Flug nach Longyearbyen sei nie geplant gewesen, die Anfrage sei fälschlicherweise gestellt worden.
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