Der kontroverse Prozess um neue Vorschriften in den großen Naturreservaten in Ost Svalbard ist nun endlich zumindest im Großen und Ganzen zum Abschluss gekommen: Die neuen Regeln treten zum 01. Mai 2014 in Kraft. Der Streit um die neuen Vorschriften hat die Gemüter seit 2007 öffentlich erregt, siehe diverse Spitzbergen.de-Nachrichten, etwa vom Januar 2013.
Im Ergebnis sehen die neuen Vorschriften so aus, wie im Vorschlag des Sysselmannen von Januar 2013 angekündigt. Es bleibt dabei, dass die fachliche Grundlage für eine Reihe der Änderungen fehlt oder mangelhaft ist: Der Nutzen für Umweltschutz und Forschung wird vielerseits angezweifelt beziehungsweise als nicht existent bezeichnet. Trotzdem werden sich letztlich wohl alle mit der neuen Situation ohne allzu drastische Änderungen arrangieren können (und müssen), wobei hinsichtlich einiger Details abzuwarten bleibt, wie sie in der künftigen Realität funktionieren werden.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick (soweit zutreffend, aus der Spitzbergen.de-Nachricht vom Januar 2013 zitiert).
Im Osten werden verschiedene Zonen ausgewiesen, die teils punktuell sind, teils großräumig. Für alle Zonen gelten verschiedene Regelungen (siehe untenstehende Karte):
Zone A (gelb): wissenschaftliche Referenzgebiete. Reisen dorthin müssen vorher dem Sysselmannen gemeldet werden, dieser kann Änderungen der Reisepläne etc. verlangen bis hin zum Verbot des einzelnen Vorhabens (was schon immer in den gesamten Naturreservaten gilt). Man darf auf die praktische Handhabung gespannt sein, die potenziell auf eine faktische Sperrung hinauslaufen kann. Andererseits bleibt die Frage, worin die Einführung einer Melde- und Berichtspflicht besteht in einem Gebiet, wo genau das auch vorher schon verlangt wurde. Die Referenzgebiete sind groß, umfassen aber überwiegend touristisch wenig relevante Gebiete. Der wissenschaftliche und sonstige Bedarf an solchen Gebieten ist und bleibt unklar und umstritten, eine nachvollziehbare Begründung, über Floskeln wie der Anwendung des Prinzips der Vorbeugung hinaus, wurde weder von der Verwaltung noch von anderen Akteuren wie dem Norwegischen Polarinstitut geliefert.
Zone B (orange): Kein Zugang vom 15.05.-15.08. In der Praxis sind Lågøya und Tusenøyane somit in der Saison gesperrt; im Bezug auf die Lågøya gilt das für den rot umrandeten Bereich, also die Nordspitze und Westküste; der außerhalb davon gelegene orange Bereich bleibt zugänglich. Eine ähnliche Regelung galt bislang für die die Vogelschutzgebiete, die allerdings auf tatsächliche Brutgebiete wie bestimmte kleinere Inseln beschränkt waren. Nun fallen Teile größerer Inseln und ganze Inselgruppen unter das saisonal geltende Verbot fallen.
Zone C (grüne Punkte): hier sollen ortsspezifische Richtlinien verbindlich werden, wie sie mittlerweile in Polargebieten, insbesondere der Antarktis, mehr und mehr üblich werden. Die Vorschriften sollen von der Tourismusindustrie, vertreten durch AECO, unter Aufsicht des Sysselmannen erarbeitet werden. Betroffen sind 4 Stellen im Osten: Polarstarodden (Storøya), Andréeneset und Kræmerpynten (Kvitøya), Dolerittneset („Kapp Lee“) und Andréetangen (Edgeøya).
Zone D (rote Punkte): hier gelten relativ kleinräumig ganzjährige Betretungsverbote an historisch bedeutsamen Lokalitäten. Bereits seit 2010 in Kraft.
Zone E (rot): Ganzjährige Sperrung von Kong Karls Land. Dies gilt schon lange.
Zusätzlich wurde festgelegt, dass Schiffe in den Naturreservaten nicht mehr als 200 Passagiere an Bord haben dürfen. Grauwassertanks und andere Abwässer dürfen in den Naturreservaten nicht innerhalb von 500 Metern vor dem Ufer geleert werden. Darüber hinaus ist dies im gesamten Rijpfjord verboten, in dem ozeanographische Langzeitstudien durchgeführt werden. Im Paket mit dem bereits eingeführten Verbot, Schweröl als Schiffstreibstoff oder auch nur in den Tanks in den Naturreservaten mitzuführen, sind diese Teile der neuen Regeln aus Sicht des Umweltschutzes zu begrüßen.
Diese Version der Karte stammt aus dem Vorschlag des Sysselmannen für den neuen Gesetzentwurf vom Januar 2013, wurde hier aus praktischen Gründen aber beibehalten. Die einzige Änderung, hinsichtlich der diese Karte dem neuen Gesetz nicht genau entspricht, betrifft die Lågøya, die nicht in ihrer Gesamtheit in der Zeit 15.05.-15.08. gesperrt ist, sondern „nur“ an der Nordspitze und Westküste (rot umrandet). Die offiziellen Karten sind derzeit im norwegischen online Gesetzarchiv einzusehen
Hier klicken für eine größere Version dieser Karte.
Lofoten, Jan Mayen und Spitzbergen aus der Luft – Dieses Buch ist eine Luftbildreise durch die Landschaften des arktischen Norwegens: die Lofoten, Jan Mayen und Spitzbergen.
Das Buch zum Poster Svalbardhytter. Das Poster visualisiert die Vielfalt der Hütten Spitzbergens in einer Vielfalt arktischer Landschaften. Dieses Buch erzählt die Geschichten der Hütten auf drei Sprachen.
Spitzbergen – Svalbard. Arktische Naturkunde und Geschichte in Wort und Bild. Hintergründe, Routen & Regionen, Praktisches. Umfassender Reiseführer zur arktischen Inselgruppe Spitzbergen mit 592 Seiten.
Scoresbysund Hot Dogs – Mit Hundeschlitten in Grönland
Hundeschlittenfahrten auf der Rückseite von Grönland - Grönland ist nicht gerade der Nabel der Welt. Die meisten Grönländer leben an der Westküste ihrer Insel, so dass die fast unbewohnte Ostküste selbst in Grönland einen Ruf von Abgelegenheit genießt – es ist die »Rückseite« von Grönland.
Nach einer Reihe von Besuchen auf der wilden, faszinierenden Insel Jan Mayen musste ich einfach aufschreiben, was es dazu zu wissen gibt, da gute Literatur, soweit überhaupt vorhanden, bislang nur auf englisch und norwegisch vorhanden ist.
Eine Skiwanderung im Liverpool Land – Im Lichtwinter haben wir – fünf Menschen und ein Hund – eine vierwöchige Skiwanderung im Osten von Grönland gemacht und dabei eine Menge erlebt. Mein ausführliches Tagebuch von dieser Tour habe ich in überarbeiteter Form als Buch herausgebracht.
Die Lebensgeschichte von Cymba, dem Albatros aus Südgeorgien - Die Nebel der Zeit von James McQuilken, übersetzt und herausgegeben von Rolf Stange, Deutsche Erstausgabe im November 2012.