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Jason Roberts »aus­ge­wie­sen«

Für Ver­wir­rung sorg­te ein Brief der nor­we­gi­schen Aus­län­der­be­hör­de an Jason Roberts, aus­tra­li­scher Staats­bür­ger mit stän­di­gem Wohn­sitz in Lon­gye­ar­by­en. Roberts betreibt schon lan­ge eine Fir­ma zur Film­pro­duk­ti­ons­as­sis­tenz und steht regel­mä­ßig für die loka­le Logis­tik gro­ßer Film­pro­duk­tio­nen (BBC, …).

Da Roberts aus sei­ner Fir­ma 2009 eine Akti­en­ge­sell­schaft mach­te, für die ande­re Regeln gel­ten, wur­de anschlie­ßend sein Antrag auf Arbeits­er­laub­nis in Nor­we­gen abge­lehnt. Für Sval­bard, wo auf­grund des Spitz­ber­gen-Ver­tra­ges ande­re Rege­lun­gen gel­ten als in Nor­we­gen, benö­tigt Roberts eine sol­che Erlaub­nis jedoch gar nicht. Den­noch erhielt er neu­lich einen Brief von der Aus­län­der­be­hör­de, in dem mit­ge­teilt wur­de, er »müs­se Nor­we­gen frei­wil­lig ver­las­sen« und sol­le zwecks Rege­lung der Abrei­se mit dem Sys­sel­man­nen Kon­takt auf­neh­men. Dort bestan­den von vorn­her­ein kei­ne Zwei­fel an der Feh­ler­haf­tig­keit des Schrei­bens. Auf Sval­bard hat Roberts, wie alle Pass­in­ha­ber der Unter­zeich­ner­staa­ten des Spitz­ber­gen-Ver­tra­ges, unein­ge­schränk­tes Auf­ent­halts- und Arbeits­recht. Aus der Aus­län­der­be­hör­de war zu hören, der Brief sei »etwas miss­ver­ständ­lich« gewe­sen. Jason Roberts war nicht amü­siert und wur­de in sei­nen Kom­men­ta­ren deut­li­cher als die Absen­der des Schrei­bens.

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Quel­le: Sval­bard­pos­ten

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Letzte Änderung: 10. Oktober 2011 · Copyright: Rolf Stange
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