Wie zu erwarten war, hat der Beschluss der norwegischen Regierung, ab 2025 neue Regeln in Kraft zu setzen, viele beschäftigt und auch schockiert. Es gab viele Rückmeldungen und Nachfragen.
Einige Nachfragen sollen hier beantwortet werden, und zwar vor allem im Bezug auf den Teil der Regeln, die den schiffsbasierten Tourismus betreffen. Es gibt weitere neue Regeln darüber hinaus, etwa für den Motorschlittenverkehr auf gefrorenen Fjorden, die aber weniger einschneidend sind, beziehungsweise die in den letzten Jahren per „Dekret“ des Sysselmesters jährlich angeordnete Rechtspraxis auf eine permanente gesetzliche Basis stellen, so dass sich hier in der Praxis nicht allzu viel ändert.
Fokus Touristenschiffe
Es geht also um das, was man mit Schiffen machen darf und was nicht. Wer noch gar nicht Bescheid weiß, sollte zunächst den Beitrag vom letzten Freitag lesen, da steht fast alles drin, was bislang bekannt ist.
Zunächst vorweg: Um geltendes Recht zu werden, müssen die Regeln noch durch den Storting (norwegisches Parlament). Wesentliche Änderungen sind hier nicht zu erwarten, aber zumindest theoretisch möglich. Aber man sollte hier sicher nicht allzu viel erwarten. Für die speziell Interessierten: nach dem Parlamentsbeschluss müssen norwegische Gesetze noch durch den Staatsrat, dem der König leitend angehört, in Form einer „königlichen Resolution“ verabschiedet werden, entsprechend etwa der Unterschrift des Bundespräsidenten in Deutschland, um vom Parlament beschlossene Gesetze in Kraft zu setzen, aber das ist Formalität.
Damit wir abschließend wissen, was wir genau zu erwarten haben, müssen wir also den vom Parlament verabschiedeten Gesetzestext samt Beilagen abwarten.
Einige Details sollen aber hier ergänzend zum Beitrag vom letzten Freitag genannt werden, beginnend mit einer detaillierteren Version der Karte, die illustriert, was Touristenschiffe noch machen können und was nicht.
Verbote und verbleibende Möglichkeiten: detailliertere Karte
Regeländerungen ab 2025. Details im Text. Eigene Darstellung, Änderungen sind noch möglich.
Die rot dargestellten Schutzgebiete werden in der Fläche ab Januar 2025 für Touristen prinzipiell gesperrt. Dazu gehört auch der Bellsund mitsamt Recherchefjord, Van Keulenfjord und Van Mijenfjord.
Landungen sollen für Touristen in den Schutzgebieten dann nur noch an ausgewählten Landestellen erlaubt sein. Diese sind durch die Punkte markiert. Die grünen Punkte sind Landestellen ohne Begrenzung der Personenzahl, wobei anzunehmen ist, dass die bislang geltende Regel, dass nicht mehr als 100 Touristen gleichzeitig an einer Stelle an Land sein dürfen, weiter Teil des Gesamtregelwerks ist. Bei den blauen Punkten dürfen maximal 39 Personen an Land sein. Hier ist mindestens ein Guide für jeweils zwölf Touristen erforderlich. Der Guide muss „Kenntnis der Natur und Geschichte“ haben, was auch immer das genau bedeuten wird (hier kommt wohl künftig eine eigentlich schon lange geplante Zertifizierung ins Spiel; auf die „Details“ dürfen wir weiterhin gespannt sein). Dies ist der einzige Teil des Pakets, in dem eine Unterscheidung zwischen kleineren und größeren Schiffen zumindest implizit sichtbar wird.
Gebiete außerhalb der Schutzgebiete bleiben zugänglich. Diese Küstenstreifen sind in der Karte grün markiert. Auch hier gilt: Änderungen vorbehalten. Sollte es dem Gesetzgeber noch einfallen, die Nationalparks im Isfjord mit einzubeziehen, würde ein großer Teil des verbleibenden Spielraums entfallen. Damit rechnen wir derzeit aber nicht. Mittelfristig ist auch eine Ausweitung der bestehenden Schutzgebiete etwa an der West- und Nordküste mit denselben Folgen denkbar. Auch damit ist nach aktuellem Stand aber erst mal nicht zu rechnen.
Für alle zugelassenen Landestellen wird es Detailkarten geben. Diese zeigen für eine kleinere Anzahl Landestellen schraffierte Flächen an Land, was bedeutet, dass Touristen sich nur innerhalb dieser recht kleinräumigen Bereiche bewegen dürfen (etwa Smeerenburg, Ahlstrandhalvøya im Van Keulenfjord und Asbestodden im Recherchefjord, Ostseite Gåshamna und Gnålodden im Hornsund). Bei den übrigen Landestellen kann man zumindest annehmen, dass ab der Landung im zugelassenen Bereich auch längere Wanderungen weiterhin möglich sind – vorbehaltlich des genauen Textes im rechtskräftigen Gesetz, sobald es vorliegt.
Ski- und Schneeschuhfahrten bleiben bis 25. Mai möglich
Freunde von Eis und Schnee können sich zudem im Frühjahr über weitere Freiheiten freuen: Die obenstehenden flächigen Verbote gelten nicht „auf schneebedecktem, gefrorenem Boden vom 1. Januar bis 25. Mai jedes Jahres“. Das betrifft also die „Ski (oder Schneeschuh) and sail“ Saison im Lichtwinter, die damit wohl weiterhin ohne größere Einschränkungen möglich sein wird.
Kulturdenkmäler
Die Zahl der Kulturdenkmäler mit Zugangsbeschränkung soll erheblich reduziert werden. Das wird in der Praxis aber wenig Bedeutung haben, da die allermeisten ohnehin an Stellen liegen, zu denen Touristen keinen Zugang haben werden.
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