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Abstands­re­gel für Eis­bä­ren ab 2025 in Kraft

Wie erwar­tet, hat das nor­we­gi­sche Par­la­ment die für Eis­bä­ren ab 2025 gel­ten­den Abstands­re­geln mit deut­li­cher Mehr­heit ange­nom­men.

Damit gilt ab 2025, dass grund­sätz­lich ein Abstand von 300 Metern von Eis­bä­ren ein­ge­hal­ten wer­den muss. Soll­te inner­halb die­ses Abstands ein Eis­bär ent­deckt wer­den oder ein Eis­bär sich von sich aus etwa einem Boot oder Schiff nähern, schwim­mend oder auf Eis oder am Ufer, muss man sich zurück­zie­hen. Im Früh­jahr (1. März-30. Juni) gilt ein Abstand von 500 Metern.

Dies gilt in nor­we­gi­schem Hoheits­ge­biet, also in der Zwölf­mei­len­zo­ne Sval­bards.

Eisbär, Abstand

Hier wird nichts und nie­mand gestört oder gar gefähr­det.
Ver­bo­ten ist es ab 2025 in nor­we­gi­schen Gewäs­sern den­noch.

Kom­men­tar

Wie man sich vor­stel­len kann, ist der Ent­schei­dung eine lan­ge und sehr kon­tro­ver­se öffent­li­che Dis­kus­si­on vor­aus­ge­gan­gen, die auch auf die­ser Sei­te schon mehr­fach auf­ge­grif­fen wur­de. Noch mal in Details zu gehen, ist gera­de schon aus Zeit­grün­den nicht mög­lich, aber es gibt vie­le sub­stan­zi­el­le Äuße­run­gen von Per­so­nen mit viel rele­van­ter Erfah­rung, die dar­ge­legt haben, dass sie die nun ange­nom­me­nen Regeln für rea­li­täts­fer­nen Unfug hal­ten, der wenig zum Tier­schutz oder zur Ent­schär­fung von Gefah­ren­si­tua­tio­nen bei­tra­gen wird, aber Tou­ris­mus und Film­in­dus­trie einen Teil ihrer Basis ent­zie­hen wird. Dem schlie­ße ich mich prin­zi­pi­ell an – die bis­lang gel­ten­den Regeln, denen zufol­ge eine Annä­he­rung an Eis­bä­ren, die zu Stö­rung oder Gefähr­dung von Mensch und Tier führt, war und ist aus­rei­chend, hät­te aber sicher kon­kre­ti­siert und ganz sicher stär­ker umge­setzt wer­den kön­nen. Es ist ein kla­rer Fall eines Sach­ver­hal­tes, in dem es kein Regu­lie­rungs­de­fi­zit gab, son­dern ein Voll­zugs­de­fi­zit. Das Voll­zugs­de­fi­zit bleibt bestehen, dazu kommt nun Über­re­gu­lie­rung. Gefähr­li­che Situa­tio­nen, die oft etwa im Zusam­men­hang mit Zelt­la­gern oder auch Hüt­ten auf­tre­ten, wird es hin­ge­gen wei­ter­hin geben, dar­an wird auch das neue Gesetz nichts ändern.

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Letzte Änderung: 24. Mai 2024 · Copyright: Rolf Stange
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