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Neue Regeln 2025: Details

Wie zu erwar­ten war, hat der Beschluss der nor­we­gi­schen Regie­rung, ab 2025 neue Regeln in Kraft zu set­zen, vie­le beschäf­tigt und auch scho­ckiert. Es gab vie­le Rück­mel­dun­gen und Nach­fra­gen.

Eini­ge Nach­fra­gen sol­len hier beant­wor­tet wer­den, und zwar vor allem im Bezug auf den Teil der Regeln, die den schiffs­ba­sier­ten Tou­ris­mus betref­fen. Es gibt wei­te­re neue Regeln dar­über hin­aus, etwa für den Motor­schlit­ten­ver­kehr auf gefro­re­nen Fjor­den, die aber weni­ger ein­schnei­dend sind, bezie­hungs­wei­se die in den letz­ten Jah­ren per „Dekret“ des Sys­sel­mes­ters jähr­lich ange­ord­ne­te Rechts­pra­xis auf eine per­ma­nen­te gesetz­li­che Basis stel­len, so dass sich hier in der Pra­xis nicht all­zu viel ändert.

Fokus Tou­ris­ten­schif­fe

Es geht also um das, was man mit Schif­fen machen darf und was nicht. Wer noch gar nicht Bescheid weiß, soll­te zunächst den Bei­trag vom letz­ten Frei­tag lesen, da steht fast alles drin, was bis­lang bekannt ist.

Zunächst vor­weg: Um gel­ten­des Recht zu wer­den, müs­sen die Regeln noch durch den Stort­ing (nor­we­gi­sches Par­la­ment). Wesent­li­che Ände­run­gen sind hier nicht zu erwar­ten, aber zumin­dest theo­re­tisch mög­lich. Aber man soll­te hier sicher nicht all­zu viel erwar­ten. Für die spe­zi­ell Inter­es­sier­ten: nach dem Par­la­ments­be­schluss müs­sen nor­we­gi­sche Geset­ze noch durch den Staats­rat, dem der König lei­tend ange­hört, in Form einer „könig­li­chen Reso­lu­ti­on“ ver­ab­schie­det wer­den, ent­spre­chend etwa der Unter­schrift des Bun­des­prä­si­den­ten in Deutsch­land, um vom Par­la­ment beschlos­se­ne Geset­ze in Kraft zu set­zen, aber das ist For­ma­li­tät.

Damit wir abschlie­ßend wis­sen, was wir genau zu erwar­ten haben, müs­sen wir also den vom Par­la­ment ver­ab­schie­de­ten Geset­zes­text samt Bei­la­gen abwar­ten.

Eini­ge Details sol­len aber hier ergän­zend zum Bei­trag vom letz­ten Frei­tag genannt wer­den, begin­nend mit einer detail­lier­te­ren Ver­si­on der Kar­te, die illus­triert, was Tou­ris­ten­schif­fe noch machen kön­nen und was nicht.

Ver­bo­te und ver­blei­ben­de Mög­lich­kei­ten: detail­lier­te­re Kar­te

Sperrung Schutzgebiete Spitzbergen

Regel­än­de­run­gen ab 2025. Details im Text. Eige­ne Dar­stel­lung, Ände­run­gen sind noch mög­lich.

Hier gibt es auch eine grö­ße­re Ver­si­on der Kar­te.

Die rot dar­ge­stell­ten Schutz­ge­bie­te wer­den in der Flä­che ab Janu­ar 2025 für Tou­ris­ten prin­zi­pi­ell gesperrt. Dazu gehört auch der Bell­sund mit­samt Recher­chefjord, Van Keu­len­fjord und Van Mijenfjord.

Lan­dun­gen sol­len für Tou­ris­ten in den Schutz­ge­bie­ten dann nur noch an aus­ge­wähl­ten Lan­de­stel­len erlaubt sein. Die­se sind durch die Punk­te mar­kiert. Die grü­nen Punk­te sind Lan­de­stel­len ohne Begren­zung der Per­so­nen­zahl, wobei anzu­neh­men ist, dass die bis­lang gel­ten­de Regel, dass nicht mehr als 100 Tou­ris­ten gleich­zei­tig an einer Stel­le an Land sein dür­fen, wei­ter Teil des Gesamt­re­gel­werks ist. Bei den blau­en Punk­ten dür­fen maxi­mal 39 Per­so­nen an Land sein. Hier ist min­des­tens ein Gui­de für jeweils zwölf Tou­ris­ten erfor­der­lich. Der Gui­de muss „Kennt­nis der Natur und Geschich­te“ haben, was auch immer das genau bedeu­ten wird (hier kommt wohl künf­tig eine eigent­lich schon lan­ge geplan­te Zer­ti­fi­zie­rung ins Spiel; auf die „Details“ dür­fen wir wei­ter­hin gespannt sein). Dies ist der ein­zi­ge Teil des Pakets, in dem eine Unter­schei­dung zwi­schen klei­ne­ren und grö­ße­ren Schif­fen zumin­dest impli­zit sicht­bar wird.

Gebie­te außer­halb der Schutz­ge­bie­te blei­ben zugäng­lich. Die­se Küs­ten­strei­fen sind in der Kar­te grün mar­kiert. Auch hier gilt: Ände­run­gen vor­be­hal­ten. Soll­te es dem Gesetz­ge­ber noch ein­fal­len, die Natio­nal­parks im Isfjord mit ein­zu­be­zie­hen, wür­de ein gro­ßer Teil des ver­blei­ben­den Spiel­raums ent­fal­len. Damit rech­nen wir der­zeit aber nicht. Mit­tel­fris­tig ist auch eine Aus­wei­tung der bestehen­den Schutz­ge­bie­te etwa an der West- und Nord­küs­te mit den­sel­ben Fol­gen denk­bar. Auch damit ist nach aktu­el­lem Stand aber erst mal nicht zu rech­nen.

Für alle zuge­las­se­nen Lan­de­stel­len wird es Detail­kar­ten geben. Die­se zei­gen für eine klei­ne­re Anzahl Lan­de­stel­len schraf­fier­te Flä­chen an Land, was bedeu­tet, dass Tou­ris­ten sich nur inner­halb die­ser recht klein­räu­mi­gen Berei­che bewe­gen dür­fen (etwa Smee­ren­burg, Ahl­strand­hal­vøya im Van Keu­len­fjord und Asbes­tod­den im Recher­chefjord, Ost­sei­te Gås­ham­na und Gnå­lod­den im Horn­sund). Bei den übri­gen Lan­de­stel­len kann man zumin­dest anneh­men, dass ab der Lan­dung im zuge­las­se­nen Bereich auch län­ge­re Wan­de­run­gen wei­ter­hin mög­lich sind – vor­be­halt­lich des genau­en Tex­tes im rechts­kräf­ti­gen Gesetz, sobald es vor­liegt.

Ski- und Schnee­schuh­fahr­ten blei­ben bis 25. Mai mög­lich

Freun­de von Eis und Schnee kön­nen sich zudem im Früh­jahr über wei­te­re Frei­hei­ten freu­en: Die oben­ste­hen­den flä­chi­gen Ver­bo­te gel­ten nicht „auf schnee­be­deck­tem, gefro­re­nem Boden vom 1. Janu­ar bis 25. Mai jedes Jah­res“. Das betrifft also die „Ski (oder Schnee­schuh) and sail“ Sai­son im Licht­win­ter, die damit wohl wei­ter­hin ohne grö­ße­re Ein­schrän­kun­gen mög­lich sein wird.

Kul­tur­denk­mä­ler

Die Zahl der Kul­tur­denk­mä­ler mit Zugangs­be­schrän­kung soll erheb­lich redu­ziert wer­den. Das wird in der Pra­xis aber wenig Bedeu­tung haben, da die aller­meis­ten ohne­hin an Stel­len lie­gen, zu denen Tou­ris­ten kei­nen Zugang haben wer­den.

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Letzte Änderung: 16. Februar 2024 · Copyright: Rolf Stange
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