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Bank­raub in Lon­gye­ar­by­en: Urteil

Am 21. Dezem­ber letz­ten Jah­res gab es in Lon­gye­ar­by­en den ers­ten Bank­raub in der Geschich­te Spitz­ber­gens. Ein zum Zeit­punkt der Tat 29 Jah­re alter, nicht orts­an­säs­si­ger Mann rus­si­scher Natio­na­li­tät rich­te­te ein gela­de­nes Gewehr auf 3 Ange­stell­te und for­der­te mit den Wor­ten „This is not a joke. This is a rob­be­ry“ Geld. Die Bank­an­ge­stell­ten hän­dig­ten dem Mann 70.000 nor­we­gi­sche Kro­nen (gut 7000 Euro) aus.

Der Mann wur­de schnell von der Poli­zei gefasst und in Trom­sø in Unter­su­chungs­haft gebracht. Nun ist das Urteil gefal­len, wie NRK berich­tet: es lau­tet auf 14 Mona­te Gefäng­nis ohne Bewäh­rung. Zusätz­lich muss der Mann dem der drei wäh­rend des Über­falls anwe­sen­den Ange­stell­ten 20.000 Kro­nen Scha­den­er­satz zah­len.

Bankraub in Longyearbyen

Bank­raub in Lon­gye­ar­by­en: der Täter wur­de nun zu einer Haft­stra­fe ver­ur­teilt.

Hin­ter­grund der Tat sol­len psy­chi­sche Pro­ble­me des Täters gewe­sen sein, der zunächst Selbst­mord geplant hat­te, dann aber die Bank über­fiel. Das Motiv soll nicht Geld gewe­sen sein, son­dern der Ver­such, auf sei­ne ver­zwei­fel­te Situa­ti­on hin­zu­wei­sen. Mit der gewoll­ten Ver­haf­tung durch die nor­we­gi­sche Poli­zei woll­te er wohl die Rück­rei­se nach Russ­land ver­hin­dern.

Aller­dings war die Waf­fe, die der Täter zeit­wei­se gezielt auf die Bank­an­ge­stell­ten gerich­tet haben soll, mit schar­fer Muni­ti­on gela­den. Es han­del­te sich um ein Repe­tier­ge­wehr vom Typ Mau­ser; eine im kom­mer­zi­el­len Ver­leih übli­che Waf­fe in Lon­gye­ar­by­en. Nach dem Über­fall ging der Täter mit wei­ter­hin gela­de­ner Waf­fe durch Lon­gye­ar­by­en und gab das Gewehr beim Ver­lei­her im noch gela­de­nen Zustand wie­der ab. Anschlie­ßend ver­such­te er, das erbeu­te­te Geld in der Bank zurück­zu­ge­ben, wur­de aber nicht ein­ge­las­sen. Danach wur­de er fest­ge­nom­men. Er leis­te­te kei­nen Wider­stand und war sofort gestän­dig.

Das Urteil ist mil­der als von der Staats­an­walt­schaft gefor­dert, der Ver­tei­di­ger hat­te hin­ge­gen auf ein noch weni­ger stren­ges Urteil plä­doy­iert. Eine Revi­si­on ist noch mög­lich.

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Letzte Änderung: 09. Mai 2019 · Copyright: Rolf Stange
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