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Gefäng­nis­stra­fe für Stö­rung von Eis­bä­ren im Bil­lefjord durch Auto­fah­ren

Im Fall eines Man­nes, der im Früh­jahr mit einem Auto zwei Eis­bä­ren auf dem Eis im Bil­lefjord bei der Paa­rung gestört hat­te, wur­de vom Gericht in Nord­nor­we­gen nun eine Gefän­gis­stra­fe ver­hängt.

Der Fall hat­te eini­ge Auf­merk­sam­keit auf sich gezo­gen: Der 58 Jah­re alte und zu die­ser Zweit in Pyra­mi­den ansäs­si­ge Ukrai­ner war mit einem Auto auf dem Fjord­eis unter­wegs gewe­sen, um zwei Kol­le­gen abzu­ho­len, die dort eine Tour gemacht hat­ten. Anstatt auf direk­tem Weg nach Pyra­mi­den zurück­zu­keh­ren, waren sie noch in die benach­bar­te Petu­ni­abuk­ta gefah­ren, um nach dem Zustand einer Hüt­te zu sehen. Nach eige­ner Aus­sa­ge hat­te der Fah­rer zunächst nicht bemerkt, dass sich zwei Eis­bä­ren in der Nähe befan­den. Erst in einer Ent­fer­nung von 50 Metern sah der Fah­rer die Eis­bä­ren und brems­te ab, wor­auf­hin die Eis­bä­ren die Paa­rung abbra­chen.

Eisbären auf Fjordeis

Eis­bä­ren­fa­mi­lie auf Fjord­eis im Isfjord.

Der Fah­rer hat­te schon vor­her von den nor­we­gi­schen Behör­den wegen Ver­kehrs­de­lik­ten den Füh­rer­schein ent­zo­gen bekom­men und hät­te daher gar nicht fah­ren dür­fen. Dies trug zur aktu­el­len Gefäng­nis­stra­fe bei; nach Anga­ben der nor­we­gi­schen Behör­den hät­te die Stö­rung der Eis­bä­ren allei­ne dazu wohl nicht aus­ge­reicht. Hin­zu kommt, dass Auto­fah­ren auf Fjord­eis nicht erlaubt ist.

Ins­ge­samt hielt der Rich­ter eine Gefäng­nis­stra­fe von 30 Tagen für ange­mes­sen, die nicht zur Bewäh­rung aus­ge­setzt wird.

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Letzte Änderung: 03. November 2018 · Copyright: Rolf Stange
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